Zusammenfassung
Das Zusammenwirken unterschiedlicher gesellschaftlicher Wandlungsprozesse sowie die jahrzehntelange Vorherrschaft bestimmter Denk- und Wissenschaftsrichtungen können als ursächlich für die im Vergleich zu anderen Forschungsgegenständen fast nischenartig betriebene Unternehmerforschung1 und auch Gründungs- oder Kleinunternehmensforschung betrachtet werden.2 Lange Zeit wurde etwa die Ansicht vertreten, daß Selbständige und Kleinunternehmen gleichsam einen Anachronismus aus der vor- und frühkapitalistischen Wirtschaftsordnung darstellten und sie über kurz oder lang nur noch eine gesellschaftliche Randstellung einnehmen wür-den.3 Diese Vorstellung, die durch den jahrzehntelang anhaltenden Niedergang dieser Gruppe empirisch bestätigt schien, wurde zum einen damit begründet, daß Kleinunternehmer zwischen den beiden Polen der kapitalistischen Produktionsweise, den Produktionsmittelbesitzern, die Arbeitskraft kaufen, und den Arbeitnehmern, die ihre Arbeitskraft verkaufen, stehen. Zwar besitzen auch Kleinunternehmen Produktionsmittel und beschäftigen teilweise Mitarbeiter, sie tun dies jedoch in einer grundsätzlich anderen Art als Großunternehmen; zentral fur ihre Zwitterstellung ist vor allem, daß die Person des Kleinunternehmers und damit die ins eigene Unternehmen “investierte” Arbeitskraft die zentrale Größe im Produktionsprozeß bildet.
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Literaturverzeichnis
Die Bezeichnung nischenartig bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der Forscher, die sich diesem Untersuchungsgegenstand widme(te)n bzw. die Anzahl der hierzu publizierten Beiträge. Oftmals ist gerade das in Nischen Geleistete qualitativ äußerst hochwertig.
Wenn in dieser Arbeit Problemstellungen der Unternehmensgründung teilweise unter Einbeziehung von Klein- und Mittelbetrieben diskutiert werden, so liegt dies in der Natur der Sache: Ein Unternehmen wird in der Regel als kleine Wirtschaftseinheit gegründet. Allerdings wird die Diskussion nicht ausschließlich unter mittelständischen Aspekten geführt werden, da sich Mittelstandsfragen vor allem aus der Größendimension, Probleme der Unternehmensgründung dagegen hauptsächlich aus der Altersdimension ergeben.
Pointiert wird diese Auffassung von Sengenberger und Loveman zusammengefaßt: “Economic development is bound to work in the direction of integration and concentration, with small economic units playing a more and more residual role, ultimately becoming an accidentally surviving anachronism” (Sengenberger, W., Loveman, G. 1988, S. 1).
Vgl. Marx, K. 1967, S. 654 f.
Besonders drastisch formuliert Kautsky zu Beginn dieses Jahrhunderts seine Überlegungen zum Untergang des Kleinbetriebs: “Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft führt mit Naturnothwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebs.… der selbständige, vom Kapital unabhängige Kleinbetrieb,… auf dem… bis ins siebzehnte Jahrhundert hinein das ganze wirthschaftliche Leben beruhte” schwindet vor dem “fortschreitenden Kapitalismus” dahin. (Kautsky, K. 1905, S. 30, nach Berger, J. 1990, S. 11).
Vgl. etwa Blau, D. 1987, S. 445 f. oder Pfeiffer, F. 1994, S. 18 f. Siehe zu empirischen Befunden der Konzentrationsentwicklung und -bewegungen auch Tichy, G. 1990, S. 62 ff.
Vgl. Becker, E. H. 1984, S. 15 und Bögenhold, D. 1987(a), S. 22ff. In Frankreich fiel beispielsweise der Selbständigenanteil von 42 Prozent im Jahre 1881 auf 17 Prozent in 1970.
Vgl. Statistisches Bundesamt 1989, S. 85 ff., Szyperski, N., Kirschbaum, G. 1981, S. 10. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Angestellten und Beamten von rund 7 auf über 50 Prozent, der Anteil der Arbeiter fiel dagegen von 59 auf knapp 40 Prozent.
Vgl. zur Einteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren sowie zum gesellschaftspolitisch höchst bedeutsamen Strukturwandel der Produktion Jean Fourastié 1949.
Vgl. etwa Blau, D. 1987, S. 446.
Vgl. etwa Thurn, M. 1979 oder Institut für Demoskopie 1977.
Vgl. Schneider, D. 1986, S. 32; “The theoretical firm is entrepreneurless…” Baumol, W. J. 1968, nach Schultz, T. W. 1980, S. 439.
Vgl. Schneider, D. 1986, S. 32 ff.
Da Arbeitsstätten und nicht Unternehmen von der amtlichen Statistik erhoben werden und als Arbeitsstätte jede örtliche Einheit (also z. B. jede Niederlassung, jeder Filialbetrieb, jede Werkstätte, jede Praxis, jede Geschäftsstelle, jedes Büro, jede Dienststelle einer Behörde) gilt, in der Personen unter einheitlicher Leitung regelmäßig haupt- oder nebenberuflich erwerbstätig sind, wird die Zahl der Unternehmen aus den Arbeitsstättendaten abgeleitet. (Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 1990(a)).
Vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 1994, Tab. 60 oder Schulz, N. 1993.
Das Gegenteil von Selbständigkeit kann mit Fremdbestimmtheit oder Abhängigkeit bezeichnet werden. In den im Nachklang der Französischen Revolution formulierten Gesellschaftsentwürfen bleibt Selbständigkeit explizit den männlichen Gesellschaftsmitgliedern vorbehalten; den Frauen wird eine glückliche Abhängigkeit zugewiesen. (Vgl. Frevert, U. 1990, S. 31 f.).
