Was darf man sagen?: Meinungsfreiheit im Zeitalter des Populismus
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Buchvorschau
Was darf man sagen? - Marie-Luisa Frick
Autorenverzeichnis
Einführung
Aktuelle Belastungsproben für die Meinungsfreiheit
Tanjev Schultz
Die Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie. Wo sie fehlt, kann es keine Demokratie geben. Doch wie weit reicht die Meinungsfreiheit, wo liegen ihre Grenzen? Diese Fragen sind auch in Staaten, die alles in allem demokratisch sind, oft umstritten.
Die Meinungsfreiheit schützt nicht nur Künstler, Journalistinnen und Wissenschaftler, sondern jede Bürgerin und jeden Bürger vor Zensur und staatlicher Gängelung. Als Menschenrecht reicht sie aber noch viel weiter. Sie soll eine freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit möglich machen. Dabei richtet sich ihr Schutz nicht nur gegen Übergriffe des Staates. Im Regelfall darf uns auch kein Mitbürger vorschreiben, was wir sagen oder was wir nicht sagen.
Es vergeht jedoch kein Tag, an dem nicht um dieses Grundrecht gerungen wird. Die Meinungsfreiheit steht unter Druck. Erstens durch die Digitalisierung: Hier gibt es auf der einen Seite die Befürchtung, dass eine hemmungslose und hasserfüllte Kommunikation im Internet die zivilen Fundamente der Gesellschaft zerstört und der Cyberspace zum rechtsfreien Raum degeneriert. Auf der anderen Seite herrscht die Sorge, die Meinungsfreiheit im Netz könnte durch eine ausufernde Regulierung über Gebühr eingeschränkt werden und eine neue Praxis staatlicher oder privatwirtschaftlicher Zensur könnte um sich greifen.
Zweitens gibt es die Herausforderung des grassierenden Populismus und Rechtsextremismus. Sie verändern die politische Kultur und den Stil der öffentlichen Auseinandersetzung. Oft wird eine Einschränkung der Meinungsfreiheit von Populisten und Extremisten beklagt, sobald diese mit ihren Provokationen auf Widerstand treffen. Durch aggressive Kommunikationsformen testen sie die Grenzen der Meinungsfreiheit aus und inszenieren sich selbst als Opfer einer vermeintlichen Meinungsdiktatur, die Zensur übe und Tabus verhänge.
Beitrag von Kornmeier).
Bleibt man allgemein und abstrakt, erfreuen sich hierzulande sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Einsicht, dass eben diese Freiheit Schranken haben muss, großer Zustimmung. Heikel wird es, sobald es um konkrete Konflikte und Kontroversen geht – und um die Frage, wann, wo und wie die Schranken gesetzt werden sollen. Dann ist schnell Schluss mit der Einigkeit. Die einen finden, dieses oder jenes werde man doch wohl noch sagen dürfen, während andere eben dies gerne unterbinden oder sogar bestrafen würden. Wären sich alle einig und dächten alle das Gleiche, wäre Meinungsfreiheit gar nicht wichtig. Bewähren muss sie sich im Streit. Dann wird die Frage akut, wie weit die Freiheit geht.
Aufgeheiztes Debattenklima
In Deutschland, aber auch in anderen Ländern wird verstärkt über die Grenzen des »Sagbaren« diskutiert. Der Aufschwung rechtsradikaler und populistischer Bewegungen und Parteien verschränkt sich mit der Dynamik der Digitalisierung. Populisten und Extremisten bedienen sich mit großer Intensität der sozialen Medien, die oft wenig sozial wirken. Hasskommentare, Shitstorms, Fake News im Internet – die Substanz und die Zivilität gesellschaftlicher Debatten sind gefährdet. Dies gilt umso mehr, je stärker es Populisten gelingt, politische Erfolge zu erzielen und sogar Regierungsämter zu übernehmen.
In Zeiten, in denen ein US-Präsident vor jubelnden Anhängern Journalisten als »Feinde des Volkes« beschimpft, gilt auch in Demokratien die Pressefreiheit offensichtlich nicht mehr als selbstverständlich. Sie wird nicht nur in Staaten wie China oder Nordkorea missachtet und verhöhnt, sondern auch im Zentrum der weltweit mächtigsten Demokratie. Was vor einigen Jahren in stabil wirkenden Gesellschaften fraglos war oder fast schon langweilig wirkte, ist im Zeitalter des Populismus wieder höchst brisant und aktuell: der Wert der Meinungsfreiheit und ein Sinn für ihre Grenzen.
