Paste-up ist ein Begriff aus der Streetartkultur. Darunter versteht man im Allgemeinen ein mit Kleister oder Leim aufgezogenes Plakat. Diese Art der Kunst kann seit 2005 eine Straftat der Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 2 StGB darstellen. Danach wird ebenso bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Eine Substanzschädigung der zu plakatierenden Sache ist somit nicht mehr vonnöten. Des Weiteren haben viele Polizeiverordnungen der Kommunen und Städte oftmals ein eigenes Verbot des Plakatierens.
In der Schweiz ist „wildes Plakatieren“ generell gesetzlich verboten und strafbar.
Herstellung und Technik
BearbeitenGrößere Paste-ups werden meist durch Siebdruck oder Schablonen hergestellt[1], kleinere ausgedruckt oder direkt von Hand gezeichnet. Dem Papier wird besondere Beachtung geschenkt, es sollte dicker und stabiler sein als herkömmliches, da es durch die Feuchtigkeit des Leims oder Kleisters beim Aufziehen reißen kann. Es gibt aber auch Künstler, die bewusst mit Zeitungspapier arbeiten, diese Werke sind dann durch Witterungseinflüsse nicht lange haltbar.
Galerie
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Claudia Walde: Sticker City. The Paper Graffiti Generation (Street Graphics / Street Art). Thames & Hudson, 2007, ISBN 978-0-500-28668-5
- Street Art in Berlin – Jaron Verlag, ISBN 978-3-89773-579-8, Buch mit vielen Beispielen aus Berlin
Weblinks
Bearbeiten- Video: “Da klebt was”: Kurzdokumentation über Paste-up Artists auf YouTube, 3. Oktober 2014 (Laufzeit: 11:28 min).
- ↑ Kölns Straßen sind Kunst - Guck mal! Donald Trump is(s)t Banane - Die wichtigsten Begriffe zum Mitreden. Online-Magazin YES WE KÖLN, 1. November 2022, abgerufen am 1. Juni 2024.