Die Kunst im Kreisverkehr (auch Kreiselkunst) hat sich seit den 1990er Jahren als Genre der Kunst im öffentlichen Raum entwickelt und ist ein bedeutendes Anwendungsgebiet der Kunst am Bau im Verkehrsbauwesen. Bei Kreisverkehren mit nicht überfahrbarer Mittelinsel sind Kunstobjekte neben einer Bepflanzung eine häufige Gestaltungsvariante in diesem im Regelfall für Fußgänger nicht zugänglichen Bereich.
In der Schweiz hat die Kunst im Kreisverkehr eine längere Tradition. Die Kosten für Planung und Erstellung und den baulichen Unterhalt werden in der Schweiz im Regelfall von der Standortgemeinde übernommen.[1] Nachdem in Deutschland und Österreich seit den 1990er Jahren viele Ampelkreuzungen durch Kreisverkehre ersetzt wurden, werden auch dort zunehmend die Mittelinseln künstlerisch gestaltet.
Gesetzliche Grundlagen
BearbeitenBei der künstlerischen Gestaltung des Kreisverkehrs darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.[2] In Umsetzung einer EU-Richtlinie mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren, werden auch Kunstwerke in Kreisverkehren überprüft.[3] In Baden-Württemberg wurden einzelne Kunstwerke auf Kreisverkehren im außerörtlichen Bereich daraufhin entfernt.[4]
Literatur
Bearbeiten- Andreas Züst: Roundabouts. Scalo Verlag, 2004, ISBN 3-905509-47-4
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Kreiselrichtlinie Kanton Zürich, März 2008, Seite 12 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Unfallforschung der Versicherer: Kunst im Kreis nicht auf Kosten der Sicherheit, 6. März 2013 ( des vom 19. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Stuttgarter Zeitung: Im Kreisel ist kein Platz mehr für Kunst, 8. Dezember 2011
- ↑ Schwarzwälder Bote: Kreiselkunst schlägt weiter Wellen, 18. Juni 2012