„Flat Tax“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Flat Tax Steuerbetrag.svg|mini|[[Linearität|Lineare Abhängigkeit]] des Steuerbetrages vom Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)]]
[[Datei:Flat Tax Grenzsteuersatz.svg|mini|[[Konstante Funktion|Konstanter]] Grenzsteuersatz (Flat Tax) oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)]]
[[Datei:Flat Tax Grenzsteuersatz.svg|mini|[[Konstante Funktion|Konstanter]] Grenzsteuersatz oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)]]
[[Datei:Flat Tax Durchschnittsteuersatz.svg|mini|Ansteigender Durchschnittsteuersatz oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)]]
[[Datei:Flat Tax Durchschnittsteuersatz.svg|mini|Ansteigender Durchschnittsteuersatz oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)]]
[[Datei:Flat Tax Steuerbetrag.svg|mini|[[Linearität|Lineare Abhängigkeit]] des Steuerbetrages vom Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)]]
Mit '''Flat Tax''' (kurz für ''Flat-Rate Tax'') oder '''Einheitssteuer''' wird ein [[Proportionaler Tarif|einstufiger]] [[Einkommensteuertarif]] bezeichnet. Der [[Grenzsteuersatz]] ist konstant, wodurch Eingangs- und Spitzensteuersatz identisch sind. Ohne Grundfreibetrag gibt es damit keine [[Steuerprogression]]. Eine Einheitssteuer mit einem [[Grundfreibetrag]] führt rechnerisch zu einer [[Steuerprogression#Indirekte Progression|indirekten Progression]]: Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steigt der [[Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)|Durchschnittsteuersatz]] mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.
Mit '''Flat Tax''' (kurz für ''Flat-Rate Tax'') oder '''Einheitssteuer''' wird ein [[Proportionaler Tarif|einstufiger]] [[Einkommensteuertarif]] bezeichnet. Der [[Grenzsteuersatz]] ist konstant, wodurch Eingangs- und Spitzensteuersatz identisch sind. Ohne Grundfreibetrag gibt es damit keine [[Steuerprogression]]. Eine Einheitssteuer mit einem [[Grundfreibetrag]] führt rechnerisch zu einer [[Steuerprogression#Indirekte Progression|indirekten Progression]]: Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steigt der [[Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)|Durchschnittsteuersatz]] mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.


Das Konzept der ''flat-rate tax'' mit einem Grundfreibetrag in Höhe eines [[Grundeinkommen|Mindesteinkommen]]s als Anteil vom [[Pro-Kopf-Einkommen]] wurde 1920 von [[Dennis Milner]] vorgeschlagen.<ref>flat-rate tax, erwähnt in Dennis Milner: ''Higher production by a bonus on national output; a proposal for a minimum income for all varying with national productivity''. London 1920, in Verbindung mit einem [[Bedingungsloses Grundeinkommen|Einheitseinkommen pro Kopf (uniform income per head)]] (Seite&nbsp;125) bzw. ''flat-rate minimum income'' (S.&nbsp;24) von 20 [[Britisches Pfund|GBP]] pro Jahr, wodurch damalige Durchschnittseinkommen der breiten Bevölkerungsmasse von 200 [[Britisches Pfund|GBP]] pro Jahr bei mitzuernährenden Angehörigen entlastet, bei den damals noch kinderreichen Familien bezuschusst worden wären. Zitat “Even the rate of taxation is fixed, so that double earnings mean double takings”. (S.&nbsp;98) verdeutlicht, dass tatsächlich eine flat tax gemeint ist.</ref> In unserer Zeit haben [[Robert E. Hall]] und [[Alvin Rabushka]] wieder eine ''flat tax'' vorgeschlagen.<ref>Paul Anthony Samuelson, William D. Nordhaus: ''Volkswirtschaftslehre: das internationale Standardwerk der Makro- und Mikroökonomie.'' Ausgabe 3. Verlag MI Wirtschaftsbuch, 2007, ISBN 978-3-636-03112-9, S. 475.</ref> Die Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell mit dem weitgehenden Wegfall von [[Subvention]]en und [[Steuervergünstigung]]en verbunden, um auch bei einem niedrigen [[Steuersatz (Steuerrecht)|Steuersatz]] ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.
Das Konzept der ''flat-rate tax'' mit einem Grundfreibetrag in Höhe eines [[Mindesteinkommen|Mindesteinkommens]] als Anteil vom [[Pro-Kopf-Einkommen]] wurde 1920 von [[Dennis Milner]] vorgeschlagen.<ref>flat-rate tax, erwähnt in Dennis Milner: ''Higher production by a bonus on national output; a proposal for a minimum income for all varying with national productivity''. London 1920, in Verbindung mit einem [[Bedingungsloses Grundeinkommen|Einheitseinkommen pro Kopf (uniform income per head)]] (Seite&nbsp;125) bzw. ''flat-rate minimum income'' (S.&nbsp;24) von 20 [[Britisches Pfund|GBP]] pro Jahr, wodurch damalige Durchschnittseinkommen der breiten Bevölkerungsmasse von 200 [[Britisches Pfund|GBP]] pro Jahr bei mitzuernährenden Angehörigen entlastet, bei den damals noch kinderreichen Familien bezuschusst worden wären. Zitat “Even the rate of taxation is fixed, so that double earnings mean double takings”. (S.&nbsp;98) verdeutlicht, dass tatsächlich eine flat tax gemeint ist.</ref> In unserer Zeit haben [[Robert E. Hall]] und [[Alvin Rabushka]] wieder eine ''flat tax'' vorgeschlagen.<ref>Paul Anthony Samuelson, William D. Nordhaus: ''Volkswirtschaftslehre: das internationale Standardwerk der Makro- und Mikroökonomie.'' Ausgabe 3. Verlag MI Wirtschaftsbuch, 2007, ISBN 978-3-636-03112-9, S. 475.</ref> Die Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell mit dem weitgehenden Wegfall von [[Subvention]]en und [[Steuervergünstigung]]en verbunden, um auch bei einem niedrigen [[Steuersatz (Steuerrecht)|Steuersatz]] ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.


== Umverteilungswirkung ==
== Umverteilungswirkung ==
Bei der reinen Einheitssteuer ''ohne Grundfreibetrag'' gibt es keine Umverteilungswirkung. Alle Einkommen werden mit dem gleichen [[Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)|Durchschnittsteuersatz]] versteuert, der mit dem [[Grenzsteuersatz]] identisch ist. Im Falle eines Flat-Tax-Modells ''mit Grundfreibetrag'' verläuft der Durchschnittsteuersatz jedoch [[Steuerprogression|progressiv]], was als [[Umverteilung]] der Einkommen interpretiert werden kann. Ob diese höher oder niedriger ist als eine mit ihr verglichene Referenzumverteilung, ergibt erst die Messung in konkreten Fällen: Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung [[Ungleichverteilungsmaße]] berechnet. Nicht unbedingt aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der Grad der Abmilderung der Einkommensunterschiede.
Bei der reinen Einheitssteuer ''ohne Grundfreibetrag'' gibt es keine Umverteilungswirkung. Alle Einkommen werden mit dem gleichen [[Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)|Durchschnittssteuersatz]] versteuert, der mit dem [[Grenzsteuersatz]] identisch ist. Im Falle eines Flat-Tax-Modells ''mit Grundfreibetrag'' verläuft der Durchschnittsteuersatz jedoch [[Steuerprogression|progressiv]], was als [[Umverteilung]] der Einkommen interpretiert werden kann. Ob diese höher oder niedriger ist als eine mit ihr verglichene Referenzumverteilung, ergibt erst die Messung in konkreten Fällen: Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung [[Ungleichverteilungsmaße]] berechnet. Nicht unbedingt aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der Grad der Abmilderung der Einkommensunterschiede.


Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer sowohl zu einer geringeren aber auch zu einer höheren Angleichung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt von Grenzsteuersatz und Grundfreibetrag der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab. Ist sowohl der [[Grundfreibetrag]] als auch der [[Spitzensteuersatz]] bei einem zu vergleichenden progressiven Steuertarif identisch mit der Flat Tax, dann ist die Umverteilungswirkung der Flat Tax auf jeden Fall geringer. Ist dagegen der Grundfreibetrag der Flat Tax deutlich höher als beim Referenztarif, dann kann die Umverteilungswirkung bei gleichem Spitzensteuersatz höher sein. Die Unterschiede spielen sich dabei im Übergangsbereich zwischen Nullzone und oberstem Einkommenseckwert des Vergleichstarifs ab. Ist der Spitzensteuersatz niedriger als beim Vergleichstarif, dann müssen die im Gegenzug abgeschafften Subventionen in die Betrachtung einbezogen werden, so dass hier eine allgemeine Aussage kaum möglich ist.
Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer zu einer geringeren, aber auch zu einer höheren Angleichung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt von Grenzsteuersatz und Grundfreibetrag der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab. Ist sowohl der [[Grundfreibetrag]] als auch der [[Spitzensteuersatz]] bei einem zu vergleichenden progressiven Steuertarif identisch mit der Flat Tax, dann ist die Umverteilungswirkung der Flat Tax auf jeden Fall geringer. Ist dagegen der Grundfreibetrag der Flat Tax deutlich höher als beim Referenztarif, dann kann die Umverteilungswirkung bei gleichem Spitzensteuersatz höher sein. Die Unterschiede spielen sich dabei im Übergangsbereich zwischen Nullzone und oberstem Einkommenseckwert des Vergleichstarifs ab. Ist der Spitzensteuersatz niedriger als beim Vergleichstarif, dann müssen die im Gegenzug abgeschafften Subventionen in die Betrachtung einbezogen werden, so dass hier eine allgemeine Aussage kaum möglich ist.


Ohne Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf positive Werte wirkt der Grundfreibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine [[negative Einkommensteuer]] wie sie zum Beispiel Milton Friedman in seinem Buch ''[[Milton Friedman#Capitalism and Freedom (1962)|Capitalism and Freedom]]'' vorgeschlagen hat. Diese Art der Flat Tax als negative Einkommensteuer, bei der ein Teil des Freibetrages vorweg als Zuschuss ausbezahlt und anschließend mit der Steuerschuld verrechnet wird, ist eines der Modelle für ein [[Bedingungsloses Grundeinkommen]]. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer mit Grundfreibetrag: Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat bei gleich hohem Grundfreibetrag eine höhere Nivellierungswirkung als eine Einheitssteuer mit einer Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf den positiven Bereich.
Ohne Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf positive Werte wirkt der Grundfreibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine [[negative Einkommensteuer]], wie sie zum Beispiel Milton Friedman in seinem Buch ''[[Kapitalismus und Freiheit|Capitalism and Freedom]]'' vorgeschlagen hat. Diese Art der Flat Tax als negative Einkommensteuer, bei der ein Teil des Freibetrages vorweg als Zuschuss ausbezahlt und anschließend mit der Steuerschuld verrechnet wird, ist eines der Modelle für ein [[Bedingungsloses Grundeinkommen]]. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer mit Grundfreibetrag: Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat bei gleich hohem Grundfreibetrag eine höhere Nivellierungswirkung als eine Einheitssteuer mit einer Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf den positiven Bereich.


== Länder mit Flat Tax ==
== Länder mit Flat Tax ==


[[Datei:Flat personal income tax.png|miniatur|Flat Tax in der Welt
[[Datei:Flat personal income tax.png|mini|Flat Tax in der Welt {{Farblegende|#008000|Flat Tax}}
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[[Datei:Flat tax in Europe.svg|mini|Flat Tax in Europa {{Farblegende|#2d5f2c|bereits bestehend}}
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[[Datei:Flat tax in Europe.svg|miniatur|Flat Tax in Europa
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{| class="wikitable sortable" style="text-align:center"
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|+ Länder mit Flat tax (Stand 2007; wo keine andere Quelle angegeben<ref>Daniel Mitchell: [http://www.cato.org/pubs/tbb/tbb_0207-43.pdf ''Iceland Joins the Flat Tax Club''.] (PDF; 74&nbsp;kB) In: ''Tax & Budget Bulletin'', Nr. 43, [[Cato Institute]], Februar 2007.</ref>)
|+ Länder mit Flat tax (Stand 2007; wo keine andere Quelle angegeben<ref>Daniel Mitchell: [http://www.cato.org/pubs/tbb/tbb_0207-43.pdf ''Iceland Joins the Flat Tax Club''.] (PDF; 74&nbsp;kB) In: ''Tax & Budget Bulletin'', Nr. 43, [[Cato Institute]], Februar 2007.</ref>)
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!Land
! Land
!Einkommensteuer
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!Körperschaftsteuer
! Körperschaftsteuer
! Ergänzung
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|style="text-align:left"| [[Albanien]]<ref name="gtai">gtai: ''[http://www.gtai.de/fdb-SE,MKT20080527154026,Google.html "flat tax" auf dem Vormarsch]''.</ref>
|style="text-align:left"| [[Albanien]]<ref name="gtai">{{Webarchiv |url=http://www.gtai.de/fdb-SE,MKT20080527154026,Google.html |text=''„flat tax“ auf dem Vormarsch''. |wayback=20090627031732}} gtai.</ref>
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|style="text-align:left"| [[Bulgarien]]<ref name="diePresse">[http://diepresse.com/home/wirtschaft/eastconomist/349976/index.do ''Bulgarien: Niedrigste Flat Tax der EU.''] In: ''[[Die Presse]].'' 19. Dezember 2007.</ref>
|style="text-align:left"| [[Bulgarien]]<ref name="diePresse">[http://diepresse.com/home/wirtschaft/eastconomist/349976/index.do ''Bulgarien: Niedrigste Flat Tax der EU.''] In: ''[[Die Presse]]'', 19. Dezember 2007.</ref>
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|style="text-align:left"| [[Estland]]<ref name="BMF_D">[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/BMF__Startseite/Service/Broschueren__Bestellservice/Steuern/000__wichtigste__steuern__vergleich__09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf BMF (D): ''Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2009.'' S. 31–37, Übersichten 7 und 8] (PDF) </ref>
|style="text-align:left"| [[Estland]]<ref name="BMF_D2016">{{Webarchiv |url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-06-08-die-wichtigsten-steuern-im-internationalen-vergleich-2016-ausgabe-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=5 |text=''Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2016. Ausgabe 2017''. |format=PDF |wayback=20170917172009}} BMF (D), S. 12–15, 26–27, Übersichten 3 und 6</ref>
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|style="text-align:left"| [[Serbien]]<ref>Aufgrund von Ausnahmen und eines zweiten Steuersatzes auf hohe Einkommen kein reines Flat-Tax-System; Alvin Rabushka: {{Webarchiv |url=http://www.hoover.org/research/russianecon/essays/5144552.html |text=The Flat Tax Spreads to Serbia. |wayback=20080308174417}} [[Hoover Institution]], 23. März 2004.</ref>
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| (2004 eingeführt, 2012 wieder abgeschafft)
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=== Beispiel Slowakei ===
=== Beispiel Slowakei ===


Unter dem damaligen Finanzminister [[Ivan Mikloš]] führte die [[Slowakei]] 2004 eine Einheitssteuer mit einem Steuersatz von 19 % ein. Dieser bezieht sich auf die [[Einkommensteuer]], die [[Körperschaftsteuer]] und die [[Mehrwertsteuer]]. Steuerprivilegien und praktisch sämtliche gesetzlichen Ausnahmen wurden gestrichen, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 14 % wurde abgeschafft. Die Folge war, dass auch Grundnahrungsmittel, Medikamente, Strom, Kohle etc. mit dem normalen Steuersatz von 19 % versteuert wurden.<ref>[http://www.iwkoeln.de/Portals/0/pdf/trends02_06_5.pdf ''Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Slowakischen Republik''.] (PDF) Institut der deutschen Wirtschaft Köln</ref> Außerdem wurden diverse Gebühren, [[Verbrauchsteuer]]n und [[Sozialabgaben]] erhöht.
Unter dem damaligen Finanzminister [[Ivan Mikloš]] führte die [[Slowakei]] 2004 eine Einheitssteuer mit einem Steuersatz von 19 % ein. Dieser bezieht sich auf die [[Einkommensteuer]], die [[Körperschaftsteuer]] und die [[Mehrwertsteuer]]. Steuerprivilegien und praktisch sämtliche gesetzlichen Ausnahmen wurden gestrichen, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 14 % wurde abgeschafft. Die Folge war, dass auch Grundnahrungsmittel, Medikamente, Strom, Kohle etc. mit dem normalen Steuersatz von 19 % versteuert wurden.<ref>[https://www.econstor.eu/bitstream/10419/156913/1/iw-trends-v33-i2-a5.pdf ''Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Slowakischen Republik''.] (PDF; 226&nbsp;kB) Institut der deutschen Wirtschaft Köln</ref> Außerdem wurden diverse Gebühren, [[Verbrauchsteuer]]n und [[Sozialabgaben]] erhöht.


