„Syndikat“ – Versionsunterschied
[ungesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Girus (Diskussion | Beiträge) K Selbstlink Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung |
|||
Zeile 6:
Das Wort ''Syndikat'' entstammt dem [[Französische Sprache|französischen]] ''{{lang|fr|syndicat}}'', welches „Verwalter“ bedeutet hat, vor allem bei Angelegenheiten eines bestimmten geographischen Gebietes. Dies wiederum entspringt vom [[latein]]ischen Wort ''{{lang|la|syndicus}}'', welches seinerseits von {{elS|σύνδικος|syndikos|de=Verwalter einer Angelegenheit}} abstammt.<ref>[https://www.duden.de/rechtschreibung/Syndikat ''Syndikat''.] [[Duden]]; abgerufen am 1. März 2016</ref>
Der Begriff bezeichnete zunächst ein vom Mittelalter bis in die Neuzeit bestehendes Staatsamt, zum Beispiel in den deutschen Hansestädten, vergleiche beispielsweise [[Syndicus der Hansestadt Lübeck]]. In der [[Alte Eidgenossenschaft|Alten Eidgenossenschaft]], zum Beispiel in der Glarner Landvogtei [[Werdenberg]], wird mit
== Gewerkschaftliche Syndikate ==
|