Soziale Dreigliederung nach Rudolf Steiner

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Die Dreigliederung des sozialen Organismus – oder die Soziale Dreigliederung – ist ein Leitbild für die gesellschaftliche Entwicklung, das in den Jahren 1917–1922 von Rudolf Steiner entwickelt wurde.

Beschreibung

Die soziale Dreigliederung beschreibt die Grundstruktur einer Gesellschaft, in der die Koordination der gesamtgesellschaftlichen Lebensprozesse nicht zentral durch den Staat oder eine Führungselite erfolgt, sondern in der drei selbst verwaltete und relativ autonome Subsysteme sich gegenseitig die Waage halten.

Die drei Subsysteme oder auch Hauptbereiche der Gesellschaft sind:

  • das Geistesleben, das Bildung, Wissenschaft, Religion und Kultur umfasst, sowie die Zusammenarbeit der Menschen (verstanden als Kreativitätsfaktor, etwa die Kultur der Entscheidungsprozesse oder das Betriebsklima betreffend). Als Produktionsfaktor wäre die Arbeit dem Wirtschaftsleben zuzuordnen.
  • das Rechtsleben, das Gesetze, Regeln und Vereinbarungen der Gesellschaft umfasst.
  • das Wirtschaftsleben, das die Produktion, den Handel und Konsum von Waren und Dienstleistungen umfasst.

Sie werden als autonom und gleichrangig, aber unterschiedlich in ihrem Wesen beschrieben.

Jedem Hauptbereich wird ein Ideal der Französischen Revolution als leitendes Prinzip zugeordnet:

die Freiheit dem Geistesleben,
die Gleichheit dem Rechtsleben,
die Brüderlichkeit dem Wirtschaftsleben.


Hierbei soll ein jedes dieser drei sozialen Glieder „...in sich zentralisiert sein; und durch ihr lebendiges Nebeneinander- und Zusammenwirken kann erst die Einheit des sozialen Gesamtorganismus entstehen.“[1]

Dies heiße nicht, der Wirklichkeit eine ausgedachte Utopie überzustülpen, sondern bedeute Wesenserkenntnis ohnehin schon vorhandener Wirkungsweisen nach dem Gesetz von Polarität und Steigerung, das Goethe als maßgeblich für die Morphologie [2] erkannte: „...wir machen...auf eine höhere Maxime des Organismus aufmerksam, die wir folgendermaßen aussprechen. Jedes Lebendige ist kein Einzelnes, sondern eine Mehrheit,....Je unvollkommender das Geschöpf ist, desto mehr sind diese Teile einander gleich oder ähnlich und desto mehr gleichen sie dem Ganzen. Je vollkommener das Geschöpf wird, desto unähnlicher werden die Teile einander....Die Subordination der Teile deutet auf ein vollkommenes Geschöpf.“[3] Steiner bezieht diese Vorstellung unmittelbar auf den sozialen Organismus, indem er sagt: „Die Auseinanderspaltung ist eigentlich immer da; es handelt sich nur darum, dass man findet wie die drei Glieder zusammen gebracht werden können, so dass sie nun tatsächlich im sozialen Organismus mit einer solchen inneren Vernunft wirken, wie, sagen wir, das Nerven-Sinnes-System, das Herz-Lungen-System und das Stoffwechselsystem im menschlichen Organismus wirken“[4]

Die anzustrebende funktionale Gliederung der Gesellschaft soll ja ausdrücklich nicht als Utopie verstanden werden, sondern beruht auf einer durch Empirie errungenen Erkenntnis von den notwendigen Lebensbedingungen dieser drei gesellschaftlichen Bereiche. Im nationalen Einheitsstaat seien diese drei Systeme in einer sich gegenseitig behindernden Weise miteinander verflochten. Erst in ihrer durchgreifenden funktionalen Trennung, ohne dass ein Gebiet in das andere in unberechtigter Weise eingreife und dadurch zu sozialen Komplikationen führe, könnten sie ihre eigenen Kräfte voll entfalten. Der Nationalstaat, der sich in einer nicht mehr zeitgemäßen Weise aus einem Volkszusammenhang herleite, sei damit überwunden. An seine Stelle trete eine Rechtsgemeinschaft.[5]