Durch die Einheitssteuer wurden fast alle slowakischen Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet: die Bezieher niedriger Einkommen über erhöhte Steuerfreibeträge, die höheren Einkommen über die gesenkten Steuersätze. Relativ gesehen wurden die Bezieher mittlerer Einkommen im ersten Jahr am wenigsten entlastet. In bestimmten mittleren Einkommensbereichen hat die Reform zu einer stärkeren Belastung geführt.
Durch die Einheitssteuer wurden fast alle slowakischen Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet: die Bezieher niedriger Einkommen über erhöhte Steuerfreibeträge, die höheren Einkommen über die gesenkten Steuersätze. Relativ gesehen wurden die Bezieher mittlerer Einkommen im ersten Jahr am wenigsten entlastet. In bestimmten mittleren Einkommensbereichen hat die Reform zu einer stärkeren Belastung geführt.
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Entgegen vielen Prognosen sank das Einkommensteueraufkommen nur geringfügig. Die Slowakei wies allerdings bereits vor der Steuerreform ein starkes Wachstum auf, was das [[Steueraufkommen]] unabhängig von der Steuerreform erhöhte. Ein Erfolg der Reform ist ein seit 2004 wieder deutlich höheres Interesse ausländischer Investoren an der Slowakei. Allerdings ist dies auch durch den EU-Beitritt im gleichen Jahr und das relativ geringe Lohnniveau bedingt.
Entgegen vielen Prognosen sank das Einkommensteueraufkommen nur geringfügig. Die Slowakei wies allerdings bereits vor der Steuerreform ein starkes Wachstum auf, was das [[Steueraufkommen]] unabhängig von der Steuerreform erhöhte. Ein Erfolg der Reform ist ein seit 2004 wieder deutlich höheres Interesse ausländischer Investoren an der Slowakei. Allerdings ist dies auch durch den EU-Beitritt im gleichen Jahr und das relativ geringe Lohnniveau bedingt.


Die Wahlen 2006 gewann die Opposition mit dem Versprechen, die Reformen wieder rückgängig zu machen, was aber nur teilweise umgesetzt wurde.<ref>[http://diepresse.com/home/wirtschaft/eastconomist/315555/index.do ''Bilanz nach dem ersten Regierungsjahr''.] Die Presse.</ref> Im Jahr 2012 wurde die Flat Tax wieder abgeschafft und durch eine [[Steuerprogression|progressive]] Einkommensteuer ersetzt.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:steuerreform-slowakei-entzaubert-die-flat-tax/70070778.html | wayback=20120802114848 | text=Slowakei entzaubert die Flat Tax}}</ref>
Die Wahlen 2006 gewann die Opposition mit dem Versprechen, die Reformen wieder rückgängig zu machen, was aber nur teilweise umgesetzt wurde.<ref>[http://diepresse.com/home/wirtschaft/eastconomist/315555/index.do ''Bilanz nach dem ersten Regierungsjahr''.] Die Presse.</ref> Im Jahr 2012 wurde die Flat Tax wieder abgeschafft und durch eine [[Steuerprogression|progressive]] Einkommensteuer ersetzt.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:steuerreform-slowakei-entzaubert-die-flat-tax/70070778.html |text=Slowakei entzaubert die Flat Tax |wayback=20120802114848}}</ref>


