Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.
Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber:innen in Halle (Saale). Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und einzuhalten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.
Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Stadt Halle (Saale) oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.
Die Stadt Halle (Saale) erhebt ab dem 1. Januar 2025 eine Beherbergungssteuer.
Die Beherbergungssteuer beläuft sich auf 4 % des Betrags, den Gäste für die Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb bezahlen. Als Beherbergungsbetrieb gelten unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze und ähnliche Betriebe.
Als Gastgeber:in bist du verpflichtet, der Stadt Halle (Saale) die innerhalb eines Kalendermonats erhobene Beherbergungssteuer bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats auf einem amtlichen Vordruck oder auf elektronischem Wege mitzuteilen und die eingezogene Steuer bis zum selben Tag an die Stadtkasse abzuführen. Als Gastgeber:in bist du für den vollständigen und korrekten Einzug der Beherbergungssteuer verantwortlich. Auf der Website der Stadt Halle erfährst du mehr darüber, wie du die Beherbergungssteuer angeben kannst.
Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlung der Beherbergungssteuer befreit (z. B. Minderjährige). Weitere Informationen über die Befreiung von der Zahlung der Beherbergungssteuer findest du hier.