Robert von Mohl

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Robert von Mohl (Stahlstich von Christoph Friedrich Dörr, 1830er Jahre)
Robert von Mohl, 1871.

Robert Mohl, seit 1837 von Mohl (* 17. August 1799 in Stuttgart; † 5. November 1875 in Berlin) war ein deutscher Staatswissenschaftler. Er war auch Abgeordneter mehrerer Parlamente, beispielsweise der Frankfurter Nationalversammlung 1848 und des Reichstages. Von 1827 bis 1846 war er Professor der Staatswissenschaften in Tübingen. Mohl gilt als derjenige, der die weite Verbreitung des Begriffs „Rechtsstaat“ auslöste, den er aber gerade nicht dem „aristokratischenPolizeistaat entgegensetzte[1]. Er war Gegner des allgemeinen Wahlrechts und der Republik als Staatsform.[2]

Familie

Er entstammte einer seit dem 16. Jahrhundert in Württemberg lebenden Beamtenfamilie und war Sohn des Oberkonsistorialpräsidenten und Staatsrats Dr. jur. Benjamin Ferdinand von Mohl (1766–1845), der im Jahr 1811 mit der Verleihung des Württembergischen Zivilverdienstordens in den württembergischen persönlichen Adelsstand erhoben wurde. Er war ein Nachfahre des Staatsrechtslehrers Johann Jacob Moser.

Auch Robert Mohl wurde 1837 wie zuvor sein Vater mit der Verleihung des Ritterkreuzes des Ordens der württembergischen Krone zunächst in den württembergischen persönlichen Adelsstand, dann aber am 10. August 1871 als badischer Wirklicher Geheimer Rat und Präsident der Oberrechnungskammer in den badischen erblichen Adelsstand erhoben.

Seine Brüder waren Julius, Moritz und Hugo Mohl. Zu seinen Kindern gehörten die Salonière Anna von Mohl (1834–1899), verheiratet mit Hermann von Helmholtz, der preußische Generalmajor Erwin von Mohl (1839–1895) und der Diplomat Ottmar von Mohl (1846–1922).

Leben

Mohl studierte an den Universitäten in Heidelberg, Göttingen und Tübingen Jura und Politik. In Tübingen schloss er sich der Alten Tübinger Burschenschaft (später Germania Tübingen), in Heidelberg der Alten Heidelberger Burschenschaft an.[3] Nachdem er sein Studium beendet sowie Promotion und Habilitation hinter sich gebracht hatte, wurde er 1824 zum außerordentlichen und 1827 zum ordentlichen Professor der Staatswissenschaften in Tübingen ernannt. Neun Jahre später avancierte Mohl dort zum Oberbibliothekar.

Als Abgeordneter der Stadt Balingen veröffentlichte Mohl 1845 anlässlich des Wahlkampfes seine politische Einstellung und kritisierte dabei schonungslos das Verhalten der Regierung. Daraufhin wurde Mohl die Lehrbefugnis aberkannt und er von seinen universitären Ämtern enthoben. Er sollte als Regierungsrat nach Ulm versetzt werden, zog es aber vor, aus dem Staatsdienst auszuscheiden und wurde kurz darauf in die württembergische Kammer gewählt. 1847 folgte er einem Ruf als Professor der Rechte nach Heidelberg.

Als Mitglied des Vorparlaments wurde Mohl 1848 von den Oberämtern Mergentheim und Gerabronn in die Nationalversammlung gewählt. Mohl, der dort dem im linken Zentrum angehörte, setzte mit seinem Einsatz für Reformen Maßstäbe. Am 25. September 1848 wurde er Justizminister der Provisorischen Zentralgewalt, trat aber 17. Mai 1849 zurück und widmete sich wieder seinem Lehramt in Heidelberg. Seit 1857 Vertreter der Universität in der badischen Ersten Kammer, seit 1863 deren Mitglied durch allerhöchstes Vertrauen sowie von 1867 bis 1872 deren Präsident,[4] 1861 bis 1866 Bundestagsgesandter in Frankfurt, 1867 bis 1871 Gesandter in München, war er der berufenste Vertreter der nationalen Reformpolitik der großherzoglichen Regierung.

Während diesen Jahren fungierte er mit Kollegen als Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft.

1871 erhielt er das Amt des Präsidenten der Oberrechnungskammer in Karlsruhe. An den Verhandlungen des deutschen Reichstags nahm er für den zweiten badischen Wahlkreis in bundesfreundlichem Sinn teil. Von Mohl starb in der Nacht vom 4. zum 5. November 1875 in Berlin.

Werke

  • Die deutsche Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaats. Tübingen 1833
  • Ueber die Nachtheile, welche sowohl den Arbeitern selbst, als dem Wohlstande und der Sicherheit der gesammten bürgerlichen Gesellschaft von dem fabrikmäßigen Betriebe der Industrie zugehen, und über die Nothwendigkeit gründlicher Vorbeugungsmittel. Tübingen 1835 (Digitalisat)
  • Das deutsche Reichsstaatsrecht. Tübingen 1873
  • Encyklopädie der Staatswissenschaften
  • Geschichte und Litteratur der Staatswissenschaften. Erlangen 1855–1858 (3 Bände)
  • Staatsrecht des Königreichs Württemberg. Tübingen 1840
  • Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Tübingen 1860–1869 (3 Bände)
  • Die Verantwortlichkeit der Minister. Tübingen 1837
  • Gesellschaftswissenschaften und Staatswissenschaften. (Nachdruck), Schutterwald/Baden 1992

Literatur

Einzelnachweise

  1. Siehe dazu den Abschnitt „Erste Entwicklungsetappe Rechtsstaat vs. Polizeystaat“ des Artikels „Rechtsstaat (Deutschland) (Wort- und Begriffsgeschichte)“.
  2. http://achtundvierzig.hypotheses.org/160
  3. Peter Kaupp: Burschenschafter in der Paulskirche
  4. Für Freiheit und Demokratie. Badische Parlamentsgeschichte 1818–1933. Eine Chronik zur demokratischen Bewegung seit 1818 mit Biographien, historischen Film- und Tonaufnahmen, Wahlergebnissen, Bilddokumenten und einer umfassenden Bibliographie. Multimedia CD-ROM herausgegeben vom Stadtarchiv Karlsruhe 1997, ISBN 3-9805956-0-9. Systemvoraussetzung Windows 95 oder Apple Macintosh. Unter Betriebssystemen der Microsoft Windows NT-Linie lässt sich die CD-ROM nicht verwenden!
Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890