=== Beispiel Tschechische Republik ===
=== Beispiel Tschechische Republik ===
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* Die Einteilung in [[Lohnsteuerklasse]]n erübrigt sich und damit auch die Kritik an der vermeintlich diskriminierenden Wirkung der Steuerklasse&nbsp;V (in Deutschland).
* Die Einteilung in [[Lohnsteuerklasse]]n erübrigt sich und damit auch die Kritik an der vermeintlich diskriminierenden Wirkung der Steuerklasse&nbsp;V (in Deutschland).
* Die Einheitssteuer könnte das Problem der Verknüpfung von [[Einkommensteuer]] und [[Körperschaftsteuer]] zu einer rechtsformneutralen Besteuerung von Unternehmensgewinnen lösen. Wenn auch die Bemessungsgrundlage von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer vereinheitlicht wird, dann werden im Falle eines Einheitssteuersatzes alle Unternehmensgewinne gleich besteuert.
* Die Einheitssteuer könnte das Problem der Verknüpfung von [[Einkommensteuer]] und [[Körperschaftsteuer]] zu einer rechtsformneutralen Besteuerung von Unternehmensgewinnen lösen. Wenn auch die Bemessungsgrundlage von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer vereinheitlicht wird, dann werden im Falle eines Einheitssteuersatzes alle Unternehmensgewinne gleich besteuert.
* Eine Einheitssteuer könnte eine Vereinfachung im Einkommensteuerrecht schaffen und so zu einer einfacheren Steuererklärung führen. Allerdings hängt eine Vereinfachung weniger mit dem Tarifverlauf als mit der gesetzlichen Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage zusammen. Während die Einführung einer Flat Tax in der Slowakei zu einer Vereinfachung der Steuererklärungen geführt hat, hat die Einführung in Russland zu keiner Vereinfachung geführt.<ref>Michael Keen, Yitae Kim und Ricardo Varsano: [http://www.imf.org/external/pubs/ft/wp/2006/wp06218.pdf ''The Flat Tax(es), Principles and Evidence''.] (PDF; 525&nbsp;kB) IMF Working Paper, September 2006, abgerufen am 11. Januar 2010 (englisch).</ref>
* Eine Einheitssteuer könnte eine Vereinfachung im Einkommensteuerrecht schaffen und so zu einer einfacheren Steuererklärung führen. Allerdings hängt eine Vereinfachung weniger mit dem Tarifverlauf als mit der gesetzlichen Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage zusammen. Während die Einführung einer Flat Tax in der Slowakei zu einer Vereinfachung der Steuererklärungen geführt hat, hat die Einführung in Russland zu keiner Vereinfachung geführt.<ref>Michael Keen, Yitae Kim, Ricardo Varsano: [http://www.imf.org/external/pubs/ft/wp/2006/wp06218.pdf ''The Flat Tax(es), Principles and Evidence''.] (PDF; 525&nbsp;kB) IMF Working Paper, September 2006, abgerufen am 11. Januar 2010 (englisch).</ref>
* Die versteckte Steuererhöhung durch die „[[Kalte Progression]]“ kann durch die Einführung einer Flat Tax vermieden werden.
* Die versteckte Steuererhöhung durch die „[[Kalte Progression]]“ kann durch die Einführung einer Flat Tax vermieden werden.
* Die Kapitallenkungsmöglichkeiten des Staates, über steuerliche Anreize Investitionen (z.&nbsp;B. in erneuerbare Energien, Schiffbau oder geschlossene Immobilienfonds) zu fokussieren, werden erschwert. Nach Ansicht mancher Wirtschaftswissenschaftler hätten solche staatlichen Lenkungswirkungen fast immer negative Auswirkungen, so dass dies ein Vorteil sei.<ref>[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/479403/ ''Subventionen sind schädlich''.] Interview mit Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft. [[Deutschlandfunk]], 15. März 2006.</ref>
* Die Kapitallenkungsmöglichkeiten des Staates, über steuerliche Anreize Investitionen (z.&nbsp;B. in erneuerbare Energien, Schiffbau oder geschlossene Immobilienfonds) zu fokussieren, werden erschwert. Nach Ansicht mancher Wirtschaftswissenschaftler hätten solche staatlichen Lenkungswirkungen fast immer negative Auswirkungen, so dass dies ein Vorteil sei.<ref>[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/479403/ ''Subventionen sind schädlich''.] Interview mit Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft. [[Deutschlandfunk]], 15. März 2006.</ref>
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* Wenn eine Einheitssteuer zu dem gleichen Einkommensteueraufkommen wie nach geltendem Recht führen soll und der Grundfreibetrag nicht erhöht wird, liegt der einheitliche Steuersatz deutlich über dem bisherigen Eingangssteuersatz und unter dem bisherigen Spitzensteuersatz. Dies bedeutet im Vergleich zu einem direkt-progressiven [[Einkommensteuertarif]], bei dem die [[Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)|durchschnittliche Steuerbelastung]] bis zum Spitzensteuersatz nahezu linear ansteigt und erst dann abzuflachen beginnt, eine höhere Belastung niedriger und eine niedrigere Belastung höherer Einkommen. Bei der Einheitssteuer steigt der Durchschnittsteuersatz zunächst steil an und flacht dann frühzeitig ab. Ohne zusätzliche Freibeträge hätten dadurch auch Bezieher mittlerer Einkommen eine höhere Steuerlast zu tragen.
* Wenn eine Einheitssteuer zu dem gleichen Einkommensteueraufkommen wie nach geltendem Recht führen soll und der Grundfreibetrag nicht erhöht wird, liegt der einheitliche Steuersatz deutlich über dem bisherigen Eingangssteuersatz und unter dem bisherigen Spitzensteuersatz. Dies bedeutet im Vergleich zu einem direkt-progressiven [[Einkommensteuertarif]], bei dem die [[Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer)|durchschnittliche Steuerbelastung]] bis zum Spitzensteuersatz nahezu linear ansteigt und erst dann abzuflachen beginnt, eine höhere Belastung niedriger und eine niedrigere Belastung höherer Einkommen. Bei der Einheitssteuer steigt der Durchschnittsteuersatz zunächst steil an und flacht dann frühzeitig ab. Ohne zusätzliche Freibeträge hätten dadurch auch Bezieher mittlerer Einkommen eine höhere Steuerlast zu tragen.
[[Datei:Arten der Steuerprogression.jpg|miniatur|Vergleich von zwei Varianten der Flat-Tax (10 % und 40 %) mit verschiedenen progressiven Systemen bei gleichem Grundfreibetrag]]
[[Datei:Arten der Steuerprogression.jpg|mini|Vergleich von zwei Varianten der Flat-Tax (10 % und 40 %) mit verschiedenen progressiven Systemen bei gleichem Grundfreibetrag]]
* Das Konzept der Einheitssteuer ist politisch schwer vermittelbar, weil Medien, Öffentlichkeit und ein Teil des politischen Spektrums den Begriff der Progression meist mit steigenden Grenzsteuersätzen verbinden und insofern bei einem einheitlichen Grenzsteuersatz von einer Aufgabe des Prinzips der Einkommensteuerprogression ausgehen.<ref>Ewald Nowotny, Martin Zagler: ''Der öffentliche Sektor''. 5. Auflage. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2009, S. 353.</ref>
* Das Konzept der Einheitssteuer ist politisch schwer vermittelbar, weil Medien, Öffentlichkeit und ein Teil des politischen Spektrums den Begriff der Progression meist mit steigenden Grenzsteuersätzen verbinden und insofern bei einem einheitlichen Grenzsteuersatz von einer Aufgabe des Prinzips der Einkommensteuerprogression ausgehen.<ref>Ewald Nowotny, Martin Zagler: ''Der öffentliche Sektor''. 5. Auflage. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2009, S. 353.</ref>
* Zwar ist eine Einheitssteuer nicht notwendig mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verbunden. Um ihre Einführung populärer zu machen, wird aber häufig ein relativ niedriger Steuersatz gefordert, wobei die sich daraus ergebenden Mindereinnahmen durch eine Ausweitung der Steuerbasis ausgeglichen werden sollen. Die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen kann jedoch – trotz niedrigem Grenzsteuersatz – zu individuellen Steuererhöhungen führen, abhängig von Steuersatz und Freibetrag.
* Zwar ist eine Einheitssteuer nicht notwendig mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verbunden. Um ihre Einführung populärer zu machen, wird aber häufig ein relativ niedriger Steuersatz gefordert, wobei die sich daraus ergebenden Mindereinnahmen durch eine Ausweitung der Steuerbasis ausgeglichen werden sollen. Die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen kann jedoch – trotz niedrigem Grenzsteuersatz – zu individuellen Steuererhöhungen führen, abhängig von Steuersatz und Freibetrag.
* Die geringere Differenz zwischen Grenzsteuersätzen und Durchschnittsteuersätzen könnte den Lohndruck in Tarifverhandlungen erhöhen und somit Arbeitsplätze kosten.<ref>Ben Lockwood, Alan Manning: ''Wage setting and the tax system: Theory and evidence for the United Kingdom.'' In: ''Journal of Public Economics.'' Bd. 52, Nr. 1, 1993, S. 1–29.</ref>
* Die geringere Differenz zwischen Grenzsteuersätzen und Durchschnittsteuersätzen könnte den Lohndruck in Tarifverhandlungen erhöhen und somit Arbeitsplätze kosten.<ref>Ben Lockwood, Alan Manning: ''Wage setting and the tax system: Theory and evidence for the United Kingdom.'' In: ''Journal of Public Economics.'' Bd. 52, Nr. 1, 1993, S. 1–29.</ref>
* Im Idealfall orientiert sich der Steuertarif an den [[Nutzenfunktion]]en der Steuerpflichtigen und enthält darüber hinaus eine Umverteilungskomponente. Durch eine Einheitssteuer legt sich der Gesetzgeber auf einen bestimmten Progressionsverlauf fest, der sich nicht aus Nutzenfunktionen plus Umverteilungsvorgabe mathematisch herleiten lässt. Mit anderen Worten: Konkrete Annahmen über die Nutzenfunktionen sowie exakt festgelegte Vorgaben über die mit dem Steuertarif bezweckte Umverteilung können Progressionsverläufe erforderlich machen, die mit einem einheitlichen Grenzsteuersatz nicht erreichbar sind.
* Im Idealfall orientiert sich der Steuertarif an den [[Nutzenfunktion (Mikroökonomie)|Nutzenfunktionen]] der Steuerpflichtigen und enthält darüber hinaus eine Umverteilungskomponente. Durch eine Einheitssteuer legt sich der Gesetzgeber auf einen bestimmten Progressionsverlauf fest, der sich nicht aus Nutzenfunktionen plus Umverteilungsvorgabe mathematisch herleiten lässt. Mit anderen Worten: Konkrete Annahmen über die Nutzenfunktionen sowie exakt festgelegte Vorgaben über die mit dem Steuertarif bezweckte Umverteilung können Progressionsverläufe erforderlich machen, die mit einem einheitlichen Grenzsteuersatz nicht erreichbar sind.
* In Deutschland bemessen sich trotz (weitgehend) einkommensunabhängiger Gegenleistungen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zur [[Beitragsbemessungsgrenze]] proportional nach dem (Arbeits-)Einkommen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge konstant, d.&nbsp;h. die Grenzbelastung durch Sozialabgaben beträgt für höhere Einkommen null. Steigende Grenzsteuersätze bei der Einkommensteuer stellen einen gewissen Ausgleich dar, der bei einer Einheitssteuer entfallen würde.
* In Deutschland bemessen sich trotz (weitgehend) einkommensunabhängiger Gegenleistungen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zur [[Beitragsbemessungsgrenze]] proportional nach dem (Arbeits-)Einkommen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge konstant, d.&nbsp;h. die Grenzbelastung durch Sozialabgaben beträgt für höhere Einkommen null. Steigende Grenzsteuersätze bei der Einkommensteuer stellen einen gewissen Ausgleich dar, der bei einer Einheitssteuer entfallen würde.
* Eine Einheitssteuer würde nichts daran ändern, dass –&nbsp;wie schon im gegenwärtigen Steuersystem&nbsp;– einflussreiche Lobbygruppen spezielle Regelungen durchsetzen können.<ref>Joseph J. Cordes, Robert D. Ebel, Jane G. In: ''The Encyclopedia of Taxation And Tax Policy.'' ISBN 978-0-87766-752-0, S. 149 ff.</ref>


