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{{Begriffsklärungshinweis}}
 
Ein '''Syndikat''' ist eine Gruppierung von Personen oder Unternehmen. Die Bildung eines Syndikats nennt man '''Syndizierung.'''
 
== NamensherkunftWortherkunft ==
DerDas BegriffWort ''Syndikat'' entstammt dem [[Französische Sprache|französischen]] Wort ''{{lang|fr|syndicat}}'', welches „Verwalter“ bedeutet hat , vor allem bei Angelegenheiten eines bestimmten geographischen Gebietes. Dies wiederum entspringt vomdem [[Latein|lateinischenlatein]]ischen Wort ''{{lang|la|syndicus}}'', welches seinerseits vom [[Griechische Sprache|griechischen]] Wortvon {{lang|grelS|σύνδικος}} ({{lang|gr|syndikos|de=Verwalter einer Angelegenheit}}, „Verwalterabstammt.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Syndikat einer''Syndikat''.] Angelegenheit“)[[Duden]]; abstammtabgerufen am 1. März 2016.</ref>
 
Der Begriff bezeichnete zunächst ein vom Mittelalter bis in die Neuzeit bestehendes Staatsamt, zum Beispiel in den deutschen Hansestädten, vergleiche beispielsweise [[Syndicus der Hansestadt Lübeck]]. In der [[Alte Eidgenossenschaft|Alten Eidgenossenschaft]], zum Beispiel in der Glarner Landvogtei Werdenberg, wird mit Syndikat die Regierung ad interim bezeichnet, die während der Übergabe der Herrschaft vom alten zum neuen Landvogt aus zwei Glarner Gesandten und den beiden Landvögten gebildet wird.<ref>Vgl. [https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-keyword.xq?id=key005174 „Syndikat“] in SSRQ SG III/4, Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins, 19. Juni 2018.</ref> In den [[Gemeine Herrschaft|Tessiner]] Vogteien wurde ab 1513 in [[Lugano]] und [[Locarno]] die Rechnung vor dem ennetbirgischen Syndikat, den Gesandten der regierenden Orte, abgelegt. Das Syndikat bildete auch die höchste Gerichtsinstanz.<ref>Vgl. {{HLS|9817|Gemeine Herrschaften|Autor=André Holenstein|Datum=2005-08-19}},<br />{{HLS|7394|Tessin|Autor=Carlo Agliati|Datum=2017-05-30}} und <br />{{HLS|10076|Tagsatzung|Autor=Andreas Würgler|Datum=2014-09-25}}</ref>
Der Begriff bezeichnete zunächst ein vom Mittelalter bis in die Neuzeit bestehendes Staatsamt, zum Beispiel in den deutschen Hansestädten, vergleiche beispielsweise [[Syndicus der Hansestadt Lübeck]].
 
== Gewerkschaftliche Syndikate ==
Der aus der frühen französischen Gewerkschaftsbewegung (vgl. [[Charta von Amiens]]) übernommene Begriff Syndikat (franz.: ''syndicat'', schwedisch: syndikat) spielt eine große Rolle in der gewerkschaftlichen Bewegung des [[Syndikalismus]]. Er bezeichnet hier einen lokalen, branchenweiten Zusammenschluss von Arbeitern.<ref>Maria Karlsson u., Rikard Warlenius,: ''Ett sekel av syndikalism,''. inIn: Kristina Boréus u.&nbsp;a. (HgHrsg.),: ''Ett sekel av syndikalism''. Sveriges Arbetares Centralorganisation 1910-20101910–2010, Stockholm 2012, S. 22.</ref> Der deutsche Begriff "Gewerkschaft"„Gewerkschaft“ gibt die Idee der Syndikate nur teilweise wieder, da die ''syndicats'' im Syndikalismus nicht nur enieeine Interessenvertretung der Arbeiter, sondern Keimzelle des Aufbaus der gesamten Gesellschaft sein sollten.
 
== Unternehmenskartell mit gemeinsamer Vertriebsorganisation ==
{{Hauptartikel|Syndikat (Kartellform)}}
Die [[Kartelltheorie]] versteht unter einem ''Syndikat'' ein hoch entwickeltes [[Wirtschaftskartell|Kartell]] mit einer gemeinsamen Vertriebs- oder (seltener) Beschaffungsorganisation (Bsp.: [[Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat]], [[Stahlwerksverband]]). Aufgrund des allgemeinen [[Kartellverbot]]s in der Wirtschaft gibt es seit etwa den 1970er Jahren weltweit kaum noch derartige Zusammenschlüsse.
 
Die [[Kartelltheorie]] versteht unter einem ''Syndikat'' ein hoch entwickeltes [[Wirtschaftskartell|Kartell]] mit einer gemeinsamen [[Vertriebsorganisation|Vertriebs-]] oder (seltener) Beschaffungsorganisation[[Beschaffung]]sorganisation (Bsp.: [[Rheinisch-Westfälisches Kohlen-Syndikat]], [[Stahlwerksverband]]). Aufgrund des allgemeinen [[Kartellverbot]]s in der Wirtschaft gibt es seit etwa den 1970er Jahren weltweit kaum noch derartige Zusammenschlüsse.
 