Mit diesem ordnungspolitischen Konzept skizzierte Steiner eine Sozialordnung, von der er annahm, "dass in ihr Freiheit und Solidarität gleichermaßen zu verwirklichen sind und der Prozess fortschreitender Emanzipation nicht nur nicht behindert, sondern sogar positiv unterstützt wird."[6]Den Begriff des sozialen Organismus will Steiner nicht als Analogieschema zu natürlichen Organismen verstanden wissen. Diesen, in den Sozialwissenschaften seiner Zeit nicht ungebräuchlichen Begriff verwendet er, weil er ihm am geeignetsten erscheint, den in fortwährender dynamischer Veränderung befindlichen Prozessen der sozialen Sphäre gerecht zu werden. Um diese komplexen Vorgänge realistisch zu erfassen, bedarf es nach Steiners Ansicht eines Übergangs von einer statisch-abstrakten zu einer lebendig-beweglichen, will heißen einer ‚organischen‘ Betrachtungsweise.[7]


Geistesleben

Die Freiheit im Geistesleben soll den Menschen die Ausbildung und Ausübung ihrer individuellen Fähigkeiten und eine kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung ermöglichen. Diese Freiheit könne sich nur in einer Struktur der Autonomie entfalten, in der das geistige und kulturelle Leben sowohl von den Interessen des Staates als auch von denen der Wirtschaft unabhängig bleibe. Die geringe Durchschlagskraft des intellektuellen und künstlerischen Bereiches für die gesellschaftliche Entwicklung leitet Steiner von dieser Abhängigkeit ab: „Man muss darauf hinschauen, was das Geistesleben in der Abhängigkeit von der Staatsgewalt und der mit ihr verbundenen kapitalistischen Gewalt geworden ist.“[8] Kultur und Wissenschaft können ihr Potential nur entfalten und die nötigen innovativen Impulse geben, wenn ihre Triebkräfte nicht von den Verwertungsinteressen der Wirtschaft oder den wechselnden Machtinteressen der Politik gespeist werden. Die Richtlinien und Ziele für Erziehung und Bildung können zur größtmöglichen Entfaltung der individuellen Fähigkeiten nur aus den Erkenntnissen ihres eigenen Bereiches gewonnen werden. Diese Autonomie soll nicht nur die Lehrenden, Erziehenden und Kulturschaffenden in ihrer spezifischen Tätigkeit betreffen, sondern auch die Verwaltung dieses Gebietes umfassen, welche somit von den hierin Arbeitenden möglichst selbst durchgeführt wird. „Dem Geistesleben kann nur seine Kraft werden, wenn es von dem Staatsleben wieder losgelöst wird, wenn es ganz auf sich selbst gestellt wird. Was im Geistesleben lebt, insbesondere das Schulwesen, muss seiner Selbstverwaltung übergeben werden, von der obersten Spitze der Verwaltung des Geisteslebens bis zum Lehrer der untersten Schulstufe.“[9]

Rechtsleben

Die Gleichheit im Rechtsleben soll die Rechte und Möglichkeiten jedes Einzelnen sichern.

Für Steiner stellte sich die Demokratie als eine der grundlegendsten und nicht hintergehbaren Forderungen der Gegenwart dar: "Das demokratische Prinzip ist aus den Tiefen der Menschennatur heraus die Signatur des menschlichen Strebens in sozialer Beziehung in der neueren Zeit geworden. Es ist eine elementare Forderung der neueren Menschheit, dieses demokratische Prinzip." [10]

In diesem demokratischen Rechtswesen soll nach dieser Ansicht demnach das beschlossen werden, worüber jeder einfach durch den Umstand urteilsfähig ist, dass er ein mündiger Mensch ist.