== Diskussion in Deutschland ==
== Diskussion in Deutschland ==
Das [[Leistungsfähigkeitsprinzip|Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit]] wird in Deutschland gegenwärtig durch [[Grundfreibetrag (Deutschland)|Grundfreibeträge]] und [[Steuerprogression#Lineare Progression|einen linear progressiven Tarif]] sichergestellt. Das [[Bundesverfassungsgericht]] hat entschieden, dass eine progressive Besteuerung ein Verfassungsgebot des [[Gleichheitssatz]]es ({{Art.|3|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]) ist: „Im Gegensatz hierzu würde im Bereich des Steuerrechts eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen. Hier verlangt die Gerechtigkeit, dass im Sinne der verhältnismäßigen Gleichheit der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als Steuer zu zahlen hat als der wirtschaftlich Schwächere (vgl. schon Art.&nbsp;134 [[Weimarer Reichsverfassung|WRV]]).“<ref>{{BVerfGE|8|51}}, Rn. 70.</ref>
Das [[Leistungsfähigkeitsprinzip|Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit]] wird in Deutschland gegenwärtig durch [[Grundfreibetrag (Deutschland)|Grundfreibeträge]] und [[Steuerprogression#Lineare Progression|einen linear progressiven Tarif]] sichergestellt. Das [[Bundesverfassungsgericht]] hat entschieden, dass eine progressive Besteuerung ein Verfassungsgebot des [[Gleichheitssatz]]es ({{Art.|3|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]]) ist: „Im Gegensatz hierzu würde im Bereich des Steuerrechts eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen. Hier verlangt die Gerechtigkeit, dass im Sinne der verhältnismäßigen Gleichheit der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als Steuer zu zahlen hat als der wirtschaftlich Schwächere (vgl. schon Art.&nbsp;134 [[Weimarer Reichsverfassung|WRV]]).“<ref>{{BVerfGE|8|51}}, Rn. 70.</ref>


Hier bleibt jedoch unklar, ob damit auch ein progressiver Verlauf des Grenzsteuersatzes verfassungsrechtlich geboten ist. Der führende Steuerrechtler [[Klaus Tipke]] vertritt die Auffassung: „Unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist der [[Linear-progressiver Tarif|linear-progressive Tarif]] einem Tarif vorzuziehen, der Buckel oder Sprünge enthält. … Und voraussichtlich wird es auch nicht möglich sein, den Spitzensteuersatz so weit abzusenken, wie es die Reformentwürfe vorsehen. Erst recht kommt ein niedriger Einheitssteuersatz nicht in Betracht.“<ref name="tipke1">[[Klaus Tipke]]: ''Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwar!? - Rechtsreform statt Stimmenfangpolitik''. Köln 2006, S. 165</ref> Nach seiner Rechtsauffassung verletzt eine ungleich verlaufende Progression den Gleichheitssatz.<ref name="tipke2">Klaus Tipke: [https://www.genossenschaftsverband.de/verbandalt/presse-aktuelles/downloads-und-bilder/Artikel%20Prof.%20Dr.%20Klaus%20Tipke.pdf ''Besteuerungsmoral statt Fiskalismus''] (PDF; 662 kB) In: ''st'', 29/09, S. 3; auf [https://www.genossenschaftsverband.de/verband/presseservice/pressemeldungen-aus-dem-verband/bank-intern-besteuerungsmoral-statt-fiskalismus genossenschaftsverband.de] abgerufen am 4. August 2013</ref> Anders als Klaus Tipke vertritt Michael Elicker die Auffassung, dass oberhalb des Grundfreibetrags allein ein konstanter Grenzsteuersatz im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip stehe.<ref name="elicker1">Michael Elicker: [http://www.elicker.info/index.php?lang=de&id=steuerreform''Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer.''] (PDF; 2,0&nbsp;MB) Habilitationsschrift bei Wendt, Verlag Dr. Otto Schmidt, 2004.</ref> <!-- Hier könnte evtl. noch ein Zitat stehen, das diese Aussage stützt -->
Hier bleibt jedoch unklar, ob damit auch ein progressiver Verlauf des Grenzsteuersatzes verfassungsrechtlich geboten ist. Der Steuerrechtler [[Klaus Tipke]] vertritt die Auffassung: „Unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist der [[Linear-progressiver Tarif|linear-progressive Tarif]] einem Tarif vorzuziehen, der Buckel oder Sprünge enthält. … Und voraussichtlich wird es auch nicht möglich sein, den Spitzensteuersatz so weit abzusenken, wie es die Reformentwürfe vorsehen. Erst recht kommt ein niedriger Einheitssteuersatz nicht in Betracht.“<ref name="tipke1">[[Klaus Tipke]]: ''Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwar!? Rechtsreform statt Stimmenfangpolitik''. Köln 2006, S. 165</ref> Nach seiner Rechtsauffassung verletzt eine ungleich verlaufende Progression den Gleichheitssatz.<ref name="tipke2">Klaus Tipke: {{Webarchiv |url=https://www.genossenschaftsverband.de/verbandalt/presse-aktuelles/downloads-und-bilder/Artikel%20Prof.%20Dr.%20Klaus%20Tipke.pdf |text=''Besteuerungsmoral statt Fiskalismus'' |wayback=20140202211522}} (PDF; 662 kB) In: ''st'', 29/09, S. 3; auf {{Webarchiv |url=https://www.genossenschaftsverband.de/verband/presseservice/pressemeldungen-aus-dem-verband/bank-intern-besteuerungsmoral-statt-fiskalismus |text=genossenschaftsverband.de |wayback=20140202211522}} abgerufen am 4. August 2013</ref> Anders als Klaus Tipke vertritt Michael Elicker die Auffassung, dass oberhalb des Grundfreibetrags allein ein konstanter Grenzsteuersatz im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip stehe.<ref name="elicker1">Michael Elicker: [https://web.archive.org/web/20131008115739/http://www.elicker.info/pdf/Pro_Bono_Steuerreform.pdf web.archive.org] (PDF) ''Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer.'' (PDF; 2,0&nbsp;MB) Habilitationsschrift bei Wendt. Verlag Dr. Otto Schmidt, 2004.</ref> <!-- Hier könnte evtl. noch ein Zitat stehen, das diese Aussage stützt -->


In Deutschland wurde der Einheitssteuer im Bundestagswahlkampf 2005 erhöhte Aufmerksamkeit zuteil. Der ehemalige Verfassungsrichter [[Paul Kirchhof]], Mitglied des sogenannten [[Kompetenzteam]]s der CDU, hatte einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 25 % vorgeschlagen (siehe [[Einkommensteuergesetzbuch]]).<ref>[https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13454297/Was-der-Heidelberger-Professor-will-25-Prozent-Steuern-auf-alle-Einkommen.html ''Was der Heidelberger Professor will: 25 Prozent Steuern auf alle Einkommen''.] In: ''[[Die Welt]]''</ref> Im Laufe der Diskussion rückte er aber für die unteren Einkommensgruppen davon wieder ab und schlug Steuerstufen mit Grenzsteuersätzen von 15 %, 20 % und 25 % vor.
In Deutschland wurde der Einheitssteuer im Bundestagswahlkampf 2005 erhöhte Aufmerksamkeit zuteil. Der ehemalige Verfassungsrichter [[Paul Kirchhof]], Mitglied des sogenannten [[Kompetenzteam]]s der CDU, hatte einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 25 % vorgeschlagen (siehe [[Einkommensteuergesetzbuch]]).<ref>[https://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13454297/Was-der-Heidelberger-Professor-will-25-Prozent-Steuern-auf-alle-Einkommen.html ''Was der Heidelberger Professor will: 25 Prozent Steuern auf alle Einkommen''.] In: ''[[Die Welt]]''</ref> Im Laufe der Diskussion rückte er aber für die unteren Einkommensgruppen davon wieder ab und schlug Steuerstufen mit Grenzsteuersätzen von 15 %, 20 % und 25 % vor.

