„Copyleft“ – Versionsunterschied
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JotW (Diskussion | Beiträge) K Der Satz ist insgesamt nicht als indirekte Rede ausgestaltet, daher auch ganz am Ende kein Konjunktiv. |
JotW (Diskussion | Beiträge) K Denkfehler meinerseits, jetzt korrekt: der zweite Teil des Satzes ab dem Relativpronomen bezieht sich auf die Behauptung von Microsoft, musste also INSGESAMT in den Konjunktiv überführt werden |
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Das '''Copyleft''' ist eine Klausel in [[urheberrecht]]lichen Nutzungslizenzen, die den Lizenznehmer verpflichtet, jegliche Bearbeitung des Werks (z. B. Erweiterung, Veränderung) unter die Lizenz des ursprünglichen Werks zu stellen. Die Copyleft-Klausel soll verhindern, dass veränderte Fassungen des Werks mit Nutzungseinschränkungen weitergegeben werden, die das Original nicht hat. Das Copyleft setzt voraus, dass Vervielfältigungen und Bearbeitungen in irgendeiner Weise erlaubt sind. Für sich gesehen macht es jedoch keine darüberhinausgehenden Aussagen über Art und Umfang der eigentlichen Lizenz und kann daher in inhaltlich sehr unterschiedlichen Lizenzen eingesetzt werden.
Copyleft kam ursprünglich bei [[Lizenz]]en für [[freie Software]] auf. Dort erzwingt es, dass Fortentwicklungen eines freien Ur-Programms wiederum frei sind und frei bleiben. Es verhindert so, dass Lizenznehmer das Programm durch [[proprietär]]e Erweiterungen in die proprietäre Domäne überführen. Microsoft hat in seiner eigennützigen Anti-Linux-Strategie das kritische Schlagwort ''viral'' für das Copyleft eingeführt, um das Bild eines Schädlings zu zeichnen, der alle Erweiterungen
Da der Lizenzgeber selbst nicht an sein eigenes Copyleft gebunden ist, kann er neue Versionen auch unter proprietärer Lizenz veröffentlichen oder Dritten dies erlauben ([[Mehrfachlizenzierung]]), sofern der Lizenzgeber alleiniger Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte ist oder, wenn dies nicht der Fall ist, alle anderen Rechteinhaber zugestimmt haben.
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