Vgl. Kayser, G. 1983, S. 117 ff.
Synonym für abhängig Beschäftigte wird auch der Begriff Arbeitnehmer verwendet. Arbeitslose bilden eine eigene Kategorie.
Vgl. auch Pfeiffer, F. 1994, S. 13 f. Das statistische Bundesamt der Bundesrepublik verwendet in ihren regelmäßigen Erhebungen wie der Volkszählung, der Arbeitsstättenzählung und dem Mikrozensus eine vergleichbare Abgrenzung.
Vgl. aus juristischer Sicht insbesondere Wank, R. 1988.
Gemäß der amtlichen Statistik werden Quasi-Selbständige definiert als “Familienangehörige, die in einem landwirtschaftlichen oder nicht-landwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbständiger geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne daß für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.” (Vgl. Statistisches Jahrbuch 1994 für die Bundesrepublik Deutschland 1994, S. 97).
Statistisches Jahrbuch 1992, S. 97. Allerdings werden von den Statistischen Ämtern auch Abgeordnete in den Parlamenten des Bundes und der Länder und auch Werkvertragspartner zu den Selbständigen gezählt. (Vgl. z. B. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 1989(a), S. 15).
Vgl. Oppenländer, K.-H. 1977, S. 37.
Vgl. hierzu Unterkofler, G. 1989, S. 83.
Für die deutsche Geschichte seit dem frühen 19. Jahrhundert werden folgende Perioden gehäuften Gründungsgeschehens identifiziert: 1. Gründungswelle ab 1834, 2. Gründungswelle ab 1850 (Industrielle Revolution Deutschland), 3. Gründungswelle um 1871 (Gründerjahre), 4. Gründungswelle zum Ende des 19. Jahrhunderts, 5. Gründungswelle zu Anfang der 20er Jahre unseres Jahrhunderts, 6. Gründungswelle Anfang der 50er Jahre, 7. Gründungswelle ab Ende der 70er Jahre. Die historische Betrachtung von Unternehmensgründungen ist sehr übersichtlich vor allem bei Unterkofler (1989, S. 83 ff.) dargestellt.
Vgl. Unterkofler, G. 1989,-S. 91.
Mittelstandsförderungsgesetz (MFG) des Landes Baden-Württemberg vom 16.12.1975, § 1, Abs. 1. Im “Existenzgründungsprogramm” von 1978 wendet sich das Land Baden-Württemberg explizit an den Nachwuchs innerhalb der mittelständischen Wirtschaft. Zielsetzungen dieses Programms sind das Interesse an der Gründung einer selbständigen Existenz zu wecken und die Bereitschaft dafür zu erhöhen, die Qualität der Existenzgründung zu verbessern sowie das Risiko während der Gründungs- und Aufbauphase zu vermindern. (Vgl. Programm zur Förderung der Existenzgründung in der mittelständischen Wirtschaft — Existenzgründungsprogramm — des Landes Baden-Württemberg vom 17.1.1978, S. 4). Existenzgründung wurde damit in dieser expliziten Form erstmals unmittelbarer Gegenstand der öffentlichen Förderpolitik, auch wenn die Ursprünge der Gewerbeförderung bereits bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen.
Vgl. auch Wennrich, J. R. 1986.
Vgl. etwa Clemens, R., Friede, C. 1986 oder Dahremöller, A. 1987.
Vgl. auch die regelmäßigen Veröffentlichungen des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. zu den zahlenmäßigen Veränderungen des bundesdeutschen Unternehmensbestands.
Gleichwohl liefern die von den statistischen Landesämtern und Industrie- und Handelskammern erfaßten Gewerbemeldungen bzw. Unternehmensbestände wichtige Hilfsgrößen. Auf der Basis einer Analyse der Unternehmensfluktuation in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 1973–1979 und unter Einbeziehung aller insgesamt existierenden Daten über Unternehmensanmeldungen und -abmeldungen haben z. B. Szvnerski und Kirschbaum (1981. S. 107 ff.) eine Hochrechnung der Daten vorgenommen.
Vgl. Kayser, G., Schwarting, U. 1981, S. 15 ff., Kayser G. 1983, S. 117 ff. Allein zwischen 1970 bis 1980 ging die Anzahl der Selbständigen um rund ein Viertel zurück, wobei der Rückgang ohne den primären Sektor “nur” 10 Prozent beträgt. Noch deutlicher sank im gleichen Zeitraum die Anzahl der Mithelfenden Familienangehörigen, nämlich um 653.000 oder 37,7 Prozent.
Vgl. Bögenhold, D. 1989, S. 265. Von 1960 bis 1980 sank etwa die Zahl der Selbständigen außerhalb der Landwirtschaft von 2.125 Millionen auf 1.883 Millionen in 1980 (vgl. hierzu Schulze-Niestroy K. 1983 S. 48 ff.). Daß es sich hier nicht nur um ein volkswirtschaftliches “Gesundschrumpfen” handelt, wird am Beispiel des Handwerks deutlich. Im Jahre 1969 gab es in der Bundesrepublik noch 734.000 Handwerksunternehmen, 1980 waren es nur noch 496.200. Gleichzeitig ist aber der Bedarf an Produkten und Dienstleistungen des Handwerks nicht gesunken, sondern im Gegenteil stark gestiegen, so daß der Wegfall so vieler Unternehmen durchaus zu Mängeln in der Versorgung der Bevölkerung führte. (Vgl. Kubista, B. 1983, S. 52 ff.).
Vgl. Kayser, G., Schwarting, U. 1981, S. 16. Zwischen 1968 und 1971 weist die Selbständigenquote einen besonders starken Knick auf, erreicht bis 1975 in etwa wieder das Niveau von 1970 und fällt danach wieder ab. (Vgl. Kayser, G. 1983, 117 ff.).
Vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln 1993, Tab. 61, Pfeiffer, F. 1994, S. 19 f., Börsch-Supan, A., Pfeiffer, F. 1992, S. 263 f.
Mit der Umwandlung der Planwirtschaft in der ehemaligen DDR in eine Marktwirtschaft öffnete sich für viele Ostdeutsche gleichsam ein Ventil, welches einen lange angestauten Ideendruck in die unternehmerische Freiheit entließ. Während die Selbständigenquote in der DDR nach der letzten Enteignungswelle 1972 bei zwei Prozent lag, schnellte diese Quote nach der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion bis Anfang 1992 auf 7,5 Prozent hoch. (Vgl. Pfeiffer, F. 1994, S. 22). Parallel dazu stieg allerdings die Arbeitslosigkeit von nahe Null auf über 15 Prozent, so daß ein Teil des ostdeutschen Selbständigenbooms auch als Alternative zu drohender oder bereits eingetretener Arbeitslosigkeit gesehen werden muß. 1992 wurden in den alten Bundesländern 73.000 Unternehmen neu ins Handelsregister aufgenommen, in den neuen Bundesländern sogar 220.000 Unternehmen. Dominierende Wirtschaftsbereiche waren 1992 der Dienstleistungsbereich sowie das verarbeitende Gewerbe. (Vgl. O. V. 1992, S. XX).
Analog der statistischen Unterscheidung der Selbständigen in Selbständige im engeren Sinne und in Quasi-Selbständige, wird mit Selbständigenquote I der Anteil bezeichnet, den die Selbständigen bzw. mit Selbständigenquote II der Anteil, den die Selbständigen zuzüglich der Mithelfenden Familienangehörigen an allen Erwerbstätigen insgesamt haben.
Ein Blick auf die entsprechenden internationalen Daten zeigt, daß der Rückgang der Selbständigenquote nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt werden kann, sondern typisch ist für die Erwerbstätigenstruktur der wichtigsten westlichen Industrienationen. Erwähnenswert sind allerdings die im Vergleich zu Deutschland immer noch beachtlich hohen Selbständigenquoten in Japan, Italien und Spanien, während die Volkswirtschaften von Großbritannien, USA und Kanada durch gemessen an der Bundesrepublik Deutschland — niedrigere Selbständigenquoten gekennzeichnet sind. In den Niederlanden scheinen in etwa vergleichbare Strukturen vorzuliegen. (Vgl. Kayser, G., Schwarting, U. 1981, S. 24, Bögenhold, D. 1985. S. 32, Bögenhold, D. 1988, S. 392 f. oder Hagelstange, T. 1988, S. 145, Pfeiffer, F. 1994, S. 39 ff.). Die Unterschiede in den Erhebungstechniken und den Definitionen der beruflichen Stellung in der amtlichen Statistik lassen allerdings keine exakten Vergleichsaussagen zu.
Ergebnisse der Arbeitsstättenzählung im Rahmen der Volkszählung (vgl. hierzu auch OECD (Hrsg.) 1997(a) und 1997(b)).
Vgl. Pfeiffer, F. 1994, S. 19 ff.
Vgl. Balkin, S. 1989.
Siehe in diesem Zusammenhang auch das Konzept einer “flexiblen Spezialisierung”, das Wege für eine kleinbetriebliche Produktionsweise aufzeichnet, die in der Lage ist, sich veränderten Marktanforderungen anzupassen (vgl. Piore, M. J., Sabel, C. F. 1985).
Vgl. u. a. Blau, D. 1987, S. 448, Domeyer, V., Funder, M. 1990, S. 102. Daß sich die Skalenökonomie zugunsten kleinerer organisatorischer Einheiten verändert, kann allerdings nicht dahingehend interpretiert werden, daß letztlich auch kleine Unternehmen von dieser Entwicklung profitieren.
Vgl. zur Diskussion um den gesellschaftlichen Wertewandel vor allem Inglehart, R. 1977 und 1989 und Klages. H. 1984.
Vgl.Balkin, S. 1989.
Vgl. Student, D. 1994, S. 21 ff.
Vgl. auch Pfeiffer, F., 1994, S. 14.
Vgl. Bögenhold, D. 1987(a), S. 17.
Vgl. Student, D. 1994, S. 21 ff. Bei der zunehmenden Zahl von Scheinselbständigen handelt es sich also um Arbeitnehmer, die in eine unternehmerähnliche Beschäftigung ohne jeglichen sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz abgedrängt werden und dort für andere Unternehmer Arbeiten verrichten, die sonst üblicherweise von festangestellten Mitarbeitern übernommen werden, wie beispielsweise Bus-Unternehmen, die ihre Fahrer als “selbständige Fuhrunternehmer” an das Steuer ihrer Fahrzeuge setzen. Viele Paket- und Schnellieferdienste arbeiten fast ausschließlich mit Ein-Personen-Subunternehmern. Teilweise müssen diese “abhängigen Selbständigen”, die in der Regel noch durch einen Exklusivvertrag an das Unternehmen gefesselt sind, auch Lager- und Sortierarbeiten übernehmen.
Vgl. hierzu ausführlich Mayer, U., Paasch, U. 1990.
Vgl. hierzu u. a. die Veröffentlichungen von Barker, P. S. 1989(a) und 1989(b), der Studien der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) zusammenfaßt; siehe auch die Ausführungen im Kapitel 5.2.3.1 sowie 8.1.
Vgl. hierzu etwa Steinmetz, G., Wright, E. O. 1989, S. 973 ff., Bögenhold, D., Staber, U. 1990, Domeyer, V., Funder, M. 1991, S. 13, Fritsch, M. 1994, S. 30 f.