Je aufgeheizter das gesellschaftliche und politische Klima wird, desto eher gerät dieses Grundrecht unter Druck. Je polarisierter, emotionaler und aggressiver die Stimmung und die Debatten in der Gesellschaft sind, desto wahrscheinlicher werden beispielsweise persönliche Beleidigungen. Wer andere angreift und beschimpft, kann sich nicht mehr unbedingt auf das Recht der freien Rede berufen. Allerdings liegt nicht immer schon eine Beleidigung vor, wenn jemand beleidigt reagiert. Sonst könnte man im Streit mit besonders empfindlichen Menschen fast gar nichts mehr sagen. Zur Meinungsfreiheit gehört nämlich auch, Dissens und Widerspruch auszuhalten.
Es kommt also einerseits darauf an, das Recht der freien Rede nicht übermäßig zu beschneiden, nur weil die Diskussionen manchmal etwas heftiger ausfallen. Andererseits muss verhindert werden, dass Konflikte eskalieren und Menschen diffamiert und heruntergemacht werden, ohne dass jemand einschreitet und dagegen vorgeht.
Beitrag von Kornmeier).
Auch wenn hier die ursprüngliche Auffassung der Richter weithin als fehlerhaft erkennbar war: Für die Anwendung der Meinungsfreiheit lässt sich nicht ein für alle Mal und für alle Zeiten und Kontexte verbindlich festlegen, was gerade noch hinnehmbar ist und was nicht. Das hängt mit der Vieldeutigkeit der Sprache und ihrem steten Wandel zusammen – und mit der Vielzahl an Konstellationen, in denen sich allgemeine Normen bewähren müssen.
Beitrag von Lanius). Regelmäßig beklagen Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) einen zu engen gesellschaftlichen Meinungskorridor. Wer der angeblich herrschenden »politischen Korrektheit« (»Political Correctness«) nicht folge, werde sogleich niedergemacht. So kritisch man diese Opferrhetorik hinterfragen muss, so wenig lässt sich bestreiten, dass die Vertreter radikaler Ansichten und Strömungen nicht nur starken Widerspruch ernten, sondern teilweise auch sozial und politisch geschnitten und regelrecht bekämpft werden. Im Hintergrund lauern eine alte Frage und ein klassisches Dilemma: Wie viel Abweichung duldet die Gesellschaft? Und wie viel Toleranz verdienen die Intoleranten?
Den harschen Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen politischen Lagern kann eine ausschließlich juristische Perspektive auf das Thema nicht gerecht werden. Es geht auch um den engen Zusammenhang zwischen dem Recht der Meinungsfreiheit und der Idee der Toleranz – und um Erfahrungen, die sich in dem Begriff des »Meinungsklimas« niederschlagen. Denn dass eine Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und keine rechtlichen Folgen hat, bedeutet nicht, dass sie keine sozialen Folgen hätte.
Wer sich mit einer umstrittenen Meinung exponiert, ist in bestimmten Kreisen schnell als Person komplett »unten durch«. Das wird besonders spürbar in polarisierten Diskussionen, in denen sich Menschen gegenseitig in verschiedene »Schubladen« stecken und in weltanschauliche Lager einsortieren – verbunden mit persönlicher Wert- oder Geringschätzung.
Rein rechtlich gesehen ist es zweifellos erlaubt zu sagen: »Deutschland sollte sich um uns Deutsche kümmern, anstatt Flüchtlinge aufzunehmen.« Wer dies in einer Talkshow oder auf Twitter äußert, muss allerdings damit rechnen, dass er in der sensiblen und umkämpften Frage der Migrationspolitik als klar »rechts« oder »rechtsradikal« wahrgenommen und deshalb angefeindet wird. Personen, die dezidiert linke Positionen vertreten, kann dies auf gleiche Weise passieren. Es ist zweifellos erlaubt zu sagen: »Deutschland ist ein so reiches Land, deshalb können und müssen wir noch sehr viel mehr Geflüchtete aufnehmen.« Wer dies in einer Talkshow oder auf Twitter äußert, muss allerdings damit rechnen, dass er als klar »links« oder »linksradikal« wahrgenommen und deshalb angefeindet wird.
Beitrag von Schultz: Tabus und Redeverbote? Die Bedeutung des Meinungsklimas).