Der Staat soll nach den Vorstellungen der sozialen Dreigliederung als zentrale Machtinstanz zurücktreten und einen Teil seiner Aufgaben an die Gesellschaft abgeben. Das heißt jedoch nicht, dass diese autonomen Aufgabengebiete im rechtsfreien Raum stattfinden können. Sie stehen auf dem Boden der rechtsstaatlichen Verfassung. Die auf demokratischem Wege entstandene Rechtsordnung durchdringt alle Bereiche des Wirtschafts- und Geisteslebens und gibt den darin sich betätigenden Menschen die Sicherheit vor Willkür und Machtmissbrauch.[11]

Die Rechtsorganisation, die an die Stelle des aktuellen Staates träte, hätte zunächst die Aufgabe, die gegenwärtigen Gewalt-, Besitz- und Eigentumsverhältnisse in Verhältnisse überzuführen, die auf das Recht, in dem alle Menschen gleich sind, gebaut ist.

Eine weitere wesentliche Aufgabe wäre die umfassende Regelung des Arbeitsrechts. Arbeitszeit, Maß und Art der Arbeit sind nach Steiners Vorstellungen nicht innerhalb des Wirtschaftsorganismus zu regeln. Diese Dinge regelt die demokratische Rechtsorganisation unabhängig von den Forderungen der Wirtschaft. Um gleichberechtigter Partner in dem vertraglichen Ertragsteilungverhältniss zwischen Arbeitsleiter und Arbeitsleister zu sein, welches das bisherige Scheinverhältnis des Lohnvertrags ersetzt, muss der Einzelne das Arbeitsrecht in voller Ausgestaltung schon hinter sich haben, ansonsten kommt er nicht zu seinem Recht. Es gilt die Abhängigkeit des Arbeitsrechts von Konjunktur, Preisbildung etc. aufzuheben. Die wirtschaftlichen Konsequenzen wie etwa die Preisbildung sollen nicht die Ursache abgeben, sondern Wirkungen werden, dessen, was im Arbeitsrecht vereinbart ist. Der Mensch soll nicht gezwungen sein, seine Rechte den Bedürfnissen der Wirtschaft anzupassen, sondern das Arbeitsrecht wird für die Wirtschaft etwas sein wie die Naturgrundlagen selber. Nur durch diese unabhängige Rechtsbildung, kann der Mensch davor geschützt werden im Wirtschaftsprozess ebenso rigoros und mit optimaler Effizienz verbraucht zu werden, wie die Rohstoffe und die Produktionsmittel.

Wirtschaftsleben

Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben soll durch Assoziationen von Verbrauchern, Händlern und Produzenten in einem freien Markt gerechte Preise, sowie eine gerechte Güterverteilung ermöglichen. Aufgabe des Rechtslebens wäre es, den dazu erforderlichen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der Privateigentum an Produktionsmitteln und Kapital nicht enteignet oder verstaatlicht, sondern in Treuhandeigentum transformiert. Ein auf diese Weise neutralisiertes Kapital kann weder verkauft, noch vererbt, sondern nur in einer Art Schenkung an neue Eigentümer übertragen werden. „Das Eigentum hört auf, dasjenige zu sein, was es bis jetzt gewesen ist. Und es wird nicht zurückgeführt zu einer überwundenen Form, wie sie das Gemeineigentum darstellen würde, sondern es wird fortgeführt zu etwas völlig Neuem.“[12] Dadurch wäre es kapitalistischem Missbrauch durch gewinnmaximierenden Weiterverkauf oder Börsenspekulation entzogen. Andererseits wäre die Freiheit am Gemeinwohl orientierter Unternehmer und die Sozialbindung des Eigentums gesichert.

