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Einleitung: - Bundeswehrmarketing
 
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== Mitarbeiterbindung ==
{{Hauptartikel|Mitarbeiterbindung}}
In der [[Personalwirtschaft]] werden alle Formen betrieblicher Leistungsanreize als Incentives bezeichnet.<ref>[https://books.google.de/books?id=zuGHBwAAQBAJ&pg=PA169&dq=incentives+lexikon&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiaovf3utftAhWNuaQKHU9JBiAQuwUwBXoECAYQCA#v=onepage&q=incentives%20lexikon&f=false Ulrich Büdenbender/Hans Strutz, ''Gabler Kompakt-Lexikon Personal'', 2003, S. 169]</ref> Dazu werden betriebliche [[Anreizsystem]]e geschaffen, die aus klassischen materiellen und nicht-materiellen Anreizen bestehen. Klassische Anreize sind die [[Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)|Arbeitsbedingungen]] wie [[Arbeitsentgelt]] ([[Bonuszahlung]]en, [[Mitarbeiterbeteiligung]]en), [[Arbeitsplatz]]sicherheit, [[Karriere]]möglichkeiten, [[Sozialleistung]]en, [[Unkündbarkeit]] oder [[Urlaub]]. Inzwischen haben sich nicht-materielle Anreize durchgesetzt, die einen hohen [[Erinnerung (Psychologie)|Erinnerungswert]] haben, einen ideellen oder symbolischen Wert verkörpern und sie vor Kollegen als nachahmenswert herausstellen.<ref>Ulrich Büdenbender/Hans Strutz, ''Gabler Kompakt-Lexikon Personal'', 2003, S. 169</ref> Hierzu gehören [[Erlebnis]]reisen, [[Tagesausflug|Wochenendaufenthalte]] oder Teilnahme an herausragenden [[Kultur]]veranstaltungen.
 
== Kundenbindung ==
{{Hauptartikel|Kundenbindung}}
Das [[Marketing]] befasst sich im Rahmen des ''Incentive Marketing'' mit Maßnahmen,<ref>[https://books.google.de/books?id=h6FsDwAAQBAJ&pg=PA513&dq=%22Incentive+Marketing%22&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjYpIuVjYfuAhUQuqQKHfHCA3kQuwUwBHoECAgQBw#v=onepage&q=%22Incentive%20Marketing%22&f=false Gerd W. Goede, ''Marketing-Lexikon. Marketing Dictionary: Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch'', 1998, S. 513]</ref> durch die Kunden an das Unternehmen gebunden werden können. Sie werden unter dem Begriff [[Lock-in-Effekt]]e zusammengefasst. Diese reichen von persönlichen [[Präferenz (Wirtschaftswissenschaften)|Präferenz]]en ([[Vertrauen]] zum [[Kundenbetreuer]]) über sachliche Präferenzen ([[Laufzeit (Wirtschaft)|Vertragslaufzeit]]) bis hin zu [[Kundenkarte]]n und [[Bonusprogramm]]en (wie etwa [[Miles & More]], [[Payback (Bonusprogramm)|Payback]]).
 
== KaufanreizeKaufanreiz ==
''Kaufanreize'' können eine [[Kaufentscheidung]] beeinflussen. Die Art der Kaufentscheidung hängt allgemein von [[Kaufrisiko]], Kaufhäufigkeit und externen Kaufanreizen ab. Bei hohem Kaufrisiko informieren sich die [[Verbraucher]] vorher über die [[Produktqualität]]/[[Dienstleistungsqualität]] und das [[Preis-Leistungs-Verhältnis]]. Ist dabei die Kaufhäufigkeit gering, gibt es eine [[Kaufentscheidung#Arten|extensive Kaufentscheidung]], bei hoher Kaufhäufigkeit eine [[Kaufentscheidung#Arten|limitierte Kaufentscheidung]]. Ist das Kaufrisiko gering und es gibt keinen externen Anreiz, kommt es zur [[habitualisierte Kaufentscheidung|habitualisierten Kaufentscheidung]]. Ein vorhandener externer Kaufanreiz führt bei geringem Kaufrisiko zu einer [[Kaufentscheidung#Arten|impulsiven Kaufentscheidung]].<ref>[https://www.google.de/books/edition/Marktorientierte_Unternehmensf%C3%BChrung_un/L5swEAAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Schn%C3%A4ppchen+Kaufentscheidung&pg=PA180&printsec=frontcover#spf=1622969500298 Dirk Lippold, ''Marktorientierte Unternehmensführung und Digitalisierung'', 2021, S. 180]</ref> Ein externer Kaufanreiz besteht darin, dass von außen auf den Kunden einwirkende Reize ([[Rabatt]]e, reizvolle [[Auslage (Werbung)|Auslage]], [[Sonderangebot]]e, [[Zeitdruck]] oder das [[persönliches Ziel|persönliche Ziel]], sich [[Schnäppchen]] nicht entgehen zu lassen) die Kaufentscheidung beeinflussen.<ref>Dirk Lippold, ''Marktorientierte Unternehmensführung und Digitalisierung'', 2021, S. 181</ref> Begünstigt werden Impulskäufe durch [[künstliche Knappheit]] („nur heute im Angebot“, „nur noch drei Stück vorhanden“), geschickte Platzierung an den [[Kontaktstrecke]]n (oder an der [[Kasse]]) oder Sonderangebote.<ref>Katja Gelbrich/Stefan Wünschmann/Stefan Müller, ''Erfolgsfaktoren des Marketing'', 2008, S. 39 f.</ref>
 
