„Leihamt“ – Versionsunterschied
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→Geschichte: weiterer Beleg: [erm. Verf.]: Friedrich Christian August Hasse: ''Dresden und die umliegende Gegend bis Elsterwerda , Bautzen, Herrnhut, Rumburg, Aussig, Töplitz, Freyberg und Hubertsburg : Eine Darstellung für Natur- und Kunstfreunde'' - Zweite vermehrte Auflage. - Kolophon: Dresden, gedruckt bei C. G. Gärtner. Erster Theil. : ''Dresden, dargestellt aus dem Gesichtspunkte der Cultur. S. 165 |
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[[Datei:Gotthard Kuehl (1850-1915) - Im Leihamt - 0218 - Führermuseum.jpg|mini|Gemälde ''Im Leihamt'' von [[Gotthardt Kuehl]] (1850–1915)]] |
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Ein '''Leihamt''' (auch: Leihhaus, Pfandhaus, Pfandleihhaus oder Pfandleihanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen Hergabe eines beweglichen Gegenstandes ein Pfanddarlehen vergibt. Es sind gemeinnützige Anstalten, die historisch betrachtet dem [[Wucher]] privater [[Pfandleiher]] entgegenwirken sollten. Allerdings unterliegen private [[Pfandhaus|Pfandhäuser]] heutzutage zum Teil strengeren Regelungen als jene gemeinnützigen Anstalten.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html |titel=§ 34 GewO - Einzelnorm |zugriff=2018-10-31 |sprache=de}}</ref> Bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts existierten in Deutschland neben den privaten Pfandleihern bis zu 35 sogenannte öffentliche Pfandhäuser.<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Beatrice Oßberger |Titel=Pfandleihhäuser: Wenn die Bank Nein sagt |Sammelwerk=DIE WELT |Datum=2018-03-11 |Online=https://www.welt.de/regionales/bayern/article174375389/Pfandleihhaeuser-Wenn-die-Bank-Nein-sagt.html |Abruf=2018-10-30}}</ref> |
Ein '''Leihamt''' (auch: Leihhaus, Pfandhaus, Pfandleihhaus oder Pfandleihanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen Hergabe eines beweglichen Gegenstandes ein Pfanddarlehen vergibt. Es sind gemeinnützige Anstalten, die historisch betrachtet dem [[Wucher]] privater [[Pfandleiher]] entgegenwirken sollten. Allerdings unterliegen private [[Pfandhaus|Pfandhäuser]] heutzutage zum Teil strengeren Regelungen als jene gemeinnützigen Anstalten.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html |titel=§ 34 GewO - Einzelnorm |zugriff=2018-10-31 |sprache=de}}</ref> Bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts existierten in Deutschland neben den privaten Pfandleihern bis zu 35 sogenannte öffentliche Pfandhäuser.<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Beatrice Oßberger |Titel=Pfandleihhäuser: Wenn die Bank Nein sagt |Sammelwerk=DIE WELT |Datum=2018-03-11 |Online=https://www.welt.de/regionales/bayern/article174375389/Pfandleihhaeuser-Wenn-die-Bank-Nein-sagt.html |Abruf=2018-10-30}}</ref> |
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Aktuelle Version vom 24. August 2024, 15:28 Uhr
Ein Leihamt (auch: Leihhaus, Pfandhaus, Pfandleihhaus oder Pfandleihanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Einrichtung, die gegen Hergabe eines beweglichen Gegenstandes ein Pfanddarlehen vergibt. Es sind gemeinnützige Anstalten, die historisch betrachtet dem Wucher privater Pfandleiher entgegenwirken sollten. Allerdings unterliegen private Pfandhäuser heutzutage zum Teil strengeren Regelungen als jene gemeinnützigen Anstalten.[1] Bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts existierten in Deutschland neben den privaten Pfandleihern bis zu 35 sogenannte öffentliche Pfandhäuser.[2]
Funktionsweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch klare Regeln bei der Beleihung, genau festgelegte Gebühren und staatliche Kontrolle der Anstalt soll ein Missbrauch verhindert werden.
