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Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Nationalpark in Rheinland-Pfalz und Saarland

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Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Laubwald im Nationalpark
Laubwald im Nationalpark
Laubwald im Nationalpark
Nationalpark Hunsrück-Hochwald (Deutschland)
Nationalpark Hunsrück-Hochwald (Deutschland)
Koordinaten: 49° 42′ 21″ N, 7° 6′ 13″ O
Lage: Rheinland-Pfalz, Saarland, Deutschland
Nächste Stadt: Hermeskeil, Birkenfeld, Idar-Oberstein
Fläche: ca. 10.000 Hektar
Gründung: 1. März 2015
Adresse: Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald
Brückener Straße 24
55765 Birkenfeld
Lage des Nationalparks im Hunsrück
Lage des Nationalparks im Hunsrück
Lage des Nationalparks im Hunsrück
Skulptur Windklang auf dem Erbeskopf
Ringwall von Otzenhausen
Idarbach

Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald ist ein Nationalpark im Westen Deutschlands im Mittelgebirge des Hunsrück, in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland.[1][2] Der Park ist der sechzehnte deutsche Nationalpark, ein Jahr nach der Gründung des Nationalparks Schwarzwald und elf Jahre nach den ebenfalls im Rheinischen Schiefergebirge oder angrenzenden Mittelgebirge und im hauptsächlichen Buchenwaldbereich gelegenen Nationalparks Eifel und Kellerwald. Die offizielle Eröffnungsfeier erfolgte am Pfingstwochenende 2015.[3]

Im Jahr 2014 einigten sich die beiden Landesregierungen auf den Namen[4] und brachten Zustimmungsgesetze zu dem einvernehmlich ausgearbeiteten Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Nationalparkgesetz) ein.[5][6] Bereits 2013 hatten die meisten Gemeinden im Gebiet dem vorgelegten Konzept zugestimmt.[7]

Der Nationalpark umfasst 10.120 ha im Bereich der westlichen Höhenlagen des Hunsrücks, genauer dem Idarwald und dem Schwarzwälder Hochwald, der meist nur als Hochwald bezeichnet wird. Von der Gesamtfläche liegen etwa 986 ha des Nationalparks im Saarland innerhalb des Gebietes der Gemeinden Nohfelden und Nonnweiler.[6]

Entstehungsgeschichte

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Der Nationalpark

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Gemäß § 3 des Nationalparkgesetzes sollen auf 75 % der Fläche des Nationalparks Natur und Landschaft der natürlichen Entwicklung überlassen werden, also wieder zur Wildnis werden und dann dauerhaft Wildnis sein. Beim Start des Nationalparkes wird unterschieden in Wildnisbereiche, die schon der Natur überlassen sind, und Entwicklungsbereiche, bei denen das Ziel besteht, sie innerhalb von 30 Jahren in Wildnisbereiche zu überführen. Diese beiden Zonen werden als Naturzone bezeichnet.

Umgeben ist die Naturzone von einer sogenannten Pflegezone, die negative Wirkungen von der Naturzone auf die Umgebung (z. B. Ungezieferbefall) oder negative Wirkungen aus der Umgebung auf die Wildnis (z. B. Insektizidnebel) abpuffern soll. Außerdem sollen in der Pflegezone extensiv genutzte Kulturlandschaftsteile (etwa Streuobstwiesen, Magerwiesen) erhalten werden, die auch sehr artenreich sein können.

Als ungestörter Lebensraum ist der Nationalpark gemäß § 4 Nationalparkgesetz Teil des Biotopverbundes des Bundes und seiner beiden Trägerländer. Er soll der Definition und Anforderungen der Weltnaturschutzorganisation IUCN für Nationalparks entsprechen. Näheres siehe Kategorie der IUCN: National Park.

Der Nationalpark soll auch den Anforderungen eines EU-Vogelschutzgebietes und der der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) entsprechen.

Soweit mit diesen Zielen vereinbar soll/en u. a.