Die Kaufanreize müssen den – individuell unterschiedlichen – Filter der [[selektive Wahrnehmung|selektiven Wahrnehmung]] des [[Entscheidungsträger]]s passieren, um die Kaufentscheidung zu beeinflussen. Die Kaufanreize können danach entweder lediglich [[Erinnerung (Psychologie)|Erinnerungen]] an gespeicherte Gedächtnisbilder erzeugen und es kommt zu Gewohnheitsentscheidungen, oder in [[affekt]]iven Situationen werden die Entscheidungen durch [[Emotion|Gefühle]] geprägt oder es gibt kognitive Überlegungen, welche [[Rationalität|rationale]] Faktoren in den Vordergrund rücken.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Advertorials_versus_klassische_Printwerb/PCLFDAAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Kaufanreiz+kaufentscheidung&pg=PA83&printsec=frontcover#spf=1623749947313 Florian Dorner, ''Advertorials versus klassische Printwerbung'', 2016, S. 83]</ref>
 
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Incentives sind in der Wirtschaftspolitik sämtliche (auch steuerliche) Maßnahmen, die der Erhöhung der [[Leistung (Volkswirtschaftslehre)|ökonomischen Leistungsbereitschaft]] der [[Wirtschaftssubjekt]]e dienen und sich bei [[Privathaushalt]]en in der Erhöhung des [[Arbeitsangebot]]s oder der Senkung von [[Steuer]]n und bei [[Unternehmen]] in der Erhöhung der [[Investition]]en etwa durch [[Subvention]]en zeigen.<ref>[https://books.google.de/books?id=j6whBAAAQBAJ&pg=PA64&dq=incentives+lexikon&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiaovf3utftAhWNuaQKHU9JBiAQuwUwBnoECAcQBg#v=onepage&q=incentives%20lexikon&f=false Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), ''Kompakt-Lexikon HR'', 2013, S. 64]</ref>
 
== Arten von Incentives ==
Als Incentives sind [[Geld]]prämien, [[Sachbezug]], Bonusprogramme, Reisen, besondere Veranstaltungen (Events), Lob, Titel (beruflicher Aufstieg) oder [[Firmenwagen|Dienstwagen]] in Gebrauch.
 
;Incentive-Reisen
Merkmal einer Incentive-Reise ist der freizeitorientierte Charakter der Reise, welcher sich von einer echten [[Dienstreise]] unterscheidet. Die Teilnahme an Incentive-Reisen ist nach dem „Wenn-Dann-Prinzip“ üblicherweise an die Erfüllung eines [[Führungsziel]]es (z.&nbsp;B. Verkaufszahlen, Ergebnisse, Kauf) innerhalb definierter Zeiträume gebunden. Dadurch hält sich das Risiko für den Veranstalter gering, da die Erfolge bereits im Voraus erzielt werden. Oftmals handelt es sich bei Incentive-Reisen um Städte- oder Abenteuertrips, bei denen durch herausfordernde Gemeinschaftsaktivitäten (z.&nbsp;B. Rallyes, Schatzsuchen, Wandern, Klettern) simultan der Teamgeist gestärkt werden soll.
 