Vgl. Becker, E. H. 1984, S. 16.
Vgl. Verband der Vereine Creditreform e. V. 1988(a). Creditreform schätzt den jährlichen Anteil der unseriösen an den gesamten Neugründungen auf 10–15 Prozent.
Vgl. hierzu Unterkofler, G. 1989, S. 19.
Teilweise fließen in die Daten noch die Quasi-Selbständigen mit ein.
Vgl. Hübler, O. 1991, S. 104.
Vgl. Legler, H. 1988, S. 5.
Vgl. Deneke. J. F. V. 1969. S. 6.
Vgl. zu einer vergleichenden Übersicht der steuerlichen Behandlung in Europa Schick, W. 1987.
Vgl. § 18 Abs. 1, Nr. 1 EStG.
Obwohl diese Auflistung Berufe unterschiedlichster Bedeutung enthält, ist sie nicht vollständig; insbesondere neu entstandene sucht man vergeblich. So muß man z. B. die Designer, aber auch die Masseure oder medizinischen Bademeister unter die “ähnlichen Berufe” subsumieren.
Vgl. Beck, U., Brater, M., Daheim, H. 1980, S. 116 f.
Vgl. Sahner, H. 1989, S. 9.
Trotz dieser Standeskontrolle gewinnt das Handeln der Freiberufler häufig gewinnorientierten Charakter. Dies geschieht u. a. dann, wenn die Standesorganisation nicht in der Lage ist, den Zugang zur Profession so zu kontrollieren, daß der Erwerb einer “standesgemäßen Nahrung” gesichert ist. Mit dem Übergang zu Großformen der Praxis mit erheblicher Kapitalausstattung kommt als weiteres Moment für die Gewinnorientierung hinzu, daß sich das investierte Kapital amortisieren muß. Ferner werden in solchen Großpraxen häufig auch angestellte Experten beschäftigt, so daß alle Merkmale einer gewerblichen Dienstleistungsorganisation gegeben sind.
Vgl. Rönnau, A. 1989 und Rollmann, D., Tank, R. 1994.
Vgl. Legler, H. 1988, S. 10.
Vgl. § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Befugnis zum selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes begreift das Recht in sich, in beliebiger Zahl Gesellen, Gehilfen, Arbeiter jeder Art und Auszubildende anzunehmen. (Vgl. Avenarius, H. 1987, S. 169).
In der Handwerksordnung ist zudem festgelegt, daß eine Unternehmensgründung nur in dem Handwerk erfolgen darf, in dem auch die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Vgl. Fischer, H. P. 1986, S. 318 f. Häufig kommt es auch vor, daß Handwerker zusätzlich Einzelhandel betreiben, z. B. Bäcker oder Augenoptiker.
Vgl. Statistisches Bundesamt 1992.
Um ein Gewerbe selbständig betreiben zu können, genügt nach § 14 GewO eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Sitzgemeinde; siehe auch Sonntag, F. 1990, S. 412 ff.
Die inhaltlich notwendig erscheinende Einschränkung der Gewerbetreibenden zieht allerdings, wie im empirischen Teil gezeigt werden wird, negative Konsequenzen auf die exakte Abgrenzung und größenmäßige Bestimmung der Grundgesamtheit nach sich.
Vgl. Pfeiffer, F. 1994, S. 15.
Das Bild, welches die Öffentlichkeit vom Unternehmer zeichnet, trägt häufig eher negative, zumindest ambivalente Züge. Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in der Darstellung des Unternehmers in den Medien wider, in denen weniger unternehmerische Leistungen, dafür mehr Verstöße gegen Verordnungen und Gesetze, z. B. gegen das Kartellrecht oder den Verbraucher- und Umweltschutz, sowie unternehmerisches Fehlverhalten etwa gegen Auszubildende gezeigt und ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gerückt werden. (Vgl. Unterkofler, G. 1989, S. 202). Bei Untersuchungen Ende der 70er Jahre zum Thema Selbständigkeit beurteilten fast drei Fünftel der Befragten die Anzahl der Selbständigen als ausreichend oder sogar zu hoch und lehnten eine gezielte Steigerung der Anzahl der Selbständigen mit Argumenten wie “zu viele Großverdiener”, “Übergewicht der Arbeitgeberseite” oder “Klassenunterschiede werden größer” ab. (Juniorenkreise der Deutschen Wirtschaft (Hrsg.) 1979, nach Unterkofler, G. 1989, S. 202). “Unternehmerische Tätigkeit erscheint hier oft als etwas, was der Gesellschaft potentiell schade und vom Staat daher genau überwacht und auf das Notwendigste beschränkt werden muß” (Guilino, E. 1979, S. 542). Siehe hierzu auch den provozierenden Titel von Fertsch-Röver, D., Juchems, H. 1972 “Der häßliche Unternehmer”. Ins Bild paßt hier auch, daß etwa in deutschen Kriminal- und Fernsehserien der Unternehmer als Bösewicht eine Überrepräsentation erfährt. Eine im Sommer 1995 im Auftrag der WirtschaftsWoche repräsentativ durchgeführte Bevölkerungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt sogar noch eine Verschlechterung des Unternehmers-Image in den letzten Jahren (vgl. hierzu Behrens, B. 1995, S. 196 ff.).
Vgl. Hébert, R. F., Link, A. N. 1989, S. 41 oder Carland et al. 1984, S. 355 f. Eine Übersicht über gängige, theoretischen und empirischen Arbeiten zugrundeliegenden inhaltliche Bestimmungen des Phänomens Unternehmer findet sich bei z. B. Casson, M. 1982, Hébert, R. F., Link, A. N. 1989, Kleinewefers, H. 1988 und Schneider, D. 1986.
