Dienstherr
Dienstherr (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Dienstherr | die Dienstherren |
Genitiv | des Dienstherrn des Dienstherren |
der Dienstherren |
Dativ | dem Dienstherrn dem Dienstherren |
den Dienstherren |
Akkusativ | den Dienstherrn den Dienstherren |
die Dienstherren |
Worttrennung:
- Dienst·herr, Plural: Dienst·her·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈdiːnstˌhɛʁ]
- Hörbeispiele: Dienstherr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person oder Institution, bei der jemand gegen Lohn/Gehalt beschäftigt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Dienst und Herr
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Arbeitgeber
Weibliche Wortformen:
- [1] Dienstherrin
Oberbegriffe:
- [1] Herr
Beispiele:
- [1] „Er zähle etwas über dreißig Jahre, und sei sich keiner weiteren Missetat bewußt, als daß er die verheiratete Tochter seines Dienstherrn, dem er sich in Leibeigenschaft verkauft hatte, verführt und mitsamt ihrer Zofe, seiner eigenen Frau, entführt und in ein öffentliches Haus verschleppt habe.“[1]
- [1] „Ist das Vertrauensverhältnis zwischen einem Soldaten und seinem Dienstherrn zerstört und daher die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann eine überlange Verfahrensdauer nicht mehr maßnahmemildernd wirken.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Person oder Institution, bei der jemand gegen Lohn/Gehalt beschäftigt ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Dienstherr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dienstherr“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Dienstherr“
- [1] The Free Dictionary „Dienstherr“
- [1] Duden online „Dienstherr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Dienstherr“
Quellen:
- ↑ Li Yü: Jou Pu Tuan (Andachtsmatten aus Fleisch). Ein erotischer Roman aus der Ming-Zeit. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1979 (übersetzt von Franz Kuhn), ISBN 3-596-22451-9, Seite 404 . Chinesisches Original 1634.
- ↑ Urteil vom 16.07.2020 - BVerwG 2 WD 16.19. Abgerufen am 26. Juli 2023.