Neben die Umwandlung des alten Eigentumbegriffs hinsichtlich der Produktionsmittel, tritt die Grundüberzeugung, dass Arbeit nicht bezahlbar ist, mithin nicht gekauft werden kann. Der Warencharakter der menschlichen Arbeit ist nach Ansicht Steiners eine Restform der Sklaverei, deren vollständige Überwindung erst mit der Abschaffung des Lohnprinzips gegeben ist. Statt Arbeitslohn gibt es einen vertraglich vereinbarten Anteil am Gewinn. Innerhalb eines Betriebes entfallen durch die Neutralisierung des Kapitals die klassischen Rollen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Steiner schlug als eine neue Möglichkeit der Benennung die Begriffe Arbeitleister und Arbeitleiter vor. Diese stehen in einem Vertragsverhältnis: „Und dieses Verhältnis wird sich beziehen nicht auf einen Tausch von Ware (beziehungsweise Geld) für Arbeitskraft, sondern auf die Festsetzung des Anteiles, den eine jede der beiden Personen hat, welche die Ware gemeinsam zustande bringen.“[13]


In verschiedenen Interpretationen und Weiterentwicklungen der sozialen Dreigliederung variieren die Beschreibungen und Abgrenzungen der drei gesellschaftlichen Subsysteme ebenso wie konkrete Vorschläge zur Umsetzung und zur Organisation der Selbstverwaltung dieser drei Bereiche. Zentral ist jedoch die Zuordnung der drei Ideale Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu den drei Sphären der Gesellschaft Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben.

Geschichte

Rudolf Steiner entwickelte bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts erste Grundgedanken zur sozialen Frage. 1898 formulierte er – als Antwort auf eine Schrift des Philosophen Ludwig Stein – in zwei Aufsätzen sein „soziologisches Grundgesetz“: „Die Menschheit strebt im Anfange der Kulturzustände nach Entstehung sozialer Verbände; dem Interesse dieser Verbände wird zunächst das Interesse des Individuums geopfert; die weitere Entwicklung führt zur Befreiung des Individuums von dem Interesse der Verbände und zur freien Entfaltung der Bedürfnisse und Kräfte des Einzelnen.“[14] 1905 veröffentlichte er in der theosophischen Zeitschrift Lucifer-Gnosis sein „soziales Hauptgesetz“: „Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist umso größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.“[15]

1917 richtete er auf Vermittlung und in Zusammenarbeit mit Ludwig Polzer-Hoditz und Otto Graf von Lerchenfeld Memoranden an die österreichische und deutsche Regierung zu einem Friedensangebot der Mittelmächte, welches im Geiste der sozialen Dreigliederung eine wirksame Alternative zu dem verhängnisvollen 14-Punkte-Programm zur Selbstbestimmung der Nationen des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson hätte bilden können. Der ehemalige Kabinettschef des österreichischen Kaisers Karl, Arthur Polzer-Hoditz machte diesen im November 1917 mit der Idee der Dreigliederung bekannt. Er wurde aufgefordert das ganze System der Dreigliederung in einer Denkschrift niederzulegen. Im Februar 1918 übergab er diese dem Kaiser und informierte noch am selben Tag den damaligen Ministerpräsidenten Seidel umfassend über den Inhalt der Ausarbeitung. Eine Reaktion blieb jedoch aus.[16]

Der wesentliche Grund für die negative Bewertung der Wilsonschen Thesen ist das dort postulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker. In diesem sah Steiner eine illusionäre Idee, die im Gegensatz zu ihrer vordergründigen Plausibilität eine Epoche des Nationalismus und Rassismus einleiten würde. Dieser, in einer immer mehr von vielfältigen kulturellen und ethnischen Zugehörigkeiten geprägten gesellschaftlichen Wirklichkeit, zerstörerischen Idee stellte er das „Selbstbestimmungsrecht des Individuums“ entgegen.[17]

Nach dem Ersten Weltkrieg versuchte er mit dem Unternehmer Emil Molt einige Jahre lang im Rahmen des Bundes für Dreigliederung Mitstreiter zu finden, um diese Idee in Deutschland zu verwirklichen, konkret zunächst 1919 in Württemberg.