Die Zuordnung zur Literatur einer Fachdisziplin ist nicht gleichzusetzen mit einer begrifflich und inhaltlich ausschließlich fachbezogenen Definition; vielmehr finden sich etwa im ökonomischen Zugang an den Unternehmer auch psychologische oder bei der soziologischen Betrachtung auch ökonomische Überlegungen.
Vgl. Hartmann, H. 1959.
Gumpert, D. 1986, nach Hébert, R. F., Link, A. N. 1989, S. 39.
Die Wirtschaftstheorie definiert das Unternehmertum als den Produktionsfaktor, der die reinen Profite für das Organisieren der anderen Produktionsfaktoren als Firmeneinheit und für das Tragen des Risikos erhält.
Vgl. z. B. Kets de Vries, M. F. R. 1987, Lück, W., Böhmer A. 1994, Reich, R. B. 1988 oder Szyperski, N., Roth, P. 1990. Siehe zum Unternehmerverständnis in der vorindustriellen Zeit Burkhardt, H. 1981.
Vgl. Hoselitz, B. F. 1951, S. 194.
Vgl. hierzu Carland, J. W. et al. 1984, S. 355, Hébert, R. F., Link, A. N. 1989, S. 42 f.
Vgl. Hoselitz, B. F. 1951, S. 214 f., Carland, J. W. et al. 1984, S. 355.
Die wörtliche Bedeutung von entrepreneur ist also “Unternehmer [eines Projekts]”; im folgenden werden die Begriffe Unternehmer und entrepreneur synonym verwendet.
Vgl. hierzu auch Balkin, S. 1989, S. 14.
Vgl. Biermann, B. 1970/71.
Rédlich verwendet die zunächst bedrohlich wirkende Vokabel dämonisch in Hinblick auf den Unternehmer in durchaus positiven Sinne; vgl. Redlich, F. 1964 und Schumpeter, J. A. 1928. Siehe hierzu auch Weber, W. 1973.
Vgl. Weber, M. 1964, S. 729 ff.
Vgl. Biermann, B. 1971.
Es ist die Position selbst, die durch ein Höchstmaß innerbetrieblicher Formalautorität definiert, sich einer obiektiven Leistungsbewertung widersetzt (vgl. Beck, U., Brater, M., Daheim, H. 1980, S. 127).
Schumpeter, J. A. 192,S.S.481f.
Gesell hielt, stark vereinfacht, eine Marktwirtschaft auch außerhalb bestimmter kapitalistischer Grundprinzipien, etwa ohne den Einsatz privaten Kapitals, für möglich; vgl. Gesell, S. 1991.
Vgl. hierzu Schulze-Niestroy K. 1983, S. 47 ff.
Sicherlich gilt nicht per se, daß je mehr Unternehmer in einem Markt tätig sind, um so besser auch der Wettbewerb funktioniert oder je breiter die Schicht leistungsfähiger Unternehmer ist, um so effektiver auch der Einsatz von Produktionsmitteln und Arbeitskräften und um so besser die Versorgung der Gesamtwirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen ist, allerdings bergen Märkte, in denen nur wenige Unternehmen miteinander konkurrieren, die Gefahr von Wettbewerbsbeschränkungen in sich und das nicht nur zum Nachteil der Verbraucher sondern mittelfristig auch auf Kosten der Volkswirtschaft.
Schmölders (1971 und 1973) etwa fördert in seinen Untersuchungen als typische Beispiele für Unternehmer so verschiedenen Gruppierungen wie den Eigentümer und Leiter einer Fabrik, den selbständigen Großhändler, den Eigentümer und Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben, den selbständigen Handwerker, den Schaubudenbesitzer, den Besitzer der Aktienmehrheit einer Aktiengesellschaft oder den Steuerberater und Arzt zu Tage (vgl. Schmölders, G. 1973, S. 65 ff.). Dominierende Kriterien für die Einstufung als Unternehmer sind nach Schmölders Untersuchungsergebnissen Eigentum und Leitung.
Vgl. Kets de Vries, M. F. R. 1977, S. 34 ff. In verschiedenen Arbeiten wird auch die gesamtgesellschaftliche Funktion des Unternehmers gewürdigt, womit u. a. auch dem Negativimage des Unternehmers begegnet werden soll; siehe hierzu etwa Alberts, J., Traut, M. 1977, Guth, W. 1986, Kirsch, G. 1981, Küng, E. 1981 oder Plesser, E. H. 1974.
Vgl. hierzu auch Schumpeter, J. A. 1928, S. 481.
Vgl. Say, J. B. 1986, siehe hierzu auch Hoselitz, B. F. 1951, S. 215.
Vgl. Schumpeter, J. A. 1928, S. 481.
Vgl. Knight, F. H. 1921.
Vgl. Schneider, D. 1986, S. 54.
Schumpeter, J. A. 1993(a), S. 111. Streng genommen ist damit jede Person, die eine Innovation einführt und durchsetzt, ein Unternehmer, und “nicht bloß jene ‘selbständigen’ Wirtschaftssubjekte der Verkehrswirtschaft…” (Schumpeter, J. A. 1993(a), S. 111).
Vgl. Schumpeter, J. A. 1985, S. 165 f. Diese Einschätzung wird auch daran deutlich, daß der Unternehmer sicherlich der Sachwalter des Kapitals ist, wenn er mit den Arbeitern verhandelt, aber im Schumpeterschen Sinne ebenso sehr der Sachwalter der Arbeiter ist, wenn er sich mit seinen Geldgebern auseinandersetzt.