Im [[Bundestagswahl 2009#Wahlprogramme der Parteien|Bundestagswahlkampf 2009]] wurde eine Flat Tax nicht mehr gefordert.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Stefan Anton, Mathias Brehe, Hans-Georg Petersen: [http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2006/885/ ''Das Konzept der Einfachsteuer im empirischen Test''.] Universität Potsdam, 2002
* Stefan Anton, Mathias Brehe, Hans-Georg Petersen: [http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2006/885/ ''Das Konzept der Einfachsteuer im empirischen Test''.] Universität Potsdam, 2002
* Robert E. Hall, Alvin Rabushka: [http://www.hoover.org/publications/books/3602666.html ''The Flat Tax''.] Hoover Press, 2007, ISBN 978-0-8179-9311-5.
* Robert E. Hall, Alvin Rabushka: [https://web.archive.org/web/20060927085543/http://www.hoover.org/publications/books/3602666.html ''The Flat Tax''.] Hoover Press, 2007, ISBN 978-0-8179-9311-5.
* Paul Kirchhof: [http://www.bundessteuergesetzbuch.de/newsservice/newspics/%7B74AAD04C-D8CF-493F-8B33-00E5A498746E%7DDStR_Beihefter_zu_Heft_37.pdf ''Das EStGB – ein Vorschlag zur Reform des Ertragsteuerrechts.''] (PDF)
* Paul Kirchhof: [https://web.archive.org/web/20050907231525/http://www.bundessteuergesetzbuch.de/newsservice/newspics/%7B74AAD04C-D8CF-493F-8B33-00E5A498746E%7DDStR_Beihefter_zu_Heft_37.pdf ''Das EStGB – ein Vorschlag zur Reform des Ertragsteuerrechts.''] (PDF)
* Christoph Suttmann: ''Die Flat Tax – Bemessungsgrundlage und Tarif im Rahmen einer „flachen“ Einkommenssteuer: Effizienz, Gerechtigkeit und rechtliche Bewertung.'' Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12485-5.
* Christoph Suttmann: ''Die Flat Tax – Bemessungsgrundlage und Tarif im Rahmen einer „flachen“ Einkommensteuer: Effizienz, Gerechtigkeit und rechtliche Bewertung.'' Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3-428-12485-5.
* [http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4342/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Downloads__allgemein/Gutachten__Flat__Tax__oder__Duale__Einkommensteuer,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ''Flat Tax oder Duale Einkommensteuer – Zwei Entwürfe zur Reform der deutschen Einkommensbesteuerung.''] (PDF) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 2004.
* [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/Gutachten_Flat_Tax_oder_Duale_Einkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ''Flat Tax oder Duale Einkommensteuer – Zwei Entwürfe zur Reform der deutschen Einkommensbesteuerung.''] (PDF; 290&nbsp;kB) Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 2004.
* [http://www.zeit.de/2005/36/Osteuropa ''Osteuropa: Einige Länder haben die Einheitssteuer. Doch sie ist umstritten''.] In: ''[[Die Zeit]]'', Nr. 36/2005
* [http://www.zeit.de/2005/36/Osteuropa ''Osteuropa: Einige Länder haben die Einheitssteuer. Doch sie ist umstritten''.] In: ''[[Die Zeit]]'', Nr. 36/2005


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.steuersystem.de/ Wissenswertes zu Steuersystemen.] Alfred-Weber-Gesellschaft
* [[Murray Rothbard]]: [http://mises.org/rothbard/flattax.pdf ''The Case Against the Flat Tax''.] (PDF; 121&nbsp;kB) Ludwig von Mises Institute.
* [[Murray Rothbard]]: [http://mises.org/rothbard/flattax.pdf ''The Case Against the Flat Tax''.] (PDF; 121&nbsp;kB) Ludwig von Mises Institute.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />

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[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]

Aktuelle Version vom 26. September 2024, 22:37 Uhr

Konstanter Grenzsteuersatz (Flat Tax) oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)
Ansteigender Durchschnittsteuersatz oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)
Lineare Abhängigkeit des Steuerbetrages vom Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages (allgemeines Beispiel)

Mit Flat Tax (kurz für Flat-Rate Tax) oder Einheitssteuer wird ein einstufiger Einkommensteuertarif bezeichnet. Der Grenzsteuersatz ist konstant, wodurch Eingangs- und Spitzensteuersatz identisch sind. Ohne Grundfreibetrag gibt es damit keine Steuerprogression. Eine Einheitssteuer mit einem Grundfreibetrag führt rechnerisch zu einer indirekten Progression: Während der Grenzsteuersatz gleich bleibt, steigt der Durchschnittsteuersatz mit zunehmendem Einkommen und nähert sich dem Grenzsteuersatz an.

Das Konzept der flat-rate tax mit einem Grundfreibetrag in Höhe eines Mindesteinkommens als Anteil vom Pro-Kopf-Einkommen wurde 1920 von Dennis Milner vorgeschlagen.[1] In unserer Zeit haben Robert E. Hall und Alvin Rabushka wieder eine flat tax vorgeschlagen.[2] Die Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell mit dem weitgehenden Wegfall von Subventionen und Steuervergünstigungen verbunden, um auch bei einem niedrigen Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.

Umverteilungswirkung

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Bei der reinen Einheitssteuer ohne Grundfreibetrag gibt es keine Umverteilungswirkung. Alle Einkommen werden mit dem gleichen Durchschnittssteuersatz versteuert, der mit dem Grenzsteuersatz identisch ist. Im Falle eines Flat-Tax-Modells mit Grundfreibetrag verläuft der Durchschnittsteuersatz jedoch progressiv, was als Umverteilung der Einkommen interpretiert werden kann. Ob diese höher oder niedriger ist als eine mit ihr verglichene Referenzumverteilung, ergibt erst die Messung in konkreten Fällen: Für die zu vergleichenden Einkommensverteilungen werden vor und nach der Besteuerung Ungleichverteilungsmaße berechnet. Nicht unbedingt aus der Art der Progression, sondern erst aus dem Vergleich der Ungleichverteilungsmaße ergibt sich der Grad der Abmilderung der Einkommensunterschiede.

Im Vergleich zu anderen Steuertarifen kann die Einheitssteuer zu einer geringeren, aber auch zu einer höheren Angleichung von Einkommensunterschieden führen. Das hängt von Grenzsteuersatz und Grundfreibetrag der Einheitssteuer und von den mit ihr verglichenen Steuertarifen ab. Ist sowohl der Grundfreibetrag als auch der Spitzensteuersatz bei einem zu vergleichenden progressiven Steuertarif identisch mit der Flat Tax, dann ist die Umverteilungswirkung der Flat Tax auf jeden Fall geringer. Ist dagegen der Grundfreibetrag der Flat Tax deutlich höher als beim Referenztarif, dann kann die Umverteilungswirkung bei gleichem Spitzensteuersatz höher sein. Die Unterschiede spielen sich dabei im Übergangsbereich zwischen Nullzone und oberstem Einkommenseckwert des Vergleichstarifs ab. Ist der Spitzensteuersatz niedriger als beim Vergleichstarif, dann müssen die im Gegenzug abgeschafften Subventionen in die Betrachtung einbezogen werden, so dass hier eine allgemeine Aussage kaum möglich ist.

Ohne Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf positive Werte wirkt der Grundfreibetrag bei Einkommen unterhalb dieses Freibetrages als eine negative Einkommensteuer, wie sie zum Beispiel Milton Friedman in seinem Buch Capitalism and Freedom vorgeschlagen hat. Diese Art der Flat Tax als negative Einkommensteuer, bei der ein Teil des Freibetrages vorweg als Zuschuss ausbezahlt und anschließend mit der Steuerschuld verrechnet wird, ist eines der Modelle für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Es gibt daher zwei Arten der Einheitssteuer mit Grundfreibetrag: Die Einheitssteuer mit Negativsteuer hat bei gleich hohem Grundfreibetrag eine höhere Nivellierungswirkung als eine Einheitssteuer mit einer Beschränkung des Durchschnittsteuersatzes auf den positiven Bereich.