Aufruf zur Volksversammlung mit Vortrag von Rudolf Steiner aus dem Jahre 1919

Im Zuge dieser Bemühungen kam es zur Begründung der ersten Waldorfschule. Die Dreigliederung sollte in der Unsicherheit nach dem Ersten Weltkrieg den Strömungen des Nationalismus und des Kommunismus entgegenwirken und den Kapitalismus eindämmen.

1921 gab es in Oberschlesien einen weiteren Versuch, öffentlich für die Konzeption der sozialen Dreigliederung zu wirken, um mit der Etablierung eines freien Geisteslebens die nationalen Gegensätze zu überwinden und das Auseinanderbrechen des Landes zu verhindern (Oberschlesische Aktion des Bundes für Dreigliederung). Auch dieser Aktion war kein Erfolg beschieden, aber es dürfte ihr mit zu verdanken sein, dass das Land nicht in einem Bürgerkrieg versank.

Als Steiner sah, dass er in der damaligen Nachkriegssituation in Mitteleuropa die Soziale Dreigliederung nicht realisieren konnte, beendete er seine diesbezüglichen Aktivitäten und beschränkte sich darauf, die Ideen der Dreigliederung in Vorträgen und Seminaren weiter zu entwickeln. Nachdrücklich wies er darauf hin, dass die Zukunft eine dreigliedrige Entwicklung des sozialen Organismus in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in jedem Falle bringen werde, entweder durch Einsicht künftiger Generationen bewerkstelligt oder durch unvorstellbare Katastrophen erzwungen.

Die Erinnerung an dieses Leitbild blieb weitgehend nur in anthroposophischen Kreisen lebendig und führte auch dort nach Rudolf Steiners Tod bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts ein eher randständiges Dasein.

Im Zuge der 68er-Bewegung gab es eine bedeutsame Renaissance der Dreigliederungsbewegung, getragen von einer kleinen Minderheit der damals „Bewegten“, die jedoch, trotz größter Bemühungen um Öffentlichkeit, in der herrschenden Medienöffentlichkeit kaum zu Wort gekommen oder wahrgenommen wurde.

In verschiedenen außerparlamentarischen Gesprächskreisen, Gruppierungen und Einrichtungen Westdeutschlands, der Schweiz, Österreichs, der Niederlande und Skandinaviens wurde die ideelle Übereinstimmung des sozialen und emanzipatorischen Gedankenguts von Denkern wie dem jungen Marx, Voltaire, Rosa Luxemburg mit den Idealen der sozialen Dreigliederung gewürdigt, diskutiert und herausgestellt. Begeisterung für den Prager Frühling, für die von Eugen Löbl formulierte Forderung, „den Sozialismus mit dem großen Programm der Freiheit [zu] verbinden“, gab diesen Gruppierungen enormen Auftrieb. Rudi Dutschke wusste um diese Zusammenhänge. Sein Wille zur Zusammenarbeit konnte durch das Attentat und seinen späteren frühen Tod leider nicht realisiert werden.