  • die besondere Eigenart, landschaftliche Schönheit, Ruhe und Ungestörtheit des Gebietes bewahrt,
  • kulturhistorisch und naturgeschichtlich wertvolle Denkmale und Flächen erhalten werden und zugänglich bleiben,
  • das Gebiet der Bevölkerung zu Erholungs- und Bildungszwecken barrierefrei zugänglich gemacht und insofern erschlossen werden.

Das Nationalparkgebiet

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Das Gebiet erstreckt sich über Teile der Verbandsgemeinden Hermeskeil (Landkreis Trier-Saarburg), Thalfang am Erbeskopf (Landkreis Bernkastel-Wittlich), Birkenfeld und Herrstein-Rhaunen (Landkreis Birkenfeld) sowie der Gemeinden Morbach (Landkreis Bernkastel-Wittlich), Nonnweiler und Nohfelden (Landkreis St. Wendel). Enklaven in dem Gebiet sind die Orte Börfink, Muhl, Thranenweier und Hujetsägemühle.

Der Nationalpark soll gemäß § 5 des Staatsvertrages auch die Entwicklung des ganzen Nationalparkgebietes fördern. So soll er durch infrastrukturelle, touristische und sonstige Maßnahmen

  • regionale Wertschöpfungsketten wie naturnahen Tourismus und nachhaltige Forst- und Landwirtschaft weiterentwickeln,
  • eine nachhaltige Dorf- und Stadtinnenraumentwicklung unterstützen und
  • die regionale Zusammenarbeit stärken.

Der Nationalpark soll zu einem bedeutenden Imageträger der Region werden.

Naturraum

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Hochwald

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Das Landeskonzept zur Beteiligung an einem länderübergreifenden Nationalpark im Hochwald-Idarwald des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes charakterisiert die länderübergreifenden naturräumliche Einheit 242.0 Schwarzwälder Hochwald wie folgt:

Der Hochwald liegt 400 bis 700 m ü. NN am Südrand des Hunsrücks und weist eine durchschnittliche Jahrestemperatur von 8 °C und mehr als 800 mm Niederschläge jährlich auf. ... Die potenziell-natürliche Waldgesellschaft auf dem Taunusquarzit wäre ein bodensaurer Buchenwald auf Quarzit. Als Waldsonderstandorte kommen, neben Erlen-Auenwäldern, Blockschuttwälder und Eichenwälder auf Quarzit in exponierten Steilhanglagen vor. ... Das Gebiet weist eine ganze Reihe von schutzwürdigen Lebensgemeinschaften auf, insbesondere Hainsimsen-Buchenwälder, Schlucht- und Moorwälder, Fels- und Schutthaldenlebensgemeinschaften sowie Vogelarten wie Wespenbussard, Grau- und Schwarzspecht sowie Raufußkauz.[8]

Idarwald

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Der Idarwald (kelt.: „id ar“ – Waldhöhe über dem Lande) ist ein bis 766,2 m ü. NN[9] hoher Teil des Hunsrücks in Rheinland-Pfalz.

Gesamtbedeutung

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011.[10] Gemeint mit „Hotspots der biologischen Vielfalt“ sind Regionen in Deutschland mit einer besonders hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Arten, Populationen und Lebensräume. Das Bundesamt für Naturschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium und den Ländern bundesweit 30 dieser Hotspots identifiziert.[11]

Im Rahmen der Beschreibung des Hotspots 13. Saar-Ruwer-Hunsrück, Hoch- und Idarwald und Oberes Nahebergland beschreibt das Bundesamt den Hoch- und Idarwald wie folgt:

Die Höhenrücken des Hoch- und Idarwalds sind reich strukturiert und fast vollständig bewaldet. Die störungsarmen großflächig zusammenhängenden und altholzreichen Buchenwälder und Fichtenforste sind sehr bedeutende Lebensräume für Arten mit großen Raumansprüchen wie die Wildkatze, Rotwild und für Altholzbewohner, z. B. Schwarzspecht, Rauhfußkauz und Bechsteinfledermaus. Vielfältige Standorte und Biotopkomplexe aus Borstgrasrasen, Nass-, Feucht- und Bergmähwiesen, eng verbunden mit den Waldlebensräumen beherbergen eine außergewöhnliche Artenvielfalt (z. B. der Tagfalter). Charakteristisch sind die zahlreichen Brüche und Hangmoore, die sich an flächigen Quellaustritten der Unterhänge entwickelt haben. Lichte Birkenmoorwälder, Erlenbruchwälder, Flachmoore und Übergangsmoore bilden hier reich strukturierte und abwechslungsreiche Biotopkomplexe mit kleine Moortümpeln und anderen Offenlandbiotopen sowie Waldlebensräumen. Die Vorberge von Hoch- und Idarwald mit der Oberen Nahe zeichnen sich durch eine herausragende Standort-, Struktur- und Artenvielfalt aus. Zahlreiche naturnahe Mittelgebirgsbäche mit Ursprung im Hoch- und Idarwald fließen zur Oberen Nahe. Fast senkrechte Felswände und -klippen säumen die steilen Hänge der stark gewundenen und tief eingeschnittenen Durchbruchstäler. Sonnenexponierte Talhänge tragen lichte und felsige Eichen- und Eichen-Hainbuchen-Trockenwälder, schattige Hänge Schlucht- und Hangmischwälder. Die vielfältigen Laubwaldgesellschaften sind eng verzahnt mit kleinflächigen mageren Halbtrocken- und Trockenrasen, Borstgrasrasen mageren Wiesen und Weiden, trockenwarmen Felsen, Gesteinshalden und Trockengebüschen. Hier leben viele in Rheinland-Pfalz und dem Saarland vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Arten, in den Niederwäldern z. B. das Haselhuhn.[12]

Regionale Bezüge

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Organisation und Verwaltung des Nationalparks

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Symbolischer Grundstein des Nationalparks am Erbeskopf

Nationalparkamt

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Grundsätzliches

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Gemäß § 18 des Staatsvertrages und Nationalparkgesetzes errichtet Rheinland-Pfalz ein Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald mit Sitz in Birkenfeld und einer Außenstelle im saarländischen Nonnweiler. Es untersteht der Rechtsaufsicht des für Naturschutz zuständigen Ministeriums in Rheinland-Pfalz, auf dessen Gebiet auch dessen Fachaufsicht, im Saarland dessen Fachaufsicht.

Seine Aufgaben sind gemäß § 20 des Vertrages vor allem die Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Nationalparkplanes, einschließlich des daraus abgeleiteten Maßnahmeplans und des Wegeplanes sowie der Betrieb und die Erhaltung des Nationalparks. Es ist außerdem das Forstamt und die untere Jagdbehörde für das Gebiet und die zuständige Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten nach dem Nationalparkgesetz gemäß dessen § 17.

Gemäß § 19 des Vertrages verbleiben Einnahmen dem Land, in dem sie anfallen, die Kosten des Nationalparkamtes, außer der Außenstelle Nonnweiler, trägt Rheinland-Pfalz. Das Saarland trägt außerdem einen jährlichen Erstattungsbetrag bei.

Im Doppelhaushalt des Landes Rheinland-Pfalz 2014/15 ist vorgesehen für das Nationalparkamt bis zu 53 Stellenäquivalente aus anderen Fachbereichen umzusetzen und drei Stellen neu zu schaffen, desgleichen sind 1,5 Millionen Euro für Sachausgaben und Investitionen vorgesehen. Außerdem sollen aus dem Bereich des Landesbetriebes Forsten Leistungen von etwa 4 Personen-Äquivalenten erbracht werden.[13]

Am 5. Februar 2014 begann ein aus 10 Personen bestehendes Starterteam im Forstamt Birkenfeld die Arbeit des Nationalparkamtes vorzubereiten.[14]

Nationalparkversammlung

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Die kommunale Nationalparkversammlung gemäß § 21 des Staatsvertrages wird vom Nationalparkamt frühzeitig über die Vorbereitung des Nationalparkplanes und des Wegeplanes informiert und zur Herstellung des Einvernehmens mit dessen Endversion beteiligt. Stimmt die Nationalparkversammlung einem neuen Plan nicht zu, entscheiden die Ministerien der beiden Länder, die für Naturschutz und Forsten zuständig sind, soweit das aus rechtlichen oder naturschutzfachlichen Gründen geboten ist.