Länder mit Flat Tax

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Flat Tax in der Welt
  • Flat Tax
  • Keine Einkommensteuer
  • Flat Tax in Europa
  • bereits bestehend
  • Einführung geplant
  • wieder abgeschafft
  • Länder mit Flat tax (Stand 2007; wo keine andere Quelle angegeben[3])
    Land Einkommensteuer Grundfreibetrag Körperschaftsteuer Ergänzung
    Albanien[4] 10 %
    Bulgarien[5] 10 % 10 %
    Estland[6] 20 % 2.040 € 0 % (20 % bei Gewinnausschüttung)
    Georgien[4] 25 % 20 %
    Hongkong 16 % 17,5 %
    Island 36 % 18 %
    Kirgisistan 10 % 10 %
    Lettland[6] 23 % 1.200 € 15 %
    Litauen[6] 15 % 2.400 € 15 %
    Nordmazedonien[5] 10 % 10 %
    Mongolei 10 % 25 %
    Rumänien[7] 16 % 1.316 € (6.550 RON) 16 %
    Russland 13 % 24 %
    Serbien[8] 12 %, 24 % 10 %
    Slowakei (2004 eingeführt, 2012 wieder abgeschafft)
    Tschechien[6] 15 % 919 € 19 %
    Ukraine 15 % 25 %
    Ungarn[6] 15 % - 19 %

    Beispiel Slowakei

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    Unter dem damaligen Finanzminister Ivan Mikloš führte die Slowakei 2004 eine Einheitssteuer mit einem Steuersatz von 19 % ein. Dieser bezieht sich auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Mehrwertsteuer. Steuerprivilegien und praktisch sämtliche gesetzlichen Ausnahmen wurden gestrichen, der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 14 % wurde abgeschafft. Die Folge war, dass auch Grundnahrungsmittel, Medikamente, Strom, Kohle etc. mit dem normalen Steuersatz von 19 % versteuert wurden.[9] Außerdem wurden diverse Gebühren, Verbrauchsteuern und Sozialabgaben erhöht.

    Durch die Einheitssteuer wurden fast alle slowakischen Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet: die Bezieher niedriger Einkommen über erhöhte Steuerfreibeträge, die höheren Einkommen über die gesenkten Steuersätze. Relativ gesehen wurden die Bezieher mittlerer Einkommen im ersten Jahr am wenigsten entlastet. In bestimmten mittleren Einkommensbereichen hat die Reform zu einer stärkeren Belastung geführt.

    Bei der Mehrwertsteuer nahm die Belastung zu, da der ermäßigte Steuersatz von 14 % abgeschafft wurde, sodass für alle Waren und Dienstleistungen der einheitliche Steuersatz von 19 % gilt. Da der ermäßigte Steuersatz unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Medikamente galt, erhöhte seine Abschaffung die Lebenshaltungskosten deutlich. Bei vielen Artikeln, die die Mehrwertsteuererhöhung betraf, ist der Konsum zurückgegangen.

    Entgegen vielen Prognosen sank das Einkommensteueraufkommen nur geringfügig. Die Slowakei wies allerdings bereits vor der Steuerreform ein starkes Wachstum auf, was das Steueraufkommen unabhängig von der Steuerreform erhöhte. Ein Erfolg der Reform ist ein seit 2004 wieder deutlich höheres Interesse ausländischer Investoren an der Slowakei. Allerdings ist dies auch durch den EU-Beitritt im gleichen Jahr und das relativ geringe Lohnniveau bedingt.

    Die Wahlen 2006 gewann die Opposition mit dem Versprechen, die Reformen wieder rückgängig zu machen, was aber nur teilweise umgesetzt wurde.[10] Im Jahr 2012 wurde die Flat Tax wieder abgeschafft und durch eine progressive Einkommensteuer ersetzt.[11]

    Beispiel Tschechische Republik

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    In der Tschechischen Republik hat die Einführung einer Flat Tax dazu geführt, dass die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen (Superbruttoeinkommen). Mithin beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage bei Arbeitnehmern 135 % (statt zuvor 87,5 %) des Bruttolohns. Als Konsequenz wird das Einkommen nicht mit dem nominalen Satz (der 2008 bei 15 % lag), sondern real deutlich höher besteuert (nach Expertenabschätzung 2008 mit 23,1 %).[12]

    Einheitssteuer in der Diskussion

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    Argumente für die Einheitssteuer

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    • Die Flat Tax erlaubt es, Einkünfte in größerem Umfang als bisher abschließend an der Quelle zu besteuern (Abzugsteuer, Quellensteuer). Lohneinkünfte, Kapitalerträge und Renten könnten vollständig und endgültig durch Steuerabzug an der Quelle besteuert werden; eine Einkommensteuererklärung und Veranlagung wäre im Falle einer reinen Quellensteuer ohne Freibeträge nicht mehr erforderlich (=Abgeltungsteuer).
    • Der Anreiz, Einkommen zwischen Personen oder Besteuerungsabschnitten zu verschieben, wird verringert. Es spielt keine Rolle mehr, welchem Jahr oder welcher Person eine Einnahme zugeordnet wird, denn der Steuersatz ist immer gleich.
    • Das Ehegattensplitting spielt keine Rolle mehr, wenn keine Grundfreibeträge angerechnet werden, da dann bei jedem Ehegatten der Steuersatz gleich hoch ist. Werden Grundfreibeträge für jeden Ehepartner berücksichtigt, tritt die diesbezügliche Problematik auch bei der Einheitssteuer auf. Da der Effekt des Ehegattensplittings dann doch wieder erwünscht sein kann, könnte dies auch als Argument gegen die Einheitssteuer gesehen werden.
    • Die Einteilung in Lohnsteuerklassen erübrigt sich und damit auch die Kritik an der vermeintlich diskriminierenden Wirkung der Steuerklasse V (in Deutschland).
    • Die Einheitssteuer könnte das Problem der Verknüpfung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zu einer rechtsformneutralen Besteuerung von Unternehmensgewinnen lösen. Wenn auch die Bemessungsgrundlage von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer vereinheitlicht wird, dann werden im Falle eines Einheitssteuersatzes alle Unternehmensgewinne gleich besteuert.
    • Eine Einheitssteuer könnte eine Vereinfachung im Einkommensteuerrecht schaffen und so zu einer einfacheren Steuererklärung führen. Allerdings hängt eine Vereinfachung weniger mit dem Tarifverlauf als mit der gesetzlichen Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage zusammen. Während die Einführung einer Flat Tax in der Slowakei zu einer Vereinfachung der Steuererklärungen geführt hat, hat die Einführung in Russland zu keiner Vereinfachung geführt.[13]
    • Die versteckte Steuererhöhung durch die „Kalte Progression“ kann durch die Einführung einer Flat Tax vermieden werden.
    • Die Kapitallenkungsmöglichkeiten des Staates, über steuerliche Anreize Investitionen (z. B. in erneuerbare Energien, Schiffbau oder geschlossene Immobilienfonds) zu fokussieren, werden erschwert. Nach Ansicht mancher Wirtschaftswissenschaftler hätten solche staatlichen Lenkungswirkungen fast immer negative Auswirkungen, so dass dies ein Vorteil sei.[14]