Bei unvollständigen Kapitalmärkten ist diese Trennung allerdings künstlich. Während die Modelle von Lucas (1978) oder von Kanbur, Kihlstrom und Laffont und Oi (vgl. zu letzteren Churchhill, N. C., Lewis, V. L. 1986, Schneider, T. W. 1986 oder Cooper, A., Dunkelberg, W. 1987, Burns, B., Kippenberger, T. 1988) als mögliche Formalisierung der Funktion des Unternehmers als Risiko- oder Entscheidungsträger gelten können, gibt es keine vergleichbaren Formalisierungen des Unternehmers als Innovator. Nach Baumol (1986) kann diese Funktion auch nicht mit den herkömmlichen mikroökonomischmathematischen Methoden abgebildet werden.
Schumpeter, J. A. 1985, S. 167. “Während in gewohnten Bahnen dem normalen Wirtschaftssubjekt sein eigenes Licht und seine Erfahrung genügt, so bedarf es Neuem gegenüber einer Führung. Während es mit dem Strom schwimmt im allseits wohlbekannten Kreislauf, schwimmt es gegen den Strom, wenn es diese Bahn verändern will. Was dort Stütze war, wird hier Hindernis, was vertrautes Datum war, zu einer Unbekannten. Wo die Grenze der Routine aufhört, können deshalb viele Leute nicht weiter und der Rest kann es nur in sehr verschiedenem Maß” (Schumpeter, J. 1993(a), S. 118). Nach Schumpeter sollte die innovative Funktion wenigstens auf einem der folgenden fünf Gebiete erfüllt sein; erst wenn neue Produkte oder neue Produktionsverfahren eingeführt, neue Markt- oder neue Bezugsquellen erschlossen oder neue Typen der Geschäftsorganisation kreiert wurden, kann in diesem Sinne von einem Unternehmer gesprochen werden. (Vgl. Schumpeter, J. A. 1987).
Schumpeter, J. A. 1993(a), S. 174.
Schumpeter, J. A. 1993(a), S. 172.
Vgl. Komives, J. L. 1972, S. 231 ff. Komives schließt allerdings auch explizit Freiberufler in den entrepreneur-Begriff ein.
Vgl. Kirzner, I. M. 1973.
Kirzner vertritt die Auffassung, daß sich die dynamischen Wirtschaftsprozesse nicht mathematisch formalisieren lassen. Wer Unternehmer wird und wer nicht, hängt von psychologischen und soziologischen Eigenschaften und vom Zufall ab. Vgl. auch Pfeiffer, F. 1994, S. 16.
Vgl. Schumpeter, J. A. 1993(a); siehe zur Kritik und Widersprüchlichkeit der Schumpeterschen Annahme, von einem ständig wiederholten Gleichgewichtszustand als real existierend auszugehen, vor allem Schneider, D. 1986, S. 37 ff.
Vgl. Schumpeter, J. A. 1993(b).
Vgl. Kirzner, I. M. 1983.
Vgl. Schultz, T. W. 1980.
Schultz, T. W. 1980, S. 443.
Vgl. Becker, G. S. 1975.
Schultz bestreitet, im Unterschied etwa zu Knight, nicht nur eine sinnvolle Differenzierung zwischen Unsicherheit und Risiko (vgl. 1980, S. 440), sondern löst auch die unternehmerische Funktion von der der Risikoträgerfunktion: “… the bearing of risk is not a unique attribute of entrepreneurs. Whereas entrepreneurs assume risk, there also are people who are not entrepreneurs, who assume risk.” (1980, S. 441).
Pross, H. 1983, S. 51.
Vgl. z. B. Chandler, A. D. 1974, S. 35 ff.
Vgl. u. a. Bitzer, M. 1991 oder Klandt, H. 1993.
Vgl. Macharzina, K. 1995, S. 11. Siehe auch den umgekehrten Begründungszusammenhang von Unternehmen und Unternehmer bei Grochla, E. 1975, Sp. 543.
Die amtliche Statistik faßt unter Unternehmen die kleinste rechtliche Einheit, die aus Handels- oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und den Ertrag ermittelt. (Vgl. Statistisches Landesamt BadenWürttemberg 1990(c)).
Die Begriff “Unternehmen” und “Unternehmung” werden in der betriebswirtschaftlichen Literatur mehrheitlich synonym verwendet, die Bevorzugung der einen oder anderen Begriffsversion hängt eher von bestimmten persönlichen Vorlieben als von unterschiedlicher Auffassung ab. (Vgl. Macharzina, K. 1995, S. 11). Ohne daß die langjährige Auseinandersetzungen um die Zweckmäßigkeit der beiden Varianten wiedergegeben werden soll, wird im folgenden dem Begriff “Unternehmen” der Vorzug gegeben. Mitunter gebrauchte Synonyme für Unternehmen sind Firma, Gewerbe, oder Geschäft (vgl. Klandt, H. 1984, S. 25 ff.).
Schumpeter, J. A. 1928, S. 476.
Vgl. hierzu insbesondere die ausführliche Diskussion bei Macharzina 1995.
Vgl. Gutenberg, E. 1984, S. 1.
Vgl. Ulrich, H. 1970, S. 161.
Vgl. Macharzina, K. 1995, S. 11 f. sowie konkret am Beispiel von betriebsnaher Kinderbetreuung, Macharzina, K., Döbler, T. 1993.
Vgl. z. B. Gutenberg, E. 1983, S. 507. Mit diesem Kriterium kann das Unternehmen auch vom Betrieb unterschieden werden.
Vgl. Ulrich, H. 1970, S. 161 f.
Vgl. Macharzina, K. 1995, S. 12. Mit dem Merkmal des wirtschaftlichen Risikos ist vor allem das freiwillig übernommene Marktrisiko, sowohl auf der Beschaffungs-, als auch auf der Absatzseite angesprochen.
Vgl. hierzu insbesondere Gutenberg, E. 1983, S. 507 ff.