Der Wert des hinterlegten Pfandes wird durch vereidigte Taxatoren festgestellt. Das Darlehen liegt einschließlich der Zinsen etwa 20 Prozent unter dem taxierten Wert. Die Zinsen liegen deutlich über dem üblichen Zinsfuß (z. B. Juli 2006: 3 % pro Monat, entspricht 36 % im Jahr). Über Pfand und Darlehen werden Pfandscheine ausgestellt.
Wird das Darlehen (inklusive der Zinsen) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt oder der Pfandschein gebührenpflichtig verlängert, wird das Pfand öffentlich versteigert.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das erste öffentliche Leihhaus wurde 1462 in Perugia durch den Franziskaner Bernhardin von Feltre (Bernardino da Feltre) gegründet, der in seinen Predigten Wucherzinsen kritisierte. Die ursprüngliche Bezeichnung war „Monti di pietà“ (= Berge der Barmherzigkeit).
Das älteste öffentliche Pfandhaus in Deutschland wurde 1560 in Hamburg gegründet[3], es folgten Augsburg 1603[4], Nürnberg 1618[4], Berlin 1692[5], Dresden-Neustadt vor 1797[6][7], Mannheim im Jahr 1810 und Stuttgart 1872[8].
Das 1834 in Berlin eröffnete Königliche Leihamt wurde bis 1990 genutzt. Zurzeit gibt es in Deutschland von ehemals 35 nur noch ein Leihamt im eigentlichen Sinn (Mannheim).[2] Das Augsburger Leihamt wurde Ende 2018 geschlossen.[9]
Unter kommunalem Einfluss stehen zwei weitere Einrichtungen: Das Nürnberger Leihhaus hat als Träger einen gemeinnützigen eingetragenen Verein, der unter Aufsicht der Stadt Nürnberg steht. Diese frühere Reichsstadt hat ihre Einrichtung im Jahr 1618 ins Leben gerufen. In Stuttgart wird die Pfandleihanstalt in der Rechtsform einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft geführt.
Leihämter sind und waren in die Linienorganisation der Stadtverwaltungen eingebunden, wie z. B. das Leihamt Augsburg, das eine Abteilung des Kämmereiamtes war. Andere Leihämter waren Eigenbetriebe d. h. rechtlich unselbständige Anstalten, die aber im Sondervermögen der Kommune selbständig wirtschafteten.[10]
Aktuelle Situation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einer der Hauptgründe, warum es heute kaum noch öffentlich-rechtliche Leihämter gibt, ist der zunehmende Bedeutungsverlust von Bargeld ab Ende der 1950er Jahre (siehe z. B. Lohntüte).
Viele Leihämter wurden allerdings auch unwirtschaftlich geführt und waren durch städtische Vorschriften überreguliert. Obwohl die privaten Mitbewerber florierten, schlossen seit dieser Zeit z. B. die Leihämter in Köln, München und Hamburg.[11]
Leihämter außerhalb Deutschlands
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Frankreich: Das Pfand- und Bankhaus Crédit Municipal de Paris ist, wie der Name sagt, seit 1637 eine staatliche Einrichtung.[12]
- Österreich: Das in Wien beheimatete und 1707 gegründete Dorotheum war bis 1979 staatlich und wurde danach in eine GmbH umgewandelt.[13]
- Schweiz: Neben privaten Pfandhäusern in Lugano und Genf (die unter staatlicher Aufsicht stehen) gibt es im Kanton Zürich eine Besonderheit: Die Zürcher Kantonalbank betreibt seit 1872 eine Filiale als Pfandleihkasse.[14]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschlandkarte „Pfandleihhäuser“ des ZEITmagazins, 31. August 2015
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 34 GewO - Einzelnorm. Abgerufen am 31. Oktober 2018.
