„Gesamtkeimzahl“ – Bearbeiten
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Nach der deutschen Trinkwasserverordnung gilt ein Grenzwert von 100 KbE/ml ("Koloniebildende Einheiten je Milliliter") für leitungsgeführtes Trinkwasser aus [[Brunnen]] und für vorübergehend in Tanks aufbewahrtes Trinkwasser von 1000 KbE/ml. Für unbehandeltes Schweizer Trinkwasser gilt beispielsweise an der Fassung ein Höchstwert von 100 KbE/ml und im Verteilnetz ein Höchstwert von 300 KbE/ml (Bebrütungstemperatur: 30 °C, Bebrütungszeit: 72 Stunden).<ref>[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143396/index.html# 817.022.11 Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2020), Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),]</ref> |
Nach der deutschen Trinkwasserverordnung gilt ein Grenzwert von 100 KbE/ml ("Koloniebildende Einheiten je Milliliter") für leitungsgeführtes Trinkwasser aus [[Brunnen]] und für vorübergehend in Tanks aufbewahrtes Trinkwasser von 1000 KbE/ml. Für unbehandeltes Schweizer Trinkwasser gilt beispielsweise an der Fassung ein Höchstwert von 100 KbE/ml und im Verteilnetz ein Höchstwert von 300 KbE/ml (Bebrütungstemperatur: 30 °C, Bebrütungszeit: 72 Stunden).<ref>[https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20143396/index.html# 817.022.11 Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2020), Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),]</ref> |
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== Weblinks == |
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