Vgl. Wöhe, G. 1993, S. 2 ff. Nach diesem Verständnis kann ein Unternehmen aus mehreren Betrieben bestehen. Diese Sichtweise spiegelt sich auch im Gesellschafts- und Mitbestimmungsrecht wider, wo zwischen Unternehmens- und Betriebsverfassung differenziert wird; während die Unternehmensverfassung die Normen für das Gesamtsystem regelt, beschränkt sich die Betriebsverfassung auf die Mitwirkung der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter am Ort der Faktorumsetzung. (Vgl. Macharzina, K. 1995).
Explizit ausgeschlossen sind damit auch die Zweigniederlassung oder die selbständige Zweigstelle.
Vgl. auch Szyperski, N., Nathusius, K. 1977(a), S. 25.
In Marxscher Terminologie wären das die kapitalistischen und einfachen Warenproduzenten. Vgl. auch Kayser G. 1983, S. 119.
Vgl. zur Abgrenzung und Definition von Klein- und mittelständischen Unternehmen Macharzina, K. 1991.
Vgl. u. a. Ballarini, K., Keese, D. 1991, Berger, J. 1990.
Vgl. zu einer Diskussion der Renaissance des Unternehmers in Gestalt des Gründers ausführlicher bei Hodenius, B. 1994, S. 116 ff.
Schumpeter. J. A. 1985. S. 168.
Vgl. ähnlich auch Schmude, J. 1994, S. 1 ff.; hierzu paßt auch, daß eine schon 1991 an der Universität Dortmund geschaffene Schumpeter-Stiftungsprofessur Entrepreneurship — Gründungs- und Entwicklungsmanagement — die erste Gründungsforschungsprofessur in der Bundesrepublik überhaupt — bis zum Publikationszeitpunkt noch nicht besetzt werden konnte.
Vgl. Bögenhold, D. 1989, S. 263 f.
Biermann, B. 1970/71, S. 34.
Bögenhold, D. 1989, S. 264.
So etwa von Haas in der 3. Auflage des Handwörterbuch der Betriebswirtschaft (1961) vorgeschlagen.
Bellinger, B. 1975, Sp. 1723.
Szyperski, N., Nathusius, K. 1977(a), S. 25; insofern soll auch die häufig in der Literatur zu findende Gleichsetzung von Neugründungen von Unternehmen mit “Unternehmensgründung” explizit hier verworfen werden.
Mit Trägern sind die Initiatoren der Gründung gemeint.
Vgl. Unterkofler, G. 1989, S. 45 ff.
Szyperski, N. (1975, 1978, 1981) unterscheidet hier auch zwischen selbständigen, von Personen durchgeführten und unselbständigen, von Unternehmen durchgeführten Gründungen; vgl. auch Szyperski, N., Darscheid, K., Kirschbaum, G., Naujoks, W. 1983.
Szvnerski spricht in diesen Fällen auch von “unechten” Gründungen.
Im Gegensatz zur “Unternehmensübernahme” wird beim “Buy-out” nicht das gesamte Unternehmen verkauft, sondern nur eine (bisher unselbständige) Unternehmensteilheit (Betriebsteil oder Teilbetrieb).
Die Übernahme von Unternehmen steht seit einigen Jahren unter äußerst günstigen Rahmenbedingungen, da die Generation, die in den Nachkriegsjahren die Unternehmen aufgebaut hat, allmählich in den Ruhestand geht. Insbesondere im Handwerk besteht, bedingt durch die Altersstruktur der Inhaber — mehr als ein Drittel ist älter als 55 Jahre — ein großes Angebot an Unternehmen, die zur Übernahme anstehen.
Vgl. hierzu auch Pfeiffer. F. 1994, S. 91 f.
Grenzfälle sind solche Personen, die zwar bestehende Unternehmen übernommen haben, die vorhandenen Strukturen aber so grundlegend geändert haben, daß ein völlig andersartiges Unternehmen nach der Änderung der Führungsspitze vorliegt.
Vgl. Klandt, H. 1984, S. 31.
Sprachlich verkürzt wird häufig einfach von Gründerteam gesprochen.
Vgl. z. B. Richert, J., Schiller, R. 1994, S. 1.
Vgl. Urbat, F. 1974 sowie exemplarisch Bischoff, H. 1989.
Vgl. Plaschka. G. 1986.
Vgl. z. B. Gill, A. 1988, Laband, D., Lentz, B. 1985, Rees, H., Shah, A. 1986.
So vor allem im legendären Silicon Valley und entlang der Route 128.
Vgl. z. B. Schmude, J. 1994 oder Wöllner, K. H. 1991.
Vgl. Müller-Böling, D., Klandt, H. 1990.
Vgl. Müller-Böling, D. 1983, S. 124 f., oder 1984, S. 20; vgl. im folgenden insbesondere auch MüllerBöling, D., Klandt, H. 1990, S. 151 ff. sowie Hunsdiek, D., May-Strobl, E. 1986, S. 3 ff.
Hierunter fallen auch gesellschaftspolitische Arbeiten im Themenbereich der Unternehmensgründung, die sich mit dem “selbständigen Unternehmer” befassen und nach seinem Bild in der Öffentlichkeit fragen. (Vgl. Hunsdiek, D., May-Strobl, E. 1986, S. 3 ff., siehe auch Mühlfenzl, R. 1981).
Vgl. z. B. Kirschbaum, G. 1982 und 1984.
Vgl. zu den Funktionen ausführlich Unterkofler, G. 1989, S. 19 ff. Siehe auch Albach, A., Hunsdiek, D., 1987(b), S. 562 ff. oder Wittmann, W. 1981, S. 13 ff.