== Bankenkonsortium ==
{{Hauptartikel|Konsortialgeschäft}}
 
In der Finanzwelt wird der Begriff Syndikat oft gleichgesetzt mit dem Begriff [[Konsortium]]. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren [[Bank]]en zurzu einem gemeinsamen Geschäftszweck wie Kreditvergabe ([[Konsortialkredit]]), Unternehmensübernahme oder Übernahme und zum VertriebEmission einer spezifischen [[Verzinsliches Wertpapier|NeuemissionAnleihe]].
 
== Aktiensyndikat ==
In [[Investmentbank]]en gibt es so genannte Syndikats-Abteilungen, die besonders bei Wertpapieremissionen die Hauptkoordination übernehmen und das [[Orderbuch]], in dem quasi die „Bestellungen“Bestellungen für neu auszugebende Aktien gesammelt werden, führt. Das Syndikat in Investmentbanken hält ebenfalls engen Kontakt zu den großen Investmentgesellschaften und behält die Übersicht über die einzelnen Marktteilnahmen, Finanzströme und Marktbewegungen.
 
== Züchtersyndikat ==
Um sich das Risiko zu teilen, werden teure [[Zucht]]<nowiki />tiere insbesondere bei Rindern und Pferden oft von mehreren Organisationen und/oder Personen auf Auktionen gemeinsam ersteigert. Der Begriff Züchtersyndikat dafür ist seit 1936 belegt.<ref>Gerhard Balicki: ''Neue Züge der Agrarpolitik in Südosteuropa''. K. Triltsch, 1936, S.&nbsp;28.</ref> Für Außenstehende bleibt dabei die Rechtsform der Zusammenarbeit verborgen.
 
== Kriminelle Vereinigung ==
Wohl ausgelöst durch die Kriminalisierung der [[Kartell|Kartelle]]e und Syndikate der Wirtschaft, ist der Begriff ''Syndikat'' seit etwa den 1980er1960er Jahren auch für [[Kriminelle Vereinigung]]en schlechthin gebräuchlich (Bsp.: Drogen-Syndikat = [[Drogenkartell]]). Diese Verwendung wurde durch einschlägige Filme, Romane und Sachbücher popularisiert, sodass man umgangssprachlich inzwischen (wie bei ''Kartell'') unter ''Syndikat'' eher eine Verbrecherorganisation als eineine industriellesindustrielle VertriebskartellVertriebsgruppierung versteht.
 
== Rundfunk-Syndikat ==
''Siehe hierzu auch: [[Content-Syndication]]''
 
Unter einem Rundfunksyndikat versteht man einen organisatorischen Zusammenschluss mehrerer, wirtschaftlich meist unabhängiger Fernseh- oder Radiostationen mit regional begrenztem terrestrischem Sendegebiet. Der Begriff wurde ursprünglich in den [[Vereinigte Staaten|USA]] geprägt, wo Mediensyndikate eine bedeutende Rolle spielen. Fernsehsyndikate unterscheiden sich von den bundesweit sendenden Rundfunkkonzernen (den sogenannten ''[[Network]]s'') wie [[National Broadcasting Company|NBC]], [[Columbia Broadcasting System|CBS]], [[American Broadcasting Company|ABC]] und [[Fox Broadcasting Company|Fox]] durch ihre stark regionale Ausrichtung und ihre wirtschaftlich-unternehmerische Eigenständigkeit.
 
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Auch öffentliche, mittels privater Spenden finanzierte US-Sender sind in der Regel syndiziert und bilden die wirtschaftliche Grundlage renommierter non-kommerzieller Anbieter wie NPR oder PBS. Daneben gibt es auch internationale Syndikationen, die von bekannten Fernsehanstalten wie der [[British Broadcasting Corporation|BBC]] oder der [[Deutsche Welle|Deutschen Welle]] beliefert werden. Im englisch-, spanisch- und portugiesischsprachigen Raum sind häufig Syndikate über Länder- und Kontinentalgrenzen anzutreffen (zum Beispiel von Sendern in Großbritannien, Australien und/oder Neuseeland oder zwischen Rundfunkgesellschaften lateinamerikanischer Staaten).
 
Im deutschen Raum sind Rundfunksyndikate vor allem bei „privaten“ [[Hörfunk#Sendeabwicklung|Hörfunkprogrammen]] ([[BLR (Unternehmen)|BLR]] oder [[Radio NRW]]) verbreitet. Im Fernsehbereich findet man sie bei den meist im Aufbau befindlichen kommerziellen Fernsehsendern mit regional begrenztem Sendegebiet (beispielsweise Ballungsraum-TV). In der [[Schweiz]] hingegengibt istes man schon weiter. Seitseit einigen Jahren gibt es dort die [[Tele News Combi]]; ein Syndikat der größten (im Moment noch rein) [[Deutschschweiz]]er Regionalfernsehsender.
 
''{{Siehe hierzu auch: [[|Content-Syndication]]''}}
 
== Siehe auch ==
* [[Syndikation]]
* [[Syndikalismus]]
* [[National Crime Syndicate]]
* [[Content-Syndication|Syndikation]]
* [[Syndikus]] (= Syndikusanwalt = Firmenanwalt) = ein [[Rechtsanwalt]], der im Rahmen eines ständigen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
* [[Mietshäuser Syndikat]]
 
== Weblinks ==
{{Wiktionary|Syndikat}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Wettbewerbstheorie]]