Gewalt und Einschüchterung
In den vergangenen Monaten und Jahren hat es im Zusammenhang mit der Migrationspolitik zahlreiche verbale Angriffe, aber auch Drohungen und tätliche Attacken gegen Politiker, Journalisten und Flüchtlingshelfer gegeben. Im Jahr 2019 wurde der hessische CDU-Kommunalpolitiker Walter Lübcke ermordet, mutmaßlich von einem Rechtsextremisten wegen Lübckes Engagement für Geflüchtete. Überdies grassieren Morddrohungen gegen Prominente. Der WDR-Journalist Georg Restle erhielt eine, ebenso Siemens-Chef Joe Kaeser, die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yildiz und viele andere. Es ist klar, dass solche Drohungen niemals von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wenn sie dennoch massenhaft vorkommen und der Rechtsstaat kein wirksames Mittel dagegen findet, könnte ihr einschüchternder Effekt dazu führen, dass Menschen ihr Recht auf freie Rede nicht mehr unbefangen in Anspruch nehmen – und sie fortan mit der sprichwörtlichen Schere im Kopf herumlaufen.
Beitrag von Frick).
Regelmäßig rückt die Satire ins Visier ästhetischer, moralischer und auch juristischer Diskussionen. Denn sie ist naturgemäß nicht zimperlich. Darf Satire alles? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Allerdings gilt nicht zuletzt für satirische Äußerungen, dass die Meinungsfreiheit nicht nur dafür da ist, zahmes, gezügeltes Geplauder zu schützen, sondern auch das Schrille und Verschrobene, das Dumme und das Dreiste. Was wäre das für eine seltsame Freiheit, wenn am Ende doch überall Tabus und Verbote errichtet würden und man über bestimmte Dinge, beispielsweise Religionen und Gläubige, keine Witze machen dürfte? Immerhin ist das Recht auf Meinungsfreiheit in Europa in einem langen, harten Kampf gegen die Dogmatiker der Kirche erstritten worden.
Während die Meinungsfreiheit in Deutschland – anders als in vielen Staaten der Welt – zwar nicht alles, aber doch vieles an satirischen, auch drastischen Darstellungen zur Religion zulässt, gibt es Bereiche, wo der Spaß tatsächlich endet: bei Volksverhetzung und dem Leugnen des Holocaust. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte haben viele Menschen dafür Verständnis, auch wenn Rechtsextremisten darin – wenig überraschend – einen vermeintlichen Beleg für die fehlende Meinungsfreiheit im Lande erblicken wollen.
In Staaten mit anderer politischer Kultur und Rechtstradition sind Nazi-Abzeichen und der Hitler-Gruß keineswegs verboten, beispielsweise in den USA. Traditionell herrscht dort ein besonders weites Verständnis von Meinungsfreiheit, das viele Formen der Rede zulässt, die hierzulande als verfassungsfeindlich oder volksverhetzend gelten würden. Solche internationalen Unterschiede verleiten Extremisten zu Ausweichbewegungen, mit denen sie versuchen, sich vor Strafverfolgung zu schützen – indem sie Inhalte, die in Deutschland strafbar wären, zum Beispiel von den USA aus im Internet verbreiten.
Aber auch in Deutschland selbst sind allerlei Manöver zu beobachten, mit denen die Anhänger extremer Positionen die Justiz und die Öffentlichkeit austricksen wollen. Ein beliebtes Spiel bei Rechtsextremisten ist das Erfinden scheinbar harmloser Codes, die einschlägige Nazi-Begriffe ersetzen sollen. Mittlerweile sind Zahlenkombinationen wie »18« für »Adolf Hitler« oder »88« für »Heil Hitler« (A ist der erste, H der achte Buchstabe im Alphabet) recht bekannt. In der Szene kursieren noch viele andere Codes und Anspielungen. Außerdem können Rechtsextremisten in Schulungen lernen, wie sie mit ihren Botschaften und Aktionen gerade noch unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit bleiben.
Auch Politiker der AfD nutzen in provokanten Reden diese Strategie: Sie nutzen mehrdeutige Begriffe und wecken Assoziationen, die bei den Gegnern Empörung auslösen, aber in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. In ein paar Fällen hat es zwar in den vergangenen Jahren Verurteilungen wegen Volksverhetzung gegeben. Doch gerade einige der besonders prominenten Aufreger, wie Alexander Gaulands sogenannte »Vogelschiss«-Rede, in der er 2018 sagte, Hitler und die Nazis seien nur ein »Vogelschiss in über 1 000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte«, blieben ohne strafrechtliche Konsequenzen. Erneut zeigt sich hier: Was legal ist, muss nicht legitim sein. Was legitim ist, darüber kann wiederum offen diskutiert und gestritten werden. Das ist leichter gesagt als getan, wenn sich viele Akteure nicht an die Spielregeln einer fairen und sachlichen Auseinandersetzung gebunden fühlen.
Rechtsfreie Räume?
Anonyme und