- ↑ a b Beatrice Oßberger: Pfandleihhäuser: Wenn die Bank Nein sagt. In: DIE WELT. 11. März 2018 (welt.de [abgerufen am 30. Oktober 2018]).
- ↑ Kurt Woelck: Kommunalpolitik der politischen Parteien- Staatsgeschäfte in den Gemeinden. In: Josef Brix, Hugo Lindemann und Otto Most (Hrsg.): Handwörterbuch der Kommunalwissenschaften. Band 3. Gustav Fischer Jena, Jena 1924, S. 276–280.
- ↑ a b Carl-Jochen Müller: Der große Schrank von Mannheim. Aus der Chronik des Städtischen Leihamts. In: Ulrich Nieß (Hrsg.): Kleine Schriften des Stadtarchivs Mannheim. Nr. 24. EDITION QUADRAT, Mannheim 2009, ISBN 978-3-941001-03-9, S. 10.
- ↑ „1603 wurde in Deutschland die 'Augsburger Pfandleihanstalt' und 1692 in Berlin das 'Kurfürstliche Pfandhaus' gegründet.“ In: „Das Pfandleihhaus und seine Geschichte von der Antike bis heute“ auf deutsche-pfandkredit.de (abgerufen am 23. August 2024).
- ↑ Leihhauskassier Gfried. Heinr. Schoͤnfeld im Rathhaus Marktplatz No. 132. In: Dresden zur zweckmäßigen Kenntniß seiner Häuser und deren Bewohner, Dresden 1797 S. 432.
- ↑ „Im dritten Stockwerke des Rathhauses zu Neustadt befindet sich ein gut administrirtes Leihhaus, gegenwaͤrtig das Einzige in Kursachsen. Man expe=dirt daselbst Montags, Mittwochs und Freitags.“ In: [erm. Verf.]: Friedrich Christian August Hasse: Dresden und die umliegende Gegend bis Elsterwerda , Bautzen, Herrnhut, Rumburg, Aussig, Töplitz, Freyberg und Hubertsburg : Eine Darstellung für Natur- und Kunstfreunde - Zweite vermehrte Auflage. - Kolophon: Dresden, gedruckt bei C. G. Gärtner. Erster Theil. : Dresden, dargestellt aus dem Gesichtspunkte der Cultur. : Nebst einem Grundrisse der Stadt und statistischen Tabellen. : Dresden, 1804. | in der Arnoldischen Buch= und Kunsthandlung. S. 165.
- ↑ Städtische Pfandleihe - Städtische Pfandleihanstalt Stuttgart AG seit 1872. Abgerufen am 30. Oktober 2018.
- ↑ WELT: Nach 415 Jahren: Ältestes Leihamt wird geschlossen. In: DIE WELT. 11. November 2017 (welt.de [abgerufen am 31. Oktober 2018]).
- ↑ WELT: Nach 415 Jahren: Ältestes Leihamt wird geschlossen. In: DIE WELT. 11. November 2017 (welt.de [abgerufen am 31. Oktober 2018]).
- ↑ Bruno Schrep: PFANDHÄUSER: Der letzte Ausweg. In: Der Spiegel. Band 37, 7. September 2009 (spiegel.de [abgerufen am 31. Oktober 2018]).
- ↑ Houda Laroussi: Le prêt sur gage au Crédit municipal de Paris - Clientèle et mondes sociaux. Hrsg.: Karthala - CMP. Paris 2012, ISBN 978-2-8111-0589-1, S. 13.
- ↑ Daniela Gregori - Cathrine Stukhard: Dorotheum - Die ersten 300 Jahre. Hrsg.: Brandstätter. Brandstätter, Wien 2012, ISBN 978-3-85033-057-2, S. 118 f.
- ↑ Matthias von Wartburg: Zu Besuch beim jüngsten Leihhaus der Schweiz. Ein Leben auf Pfand. In: Blick - www.blick.ch. Ringier AG, 25. Dezember 2017, abgerufen am 31. Oktober 2018.