Präsidentschaftswahl in Polen 1995

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Präsidentschaftswahl in Polen
5. November 1995 (erster Wahlgang)
19. November 1995 (zweiter Wahlgang)
Sozialdemokratie der Republik Polen
Aleksander Kwaśniewski
Stimmen 9.704.439
  
51,72%
parteilos
Lech Wałęsa
Stimmen 9.058.176  
  
48,28%
Wahlergebnisse nach Woiwodschaft
Karte der Wahlergebnisse nach Powiats
Präsident der Dritten Polnischen Republik

Die Präsidentschaftswahl in Polen 1995 war die Volkswahl des polnischen Staatsoberhaupts am 5. und 19. November 1995. In der Stichwahl setzte sich der Sozialdemokrat Aleksander Kwaśniewski gegen den Amtsinhaber Lech Wałęsa durch und wurde für eine fünfjährige Amtszeit zum Präsidenten der Republik Polen gewählt.

Die fünfjährige Amtszeit des am 9. Dezember 1990 gewählten Präsidenten Wałęsa fing am 22. Dezember 1990 an und sollte am 22. Dezember 1995 ablaufen. Entsprechend der Verfassung rief der Sejmmarschall Józef Zych die Volkswahl für den 5. November 1995 aus. Die damaligen Wahlregeln entsprachen der Verfassungsnovelle von 1992 („kleine Verfassung“) und gelten grundsätzlich bis heute fort. Mit dem aktiven Wahlrecht waren alle bei den Parlamentswahlen wahlberechtigten Bürger ausgestattet und mit dem passiven Wahlrecht diejenigen, die außerdem bis zum Tag der Wahl 35 Lebensjahre vollendet haben. Die Wahlvorschläge mussten eine schriftliche Unterstützung von mindestens einhunderttausend wahlberechtigten Bürgern vorweisen. Sollte am ersten Wahltag kein Kandidat über die notwendige Mehrheit von über 50 % der abgegebenen Stimmen verfügt haben, müsste eine zweite Wahlrunde ausgerufen werden, die zwei Wochen nach dem ersten Wahltag stattfinden sollte. Zu dieser wären die beiden Kandidaten zugelassen, die in der ersten Wahlrunde die meisten Stimmen erhalten haben (Stichwahl). Die Feststellung der Gültigkeit der Wahl oblag dem Obersten Gericht und die Vereidigung des Präsidenten der Nationalversammlung.

Die aus der „Solidarität“–Bewegung entstandenen politischen Parteien konnten sich im Vorfeld der Wahl nicht auf eine Person einigen und schlugen mehrere Kandidaten vor, deren Anzahl sich infolge der Verhandlungsgespräche unter der Schirmherrschaft des Prälaten Józef Maj („Konvent zur Heiligen Katharina“) nur unwesentlich reduziert hat. Demgegenüber stand die Geschlossenheit der Linken um den Parteivorsitzenden Aleksander Kwaśniewski.

Folgende Kandidaten konnten in der angesetzten Frist 100.000 Unterschriften der Wahlberechtigten vorweisen und durften nach der Verifizierung dieser durch den Wahlausschuss an der ersten Wahlrunde teilnehmen:

Ein weiterer Kandidat reichte die Unterschriften fristgerecht ein, wurde jedoch nach der Prüfung von der Wahl ausgeschlossen, da die Unterlagen formale Mängel aufwiesen:

Kandidaturverzicht

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Von den insgesamt siebzehn zugelassenen Kandidaten haben vier noch vor dem ersten Wahlgang auf die Kandidatur verzichtet:

  • Robert Leszek Moczulski, Marek Markiewicz und Bogdan Pawłowski zugunsten vom Amtsinhaber Lech Wałęsa
  • Lech Kaczyński zugunsten von Jan Ferdynand Olszewski

Somit kandidierten im ersten Wahlgang dreizehn Personen für das Amt des Präsidenten.

KandidatenParteien1. Wahlgang2. Wahlgang
Stimmen%Stimmen%
Aleksander KwaśniewskiSojusz Lewicy Demokratycznej6.275.67035,19.704.43951,7
Lech WałęsaParteilos (Solidarność)5.917.32833,19.058.17548,3
Jacek KurońUnia Wolności1.646.9469,2
Jan OlszewskiRuch dla Rzeczypospolitej1.225.4536,9
Waldemar PawlakPolskie Stronnictwo Ludowe770.4194,3
Tadeusz ZielińskiUnia Pracy631.4323,5
Hanna Gronkiewicz-WaltzParteilos492.6282,8
Janusz Korwin-MikkeUnia Polityki Realnej428.9692,4
Andrzej LepperSamoobrona Rzeczpospolitej Polskiej235.7971,3
Jan PietrzakParteilos201.0331,1
Tadeusz KoźlukParteilos27.2590,2
Kazimierz PiotrowiczParteilos12.5910,1
Leszek BubelParteilos6.8250,0
Gesamt17.872.35010018.762.614100
Ungültige Stimmen330.8681,8383.8822,0
Wähler18.203.21864,719.146.49668,2
Wahlberechtigte28.136.33228.136.332
Quellen: Dziennik Ustaw, 1. Wahlgang2. Wahlgang

Nach der Wahl hatte zum ersten Mal die Feststellung der Wahlgültigkeit durch das Oberste Gericht zu erfolgen. Die Wahlergebnisse wurden von zahlreichen Wahlberechtigten angefochten, die Einzel- und durch die Medien organisierte Sammelklagen eingereicht hatten. Hauptsächlich wurde bemängelt, dass der offizielle Wahlaushang beim Kandidaten Aleksander Kwaśniewski über „Hochschulbildung“ informierte, während dieser sein Studium nicht mit einem Diplom abschloss. Die Kammer für Verwaltungswesen des Obersten Gerichts nahm dies zur Kenntnis, urteilte jedoch am 9. Dezember 1995 bei fünf Sondervoten, dass die Wahl gültig gewesen ist. Sie stellte fest, dass die Angabe keinen wesentlichen Einfluss auf das Wahlverhalten ausüben konnte, zumal die Kontroversen um den Abschluss Kwaśniewskis bereits vor der ersten Wahlrunde öffentlich thematisiert wurden.[1]

Am 23. Dezember 1995 legte Kwaśniewski gegenüber der Nationalversammlung den Amtseid ab. Gleichzeitig wurde sein Abgeordnetenmandat von Amts wegen für erloschen erklärt.[2]

  1. Orzecznictwo Sądu Najwyższego Izba Administracyjna, Pracy i Ubezpieczeń Społecznych 1996/1/1 Orzecznictwo Sądu Najwyższego Izba Administracyjna, Pracy i Ubezpieczeń Społecznych 1996/1/2. In: Orzecznictwo Sądu Najwyższego (sygn. akt III SW 1102/95). 9. Dezember 1995, abgerufen am 29. Dezember 2012.
  2. Postanowienie Marszałka Sejmu Rzeczypospolitej Polskiej z dnia 23 grudnia 1995 r. w sprawie stwierdzenia wygaśnięcia mandatu posła Aleksandra Kwaśniewskiego. In: Monitor Polski auf der Website des ISAP. Kanzlei des Sejm, 23. Dezember 1995, abgerufen am 23. Dezember 2012 (polnisch, PDF-Datei s. Tekst ogłoszony).