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Das Wort ''Syndikat'' entstammt dem [[Französische Sprache|französischen]] ''{{lang|fr|syndicat}}'', welches „Verwalter“ bedeutet hat, vor allem bei Angelegenheiten eines bestimmten geographischen Gebietes. Dies wiederum entspringt vom [[latein]]ischen Wort ''{{lang|la|syndicus}}'', welches seinerseits von {{elS|σύνδικος|syndikos|de=Verwalter einer Angelegenheit}} abstammt.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Syndikat ''Syndikat''.] [[Duden]]; abgerufen am 1. März 2016</ref>
 
Der Begriff bezeichnete zunächst ein vom Mittelalter bis in die Neuzeit bestehendes Staatsamt, zum Beispiel in den deutschen Hansestädten, vergleiche beispielsweise [[Syndicus der Hansestadt Lübeck]]. In der [[Alte Eidgenossenschaft|Alten Eidgenossenschaft]], zum Beispiel in der Glarner Landvogtei [[Werdenberg]], wird mit [[Syndikat]] die Regierung ad interim bezeichnet, die während der Übergabe der Herrschaft vom alten zum neuen Landvogt aus zwei Glarner Gesandten und den beiden Landvögten gebildet wird.<ref>Vgl. SSRQ SG III/4 [https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-keyword.xq?id=key005174].</ref> In den [[Gemeine Herrschaft|Tessiner]] Vogteien wurde ab 1513 in [[Lugano]] und [[Locarno]] die Rechnung vor dem ennetbirgischen Syndikat, den Gesandten der regierenden Orte, abgelegt. Das Syndikat bildete auch die höchste Gerichtsinstanz.<ref>Vgl. [https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009817/2005-08-19/], [https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007394/2017-05-30/] und [https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010076/2014-09-25/]</ref>
 
== Gewerkschaftliche Syndikate ==