Wilfried Heidt vom Republikanischen Club Lörrach und Peter Schilinski vom Republikanischen Club Sylt ergriffen 1969 mit ihren Mitarbeitern die Initiative zur Begründung eines Internationalen Kulturzentrums als Begegnungsstätte aller Menschen, die an der Zielsetzung eines „dritten Weges“ zwischen westlichem Kapitalismus und östlichem Staatssozialismus (und dazu zählten sich auch die „Dreigliederer“) interessiert sind. Als dann mit Beginn der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts diese Begegnungsstätte als Internationales Kulturzentrum Achberg im Geiste „aktiver Toleranz“ ihre Arbeit aufnehmen konnte, fand dort – neben vielen anderen bedeutsamen Begegnungen etwa mit Emigranten des Prager Frühlings oder der russischen Opposition – auch innerhalb der „Dreigliederer“ ein wichtiger und beflügelnder Brückenschlag der Generationen statt. Noch lebende Zeitzeugen und Mitstreiter der ersten Dreigliederungsbewegung nach dem Ersten Weltkrieg schlossen sich mit jungen Menschen, die diese Ideale weiterführen wollten, zusammen. Im Rahmen entsprechender Arbeitstagungen des Internationalen Kulturzentrums Achberg erfuhren die Zielvorstellungen eines freien Geisteslebens sowie der Gleichheit im Rechtsleben eine aktuelle Konkretisierung in der Forderung nach gesichertem, freien und gleichberechtigtem Zugang meinungsbildender Initiativen zu den Massenmedien, als Voraussetzung der Einführung von Elementen direkter Demokratie mit Volksinitiativen und Volksabstimmungen zur Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Des Weiteren spielte, angesichts einer unkontrollierten internationalen Kapitalmacht, die Frage eines neu geordneten, unabhängigen, jedoch demokratisch legitimierten und am Gemeinwohl orientierten Geldwesens eine wachsende Rolle.

Ausgangspunkt hierfür bildeten vor allem die Ideen Wilhelm Schmundts (1898–1992). Wilfried Heidt, damals Leiter des Achberger Instituts für Sozialforschung, förderte federführend und moderierend während der 70er Jahre die geistige Zusammenarbeit einer Kerngruppe von Menschen mit Wilhelm Schmundt, dem Künstler Joseph Beuys und vielen Mitarbeitern und Gästen des Internationalen Kulturzentrums. Die damals vertiefend erarbeiteten Urbilder eines zeitgemäßen Geldbegriffs bildeten das detaillierte geistige Fundament jener späteren prägnanten Kurzformel: Kunst = Kreativität = Kapital, mit der Joseph Beuys, der Wilhelm Schmundt seinen „großen Lehrer“ genannt hatte, auf die Kernpunkte einer alternativen Geldordnung aufmerksam machen wollte.

Seitdem hatte Joseph Beuys wesentlich dazu beigetragen, dass Positionen der sozialen Dreigliederung immer wieder auch in die Öffentlichkeit getragen wurden. Er hatte den Grundgedanken der Dreigliederung im Rahmen eines erweiterten Kunstbegriffs in seine Idee der Sozialen Plastik integriert. Nach Beuys können „alle Fragen der Menschen (...) nur Fragen der Gestaltung sein“. Dieser neue Kunstbegriff bezieht sich „auf alles Gestalten in der Welt. Und nicht nur auf künstlerisches Gestalten, sondern auch auf soziales Gestalten, [...] oder auf andere Gestaltungsfragen und Erziehungsfragen“.[18]

1986 stellte Otto Schily, zu dieser Zeit noch bei den Grünen im Bundestag, in einer leidenschaftlichen Rede den Dreigliederungsgedanken vor.[19].

Im April 1989 veröffentlichte Rolf Henrich in der Bundesrepublik sein in der DDR geschriebenes Buch Der vormundschaftliche Staat – Vom Versagen des real existierenden Sozialismus. Es wurde zu einem der wichtigen Texte der Bürgerbewegung. Hierin analysierte er die Wirklichkeit der gesellschaftlichen Situation und konstatierte den „kulturellen Niedergang der sozialistischen Gesellschaft“.[20] Henrich stellte die Dreigliederung und seine Vision eines neu gestalteten blockfreien, anationalen Mitteleuropa vor:„Allerdings böte, was die inneren Verhältnisse betrifft, die Dreigliederung des sozialen Organismus und die Selbstverwaltung seiner Glieder wohl die besten Möglichkeiten, um die ‚verhärtete Haut‘ endlich abzulegen, damit sich die bisher durch den Staat in der Mitte und im Osten Europas nach innen zurückgeworfenen Kräfte in einen freien menschlichen Austausch einbringen könnten.“[21]

Heutzutage gibt es eine Vielzahl kleiner und großer Initiativen, die die Ideen der sozialen Dreigliederung propagieren und teilweise auch umzusetzen versuchen. 2003 erhielten mit Nicanor Perlas, Vertreter der philippinischen Zivilgesellschaft und Ibrahim Abouleish, Begründer der Sekem-Farm in Ägypten, zwei Menschen bzw. Organisationen den Alternativen Nobelpreis, die das Leitbild der sozialen Dreigliederung teilen und propagieren. In Deutschland arbeitet etwa die GLS Bank Bochum auf Grundlage der sozialen Dreigliederung.