Incentive-Reisen sind ein Instrument des betrieblichen Anreizsystems, das gezielt dazu eingesetzt wird, die Motivation und Loyalität von Mitarbeitenden zu fördern. Durch die Organisation von solchen Reisen möchten Unternehmen ihre Mitarbeitenden für besondere Leistungen belohnen und ihre Zufriedenheit sowie die Identifikation mit dem Unternehmen stärken.<ref>{{Internetquelle |url=https://mittelstandsschutz.de/magazin/incentive-reisen/ |titel=Belohnungsreisen für deine Mitarbeitenden: Incentive Reisen |sprache=de-DE |abruf=2024-10-21}}</ref>
 
;Incentive-Events
Dies sind [[Veranstaltung]]en von Unternehmen, die meist von darauf spezialisierten (Event-/Reise-) Agenturen bzw. Veranstaltungsunternehmen organisiert werden. Im Unterschied zu anderen Firmenevents sind derartige Incentive-Events hinsichtlich Location, Verpflegung und Entertainment oft besonders pompös, um die gewünschte Wirkung nicht zu verfehlen. Fester Programmpunkt derartiger Events sind daher auch oftmals öffentliche Prämierungen und Ehrungen von verdienten Mitarbeitern.
 
== Lohnsteuerrechtliche Behandlung ==
Incentives in Form von [[Geld]] werden als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt behandelt. Andere Incentives gelten in Deutschland als sogenannter [[geldwerter Vorteil]], den der [[Arbeitgeber]] wie Entgeltbezüge behandeln muss (siehe auch {{§|37b|estg|juris}} [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]]). Aus steuerrechtlicher Sicht sind Incentive-Reisen in einem Erlass des [[Bundesfinanzministerium]]s wie folgt definiert:
 
{{Zitat|Incentive-Reisen werden von einem Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Reiseziel, Unterbringung, Transportmittel und Teilnehmerkreis werden von dem die Reise gewährenden Unternehmen festgelegt. Der Ablauf der Reise und die einzelnen Veranstaltungen dienen allgemein-touristischen Interessen.|Bundesfinanzministerium<ref>Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 14. Oktober 1996, Az.: IV B 2 – S 2143 – 23/96, BStBl 1996 I S. 1192</ref>}}
 
== Wirtschaftliche Aspekte ==
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Die Wirkung und ökonomischen Vorteile von Incentives sind umstritten, obwohl Motivationssteigerungen nachgewiesen werden konnten. Aus ökonomischer Sicht ist ein [[Geschenk]] als Leistungsanreiz für [[Mitarbeiter]] jedoch nur dann sinnvoll, wenn die [[Kosten]] unterhalb der zu erwartenden [[Produktivität]]ssteigerung bleiben. Zu diesem Ergebnis kommt das [[Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit]] (IZA). Firmen lassen sich Incentives etwa 5.000 bis 25.000 Euro kosten.<ref>Daniel Grosse: [https://www.focus.de/finanzen/karriere/management/motivation/tid-7220/incentives_aid_130509.html ''Zuckerbrot für Mitarbeiter.''] In: ''[[Focus]],'' 11. September 2007. Abgerufen am 22. Februar 2015.</ref>
 
== Lohnsteuerrechtliche Behandlung ==
Incentives in Form von Geld werden als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt behandelt. Andere Incentives gelten in Deutschland als sogenannter [[geldwerter Vorteil]], den der [[Arbeitgeber]] wie Entgeltbezüge behandeln muss (siehe auch {{§|37b|estg|juris}} [[Einkommensteuergesetz (Deutschland)|EStG]]). Aus steuerrechtlicher Sicht sind Incentive-Reisen in einem Erlass des [[Bundesfinanzministerium]]s wie folgt definiert:
 
{{Zitat|Incentive-Reisen werden von einem Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Arbeitnehmer des Betriebs für erbrachte Leistungen zu belohnen und zu Mehr- oder Höchstleistungen zu motivieren. Reiseziel, Unterbringung, Transportmittel und Teilnehmerkreis werden von dem die Reise gewährenden Unternehmen festgelegt. Der Ablauf der Reise und die einzelnen Veranstaltungen dienen allgemein-touristischen Interessen.|Bundesfinanzministerium<ref>Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 14. Oktober 1996, Az.: IV B 2 – S 2143 – 23/96, BStBl 1996 I S. 1192</ref>}}
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Incentive}}
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[[Kategorie:Motivation]]
[[Kategorie:Marketing]]
[[Kategorie:Marketinglehre]]
[[Kategorie:Personalwesen]]
[[Kategorie:WirtschaftEnglische Phrase]]
 
[[en:Incentive]]