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Eichmaß

Referenzmessmittel für physikalische Größen wie zum Beispiel Längen, Gewichte und Volumina

Ein Eichmaß oder Etalon (von französisch étalon ‚Musterstück‘), nach DIN Maßverkörperung, ist ein Referenzmessmittel für physikalische Größen wie zum Beispiel Längen, Gewichte und Volumina, mit dessen Hilfe Messgeräte geeicht werden können. Es handelt sich um Lehren, Messgeräte oder Bestandteile derselben, die feste Werte oder eine Abfolge von festen Werten einer Messgröße darstellen. Sie werden verwendet,

Öffentlich zugängliche Etalons verschiedener Länge an der Außenwand des Royal Greenwich Observatory

In der zweiten Funktion sind die Maßverkörperungen mit Angabe einer Unsicherheit kalibriert oder geeicht.

Die grundlegende DIN 1319 Messtechnik definiert Maßverkörperungen (englisch material measure, frz. mesure matérialisée): „Gerät, das einen oder mehrere feste Werte einer Größe darstellt oder liefert.“[1]

Typische Größen, für die Maßverkörperungen verwendet werden, sind: Masse, Raummaß, Länge, Winkel, Flächenmaß sowie die elektrischen Größen Spannung und Widerstand.

Eines der bekanntesten Beispiele ist das Urmeter aus dem Jahre 1799 in Paris, ein Platinlineal. Seit 1889 verwendete man den Internationalen Meterprototyp, einen Platin-Iridium-Stab mit x-förmigem Querschnitt. Urmeter und Urkilogramm sind seit 1960 bzw. 2019 nicht mehr in Gebrauch.

Beispiele für gegenständliche Maßverkörperungen

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Sechs Hohlmaße aus der mens ponderia in Pompeji, einer städtischen Einrichtung zur Kontrolle der Maße und Gewichte (79 n. Chr.)

Historische Eichmaße

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Sächsische Elle an der Kirchenmauer von St. Walpurgis (Apfelstädt), 56 cm, diente als Eichmaß z. B. für Tuchmacher
 
„Nerbelstein“ in Bischofsheim in der Rhön, Eichstein für Getreide

Man findet Eichmaße öfter an historischen Gebäuden wie Kirchen weltweit, weil die Kirche die göttliche Gerechtigkeit und Neutralität verbürgte. Offizielle Längenmaße findet man auch an historischen Rathäusern.

Eichmaß als Volumeneinheit

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Untersuchungen des Bremer Eichamtes im Jahre 2000 ergaben, dass die aus Bronze gefertigten Taufbecken in romanischen und frühgotischen Kirchen aus dem 13. und 14. Jahrhundert möglicherweise als Eichmaße für die damals verwendeten Volumenmaße gedient haben könnten.

Bei der Volumeneinheit für Flüssigkeiten wurde in der vormetrischen Zeit oft unterschieden in verschiedenen Regionen Deutschlands und in der Schweiz beim Eichmaß. Bei Wein, Bier, Most, Essig und ähnlichen Flüssigkeiten differenzierte man in Klein- und Großhandel, in große und kleine Maß, lauteres oder Helleichmaß und Visiermaß, Trübeichmaß oder Mostmaß und Keltermaß, Wirtsmaß oder Schenk- und Zapfmaß, Altmaß, Neumaß und andere weniger gebrauchte Bezeichnungen.

Das Helleichmaß war als Beispiel das Normmaß gemäß der Maßordnung vom 15. Februar 1815 im Königreich Württemberg.[2] Ähnliche Gesetze und Verordnungen gab es auch in anderen Regionen.

die Trübeichmaß die Helleichmaß die Schenkmaß
Keltermaß Lauterer Eichmaß --------
Jungmaß Visiermaß Zapfmaß
Neumaß Altmaß Wirtsmaß
Mostmaß Großmaß (Großhandel) Kleinmaß (Einzel-, Kleinhandel)
Beispiel Weinmaß Königreich Württemberg
Most und trüber Wein Alter oder geklärter neuer Wein Ausschankmaß (Steuermaß)
1 Maß = 1,9174 Liter = 96,6616 Pariser Kubikzoll 1 Maß = 1,83704 Liter = 92,6090 Pariser Kubikzoll 1 Maß = 1,67000 Liter = 84,191 Pariser Kubikzoll
160 Maß 167 Maß --------
10 Helleichmaß 11 Schenkmaß

Literatur

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  • Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830.
  • Louis Schmidt: Der württembergische Sekretär: Ein praktisches Handbuch über Privat-Geschäfts- und Gerichtsverhältnisse des württembergischen Bürgers. Gebrüder Mäntler (A. Kröner), Stuttgart 1860, S. 261.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 1. Leipzig 1905, S. 393.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 17. Leipzig 1909, S. 737.

Einzelnachweise

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  1. DIN 1319-1:1995-01 2. Begriffe Nr. 4.5 Maßverkörperung. S. 19.
  2. Württemberg Kammer der Abgeordneten: Verhandlungen der Württembergischen Kammer der Abgeordneten auf dem Landtag. J. B. Metzlersche Buchdruckerei, Stuttgart 1868 – 70, S. 303.