Hauptwerke Rudolf Steiners zur Sozialen Dreigliederung

Schriften

  • Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft. Stuttgart 1919; Gesamtausgabe Nr. 23, Dornach 1961, ISBN 3-7274-0230-X
  • Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage 1915–1921. Gesamtausgabe Nr. 24, Dornach 1961, ISBN 3-7274-0240-7
    • Teilausgabe als Taschenbuch unter dem Titel: Staatspolitik und Menschheitspolitik. Dornach 1988, ISBN 3-7274-6670-7

Vorträge

  • Die soziale Grundforderung unserer Zeit in geänderter Zeitlage: Zwölf Vorträge, gehalten in Dornach und Bern vom 29. November bis 21. Dezember 1918, Gesamtausgabe Nr. 186, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1979, ISBN 3-7274-1860-5
  • Die soziale Frage als Bewußtseinsfrage: Acht Vorträge, gehalten in Dornach zwischen dem 15. Februar und 16. März 1919, Gesamtausgabe Nr. 189, 3. Auflage, Dornach (Schweiz) 1980, ISBN 3-7274-1890-7
  • Vergangenheits- und Zukunftsimpulse im sozialen Geschehen: Zwölf Vorträge, gehalten in Dornach vom 21. März bis 14. April 1919, Gesamtausgabe Nr. 190, 3. Auflage, Dornach (Schweiz) 1980, ISBN 3-7274-1900-8
  • Soziales Verständnis aus geisteswissenschaftlicher Erkenntnis: Fünfzehn Vorträge, gehalten in Dornach zwischen dem 3. Oktober und 15. November 1919, Gesamtausgabe Nr. 191, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1972, ISBN 3-7274-1910-5
  • Geisteswissenschaftliche Behandlung sozialer und pädagogischer Fragen: Siebzehn Vorträge, gehalten in Stuttgart zwischen dem 21. April und 28. September, darunter ‚drei Vorträge über Volkspädagogik‘, Gesamtausgabe Nr. 192, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1991
  • Neugestaltung des sozialen Organismus: Vierzehn öffentliche Vorträge, gehalten in Stuttgart zwischen dem 22. April und dem 30. Juli 1919, Gesamtausgabe Nr. 330/331, Dornach (Schweiz) 1963
  • Soziale Zukunft : Sechs Vorträge mit Fragenbeantwortung, Zürich 24. bis 30. Oktober 1919, Gesamtausgabe Nr. 332a, Dornach (Schweiz)
  • Gedankenfreiheit und soziale Kräfte. Die sozialen Forderungen der Gegenwart und ihre praktische Verwirklichung: Sechs Vorträge mit einem Schlusswort gehalten zwischen dem 26. Mai und 30. Dezember 1919 in Ulm, Berlin und Stuttgart, Gesamtausgabe Nr. 333, Dornach (Schweiz) 1971
  • Anthroposophie, soziale Dreigliederung und Redekunst. Orientierungskurs für die öffentliche Wirksamkeit mit besonderem Hinblick auf die Schweiz: Sechs Vorträge, gehalten in Dornach vom 11. bis 16. Oktober 1921, Gesamtausgabe Nr. 339, 3. Auflage, Dornach (Schweiz) 1984, ISBN 3-7274-3390-6
  • Nationalökonomischer Kurs. Vierzehn Vorträge, gehalten in Dornach vom 24. Juli bis 6. August 1922 für Studenten der Nationalökonomie, Gesamtausgabe Nr. 340, 5. Auflage, Dornach (Schweiz) 1979, ISBN 3-7274-3400-7
  • Nationalökonomisches Seminar. Sechs Besprechungen mit den Teilnehmern am Nationalökonomischen Kurs in Dornach vom 31. Juli bis 5. August 1922, Gesamtausgabe Nr. 342, 2. Auflage, Dornach (Schweiz) 1973, ISBN 3-7274-3410-4