Mitglied der Versammlung sind

  • die Landrätinnen oder Landräte des Nationalparkgebietes
  • sowie je ein weiterer Vertreter je Landkreis für je 3000 angefangene Hektar Anteil am Park,
  • die Ortsbürgermeister von Börfink und Neuhütten,
  • Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der saarländischen Gemeinden mit Anteil am Nationalpark,
  • ggf. mit je einem weiteren Vertreter je angefangenem 1500 ha Anteil am Park. Von den weiteren Vertretern müssen in Rheinland-Pfalz mindestens die Hälfte Ortsbürgermeister sein.
  • Die Versammlung kann Bürger zur Versammlung hinzuziehen und dabei bis zu 6 dieser Bürger Stimmrecht verleihen.

Die Versammlung unterbreitet auch Vorschläge und Anregungen zur Erhaltung und Entwicklung des Gebietes und fördert die Beteiligung der Bevölkerung des Gebietes sowie das Verständnis für den Sinn der Schutzmaßnahmen.

Nationalparkbeirat

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Das Nationalparkamt beruft gemäß § 22 Nationalparkgesetz im Einvernehmen mit der Nationalparkversammlung einen Nationalparkbeirat mit bis zu 15 fachkundigen Vertretern der Interessengruppen Naturschutz, Landnutzung, Bildung, Erholung, Wirtschaft, Wissenschaft. Dieser berät und unterstützt das Nationalparkamt bei der Erhaltung und Entwicklung des Nationalparks und der Erreichung von dessen Zwecken. Zu diesem Zweck ist er über Ziele, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen der Nationalparkverwaltung und über Fragen grundsätzlicher Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.

Bürgerforum

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Mindestens einmal jährlich hat das Nationalparkamt in öffentlicher Versammlung auch die interessierten Bürger über Ziele, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen zu unterrichten. Dabei ist gemäß § 23 Nationalparkgesetz den Bürgern Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung zu geben.

Fotogalerie

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TV-Dokumentation

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Literatur

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Commons: Nationalpark Hunsrück-Hochwald – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Der Weg hin zum Nationalpark - Historie (Memento vom 28. Juli 2014 im Internet Archive)
  2. Landesregierung Rheinland-Pfalz: Neue Chancen für Region (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive), 2. März 2015.
  3. Umweltministerium Rheinland-Pfalz: Eröffnungsfeier des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Memento vom 26. Februar 2015 im Internet Archive).
  4. Pressedienst Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,Ernährung, Weinbau und Forsten - Rheinland-Pfalz. Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Saarland. Mainz, 12. März 2014, Nationalpark. Höfken/ Jost: „Nationalpark Hunsrück-Hochwald“ soll er heißen. (Memento vom 28. Juli 2014 im Internet Archive)
  5. Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald (Nationalparkgesetz) (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)
  6. a b Nationalpark Hunsrück–Hochwald in Rheinland-Pfalz und im Saarland; Stand Februar 2015. In: GeoPortal Saarland. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Dezember 2016; abgerufen am 14. April 2020.
  7. Abstimmungsmarathon zum Nationalpark abgeschlossen - Höfken begrüßt überwiegende Zustimmung der Kommunen (Memento vom 28. Juli 2014 im Internet Archive)
  8. Landeskonzept zur Beteiligung an einem länderübergreifenden Nationalpark im Hochwald-Idarwald des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes (Memento vom 28. Juli 2014 im Internet Archive) S. 14.
  9. Kartendienst des Landschaftsinformationssystems der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz (LANIS-Karte) (Hinweise)
  10. Aufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 27. Januar 2012 zur Einreichung von Projektskizzen für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011.
  11. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland (Memento vom 21. April 2012 im Internet Archive)
  12. 13. Saar-Ruwer-Hunsrück, Hoch- und Idarwald und Oberes Nahebergland (Memento vom 3. August 2014 im Internet Archive)
  13. Gesetzentwurf der Landesregierung zum Nationalparkgesetz S. 33; GZ.: 102-87 008-03/2013-3
  14. Der Weg hin zum Nationalpark - Historie (Memento vom 28. Juli 2014 im Internet Archive)