    Argumente gegen die Einheitssteuer

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    • Wenn eine Einheitssteuer zu dem gleichen Einkommensteueraufkommen wie nach geltendem Recht führen soll und der Grundfreibetrag nicht erhöht wird, liegt der einheitliche Steuersatz deutlich über dem bisherigen Eingangssteuersatz und unter dem bisherigen Spitzensteuersatz. Dies bedeutet im Vergleich zu einem direkt-progressiven Einkommensteuertarif, bei dem die durchschnittliche Steuerbelastung bis zum Spitzensteuersatz nahezu linear ansteigt und erst dann abzuflachen beginnt, eine höhere Belastung niedriger und eine niedrigere Belastung höherer Einkommen. Bei der Einheitssteuer steigt der Durchschnittsteuersatz zunächst steil an und flacht dann frühzeitig ab. Ohne zusätzliche Freibeträge hätten dadurch auch Bezieher mittlerer Einkommen eine höhere Steuerlast zu tragen.
    Vergleich von zwei Varianten der Flat-Tax (10 % und 40 %) mit verschiedenen progressiven Systemen bei gleichem Grundfreibetrag
    • Das Konzept der Einheitssteuer ist politisch schwer vermittelbar, weil Medien, Öffentlichkeit und ein Teil des politischen Spektrums den Begriff der Progression meist mit steigenden Grenzsteuersätzen verbinden und insofern bei einem einheitlichen Grenzsteuersatz von einer Aufgabe des Prinzips der Einkommensteuerprogression ausgehen.[15]
    • Zwar ist eine Einheitssteuer nicht notwendig mit einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verbunden. Um ihre Einführung populärer zu machen, wird aber häufig ein relativ niedriger Steuersatz gefordert, wobei die sich daraus ergebenden Mindereinnahmen durch eine Ausweitung der Steuerbasis ausgeglichen werden sollen. Die Abschaffung von Ausnahmetatbeständen kann jedoch – trotz niedrigem Grenzsteuersatz – zu individuellen Steuererhöhungen führen, abhängig von Steuersatz und Freibetrag.
    • Die geringere Differenz zwischen Grenzsteuersätzen und Durchschnittsteuersätzen könnte den Lohndruck in Tarifverhandlungen erhöhen und somit Arbeitsplätze kosten.[16]
    • Im Idealfall orientiert sich der Steuertarif an den Nutzenfunktionen der Steuerpflichtigen und enthält darüber hinaus eine Umverteilungskomponente. Durch eine Einheitssteuer legt sich der Gesetzgeber auf einen bestimmten Progressionsverlauf fest, der sich nicht aus Nutzenfunktionen plus Umverteilungsvorgabe mathematisch herleiten lässt. Mit anderen Worten: Konkrete Annahmen über die Nutzenfunktionen sowie exakt festgelegte Vorgaben über die mit dem Steuertarif bezweckte Umverteilung können Progressionsverläufe erforderlich machen, die mit einem einheitlichen Grenzsteuersatz nicht erreichbar sind.
    • In Deutschland bemessen sich trotz (weitgehend) einkommensunabhängiger Gegenleistungen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze proportional nach dem (Arbeits-)Einkommen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben die Beiträge konstant, d. h. die Grenzbelastung durch Sozialabgaben beträgt für höhere Einkommen null. Steigende Grenzsteuersätze bei der Einkommensteuer stellen einen gewissen Ausgleich dar, der bei einer Einheitssteuer entfallen würde.

    Diskussion in Deutschland

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    Das Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird in Deutschland gegenwärtig durch Grundfreibeträge und einen linear progressiven Tarif sichergestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine progressive Besteuerung ein Verfassungsgebot des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist: „Im Gegensatz hierzu würde im Bereich des Steuerrechts eine formale Gleichbehandlung von Reich und Arm durch Anwendung desselben Steuersatzes dem Gleichheitssatz widersprechen. Hier verlangt die Gerechtigkeit, dass im Sinne der verhältnismäßigen Gleichheit der wirtschaftlich Leistungsfähigere einen höheren Prozentsatz seines Einkommens als Steuer zu zahlen hat als der wirtschaftlich Schwächere (vgl. schon Art. 134 WRV).“[17]

    Hier bleibt jedoch unklar, ob damit auch ein progressiver Verlauf des Grenzsteuersatzes verfassungsrechtlich geboten ist. Der Steuerrechtler Klaus Tipke vertritt die Auffassung: „Unter dem Gerechtigkeitsaspekt ist der linear-progressive Tarif einem Tarif vorzuziehen, der Buckel oder Sprünge enthält. … Und voraussichtlich wird es auch nicht möglich sein, den Spitzensteuersatz so weit abzusenken, wie es die Reformentwürfe vorsehen. Erst recht kommt ein niedriger Einheitssteuersatz nicht in Betracht.“[18] Nach seiner Rechtsauffassung verletzt eine ungleich verlaufende Progression den Gleichheitssatz.[19] Anders als Klaus Tipke vertritt Michael Elicker die Auffassung, dass oberhalb des Grundfreibetrags allein ein konstanter Grenzsteuersatz im Einklang mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip stehe.[20]

    In Deutschland wurde der Einheitssteuer im Bundestagswahlkampf 2005 erhöhte Aufmerksamkeit zuteil. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof, Mitglied des sogenannten Kompetenzteams der CDU, hatte einen einheitlichen Einkommensteuersatz von 25 % vorgeschlagen (siehe Einkommensteuergesetzbuch).[21] Im Laufe der Diskussion rückte er aber für die unteren Einkommensgruppen davon wieder ab und schlug Steuerstufen mit Grenzsteuersätzen von 15 %, 20 % und 25 % vor.

    Einzelnachweise

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    1. flat-rate tax, erwähnt in Dennis Milner: Higher production by a bonus on national output; a proposal for a minimum income for all varying with national productivity. London 1920, in Verbindung mit einem Einheitseinkommen pro Kopf (uniform income per head) (Seite 125) bzw. flat-rate minimum income (S. 24) von 20 GBP pro Jahr, wodurch damalige Durchschnittseinkommen der breiten Bevölkerungsmasse von 200 GBP pro Jahr bei mitzuernährenden Angehörigen entlastet, bei den damals noch kinderreichen Familien bezuschusst worden wären. Zitat “Even the rate of taxation is fixed, so that double earnings mean double takings”. (S. 98) verdeutlicht, dass tatsächlich eine flat tax gemeint ist.
    2. Paul Anthony Samuelson, William D. Nordhaus: Volkswirtschaftslehre: das internationale Standardwerk der Makro- und Mikroökonomie. Ausgabe 3. Verlag MI Wirtschaftsbuch, 2007, ISBN 978-3-636-03112-9, S. 475.
    3. Daniel Mitchell: Iceland Joins the Flat Tax Club. (PDF; 74 kB) In: Tax & Budget Bulletin, Nr. 43, Cato Institute, Februar 2007.
    4. a b „flat tax“ auf dem Vormarsch. (Memento vom 27. Juni 2009 im Internet Archive) gtai.
    5. a b Bulgarien: Niedrigste Flat Tax der EU. In: Die Presse, 19. Dezember 2007.
    6. a b c d e Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2016. Ausgabe 2017. (Memento vom 17. September 2017 im Internet Archive; PDF) BMF (D), S. 12–15, 26–27, Übersichten 3 und 6
    7. Aktuelle Änderungen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht in Rumänien In: - SCWP Schindhelm Österreich, 19. Dezember 2007.
    8. Aufgrund von Ausnahmen und eines zweiten Steuersatzes auf hohe Einkommen kein reines Flat-Tax-System; Alvin Rabushka: The Flat Tax Spreads to Serbia. (Memento vom 8. März 2008 im Internet Archive) Hoover Institution, 23. März 2004.
    9. Die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Slowakischen Republik. (PDF; 226 kB) Institut der deutschen Wirtschaft Köln
    10. Bilanz nach dem ersten Regierungsjahr. Die Presse.
    11. Slowakei entzaubert die Flat Tax (Memento vom 2. August 2012 im Internet Archive)
    12. Große Steuerreform in Tschechien. Tschechien online
    13. Michael Keen, Yitae Kim, Ricardo Varsano: The Flat Tax(es), Principles and Evidence. (PDF; 525 kB) IMF Working Paper, September 2006, abgerufen am 11. Januar 2010 (englisch).
    14. Subventionen sind schädlich. Interview mit Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft. Deutschlandfunk, 15. März 2006.
    15. Ewald Nowotny, Martin Zagler: Der öffentliche Sektor. 5. Auflage. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2009, S. 353.
    16. Ben Lockwood, Alan Manning: Wage setting and the tax system: Theory and evidence for the United Kingdom. In: Journal of Public Economics. Bd. 52, Nr. 1, 1993, S. 1–29.
    17. BVerfGE 8, 51, Rn. 70.
    18. Klaus Tipke: Ein Ende dem Einkommensteuerwirrwar!? – Rechtsreform statt Stimmenfangpolitik. Köln 2006, S. 165
    19. Klaus Tipke: Besteuerungsmoral statt Fiskalismus (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive) (PDF; 662 kB) In: st, 29/09, S. 3; auf genossenschaftsverband.de (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive) abgerufen am 4. August 2013
    20. Michael Elicker: web.archive.org (PDF) Entwurf einer proportionalen Netto-Einkommensteuer. (PDF; 2,0 MB) Habilitationsschrift bei Wendt. Verlag Dr. Otto Schmidt, 2004.
    21. Was der Heidelberger Professor will: 25 Prozent Steuern auf alle Einkommen. In: Die Welt