Literatur

  • Dieter Brüll: Der anthroposophische Sozialimpuls. Novalis, Schaffhausen 1984, ISBN 3-7214-0521-8
  • Hans Kühn: Dreigliederungs-Zeit. Rudolf Steiners Kampf für eine Gesellschaftsordnung der Zukunft. Verlag am Goetheanum, Dornach 1978, ISBN 3-7235-0201-6
  • Stefan Leber: Selbstverwirklichung – Mündigkeit – Sozialität. Eine Einführung in die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus. Freies Geistesleben, Stuttgart 1978; Neubearbeitung: Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-596-25519-8
  • Joachim Luttermann: Dreigliederung des sozialen Organismus. Grundlinien der Rechts- und Soziallehre Rudolf Steiners. Lang, Bern 1990, ISBN 3-631-43045-0 (= Diss. Göttingen 1990)
  • Albert Schmelzer: Die Dreigliederungsbewegung 1919. Rudolf Steiners Einsatz für den Selbstverwaltungsimpuls. Freies Geistesleben, Stuttgart 1991, ISBN 3-7725-1080-9 (= Diss. Bochum)

Einzelnachweise

  1. Steiner, Die Kernpunkte der sozialen Frage, Dornach 1961, S. 71.
  2. Vgl. Michael Heinen-Anders: Aus anthroposophischen Zusammenhängen, Norderstedt 2010, S. 60 - 61
  3. Johann Wolfgang von Goethe: Schriften zur Naturwissenschaft, Stuttgart 1977, S. 48 f.
  4. Steiner, Nationalökonomischer Kurs, GA 340, Dornach b. Basel 1979, S. 154.
  5. Steiner, Soziale Zukunft, Dornach 1981, S. 151ff.
  6. Luttermann, J.:Dreigliederung des sozialen Organismus: Grundlinien der Rechts- und Soziallehre Rudolf Steiners, Frankfurt/M.:Lang, 1990 (Europäische Hochschulschriften: Reihe 31, Politikwissenschaft; Bd. 162) Zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1989, Vorwort I
  7. a.a.O., S. 7 u.155.
  8. Steiner, Gedankenfreiheit und soziale Kräfte, Dornach 1986, S. 14.
  9. Steiner, a.a.O., Dornach 1986, S. 14/15.
  10. Steiner, Soziale Zukunft, Dornach 1981, S. 85ff.
  11. Nach Behrens, Der Mensch – Bildner des sozialen Organismus, Hamburg 1958, S. 85ff.
  12. Steiner, Die Kernpunkte der sozialen Frage, Dornach 1961, S. 100.
  13. Steiner, a.a.O., Dornach 1961, S. 79.
  14. Online-Quelle mit den beiden Aufsätzen
  15. Quelle mit zahlreichen ergänzenden Texten
  16. Siehe: Renate Riemeck, Mitteleuropa. Bilanz eines Jahrhunderts, Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1983, S. 145
  17. Siehe dazu: Jens Heisterkamp (Hrsg.), Die Jahrhundertillusion. Wilsons Selbstbestimmungsrecht der Völker, Steiners Kritik und die Frage der nationalen Minderheiten heute, Frankfurt am Main 2002
  18. Gespräch zwischen J. Beuys, B. Blume und H. G. Prager vom 15. November 1975, veröffentlicht in der Rheinischen Bienenzeitung, Heft 12/1975
  19. http://www.dreigliederung.de/bibliographie/2734.html
  20. Henrich, Der vormundschaftliche Staat, Reinbek 1989, S. 316.
  21. AaO, S. 303.