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== Tatbestand in der Rechtswissenschaft ==
=== Normentheorie ===
Tatbestand ist die Gesamtheit(PORNO) aller tatsächlichen Voraussetzungen des [[Gesetz]]es für eine [[Rechtsfolge]]; er benennt somit die abstrakten Merkmale, die einer Tat im rechtlichen Sinne zugrunde liegen. Er wird untergliedert in einzelne [[Tatbestandsmerkmal]]e.
 
Man unterscheidet dabei zwischen ''geschriebenen'' und ''ungeschriebenen'' Tatbestandsmerkmalen. Die vom Gesetzgeber in die jeweilige [[Rechtsnorm]] geschriebenen Tatbestandsmerkmale werden in einigen wenigen Fällen von der herrschenden Meinung in [[Richterrecht|Rechtsprechung]], rechtswissenschaftlicher Literatur oder Lehre ergänzt (etwa zur Abgrenzung zu sonst zwecklosen Normen).