Die grundsätzliche Bedeutung von Klein- und Mittelbetrieben für die wirtschaftliche Entwicklung wurde allerdings bereits 1915 von Passow, R. festgestellt. (Vgl. hierzu Unterkofler, G. 1989, S. 20).
Vgl. zu Marktzutrittsschranken auch Kapitel 5.4.1.
Vgl. Pfeiffer, F. 1994, S. 14; operationalisiert werden diese Entscheidungsdeterminanten z. B. über die Stärke des Wunsches, nicht weisungsgebunden zu arbeiten, die Höhe des (erwarteten) Einkommens oder die gewünschte Arbeitszeit.
Vgl. hierzu auch Kubista, B. 1983, S. 52 ff.
Vgl. Lück, W., Böhmer, A. 1994, S. 406.
Vgl. Klandt, H. 1984, S. 94 ff., Brockhaus, R. H., Horwitz, P. S. 1986, S. 25 ff.
Vgl. z. B. Bird, B. J. 1993, S. 12 ff. oder Carsrud, A. L., Gaglio, C. M., Kernochan, R. 1993, S. 59 ff.
Vgl. Hunsdiek, D., May-Strobl, E. 1986, S. 3 ff., Stevenson, H., Gumpert, D. E. 1985, S. 90 ff.
Vgl. etwa Palmer, M. 1971, S. 32 ff. oder Wärneryd, K.-E. 1988 oder Raaij, W. F. van 1988.
Vgl. Pfeiffer, F. 1994, S. 66 f.
Vgl. eine ausführliche Diskussion theoretischer und empirischer Ergebnisse zur unternehmerischen Persönlichkeit bei Chell. E.. Haworth. J.. Brearlev. S. 1991.
Vgl. Rotter, J. B. 1966, S. 21 ff.
Vgl. Shapero, A. 1975, S. 83 ff.
Shapero,A. 1975, S. 83 f.
Vgl. z. B. Kets de Vries, M. F. R. 1987, S. 7 f. oder auch schon 1977, S. 35 ff.
Vgl. McClelland, D. C. 1961; vgl. zur jüngeren Diskussion dieses Persönlichkeitskonzepts auch Wärneryd, K.-E. 1988, S. 421 f. oder Chell, E., Haworth, J., Brearley, S. 1991, S. 37 ff.
Ähnlich argumentiert auch Leibenstein; der Unternehmer stellt bei ihm eine kreative Antwort auf organisationale Ineffektivität dar, wobei diese Antwort vor allem in der Verbesserung der Produktionsverfahren sowie in einer günstigeren Kombination von Ressourcen, primär unter Ausnutzung eines Informationsvorsprungs, liegt. (Vgl. Leibenstein, H. 1978).
“The business is his own mistress…” (Collins, O. F, Moore, D. G. 1970, S. 47).
Vgl. Sexton, D. L., Bowman, N. 1985/1986, S. 131.
Vgl. Trinia, A. R., Welsch, H. T., Young, E. C. 1984.
Vgl. hierzu auch Andreae, C.-A., Büchel, H. 1981, Kent, C. A. et al. 1982 oder auch schon E ndress, K. 1971.
Vgl. Aldrich, H., Zimmer, C. 1986(a), S. 4 f. und 1986(b), S. 14.
Vgl. Gartner, W. B. 1988, S. 13 ff.
Vgl. ähnlich auch Aldrich, H., Zimmer, C. 1986(a) und Gartner, W. B. 1988.
Vgl. ähnlich auch Picot, A., Laub, U.-D., Schneider, D. 1989, S. 3.
Vgl. hierzu eine zusammenfassende Darstellung bei Macharzina, K. 1995, S. 50 ff.
Vgl. zur Kritik an einer zu stark psychologisierenden Vorgehensweise auch Picot, A., Laub, U.-D., Schneider, D. 1989.
Siehe als ein positives Beispiel aus einer Reihe populärwissenschaftlicher, meist nur auf einer biographischen Darstellung ausgewählter Unternehmerinnen gründenden Veröffentlichungen aus den letzten Jahren Godfrey, J. 1993; ähnlich auch schon Roesch, H. 1970.
Vgl. nur aus einer Vielzahl von Ratgebern z. B. Hebig, M. 1989 oder Markmann, E. 1988; ein Beispiel für eine ausgesprochen gelungene Entscheidungshilfe bietet die von Nathusius (1990) herausgegebene geschlechtsunspezifisch angelegte Praxis der Unternehmensgründung oder die Veröffentlichung von Kirschbaum und Naujoks 1995.
Vgl. Die Chronik der Frauen 1992, S. 209. Die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Frauen sind allerdings eingeschränkt durch die Geschlechtsvormundschaft des Ehemannes oder Vaters. Einfache Bürgerinnen können lediglich Leinwand oder Flachs für den eigenen Hausgebrauch ohne vormundschaftliche Einwilligung kaufen. Auch wirtschaftlich selbständige Kauffrauen haben über ihr persönliches Vermögen keine unabhängige Verfügungsgewalt. (Vgl. für die knappe Skizzierung der Entwicklungen vom 16. bis 18. Jahrhundert Hufton, O. 1994, S. 29 ff.).
Vgl. hierzu und im folgenden insbesondere Die Chronik der Frauen 1992, S. 179 ff. und 192 ff. Siehe zum Witwenrecht und insbesondere der Möglichkeit, den Gewerbebetrieb des verstorbenen Mannes eine Zeit lang oder unbegrenzt meist mit Hilfe eines Altgesellen weiterzuführen, vor allem auch Sichtermann B. 1987, S. 115 ff.
Obwohl bei der Zunft der Seidenmacherinnen nur Frauen dieses Gewerbe ausübten, standen der Zunft neben zwei Frauen auch zwei Männer vor; die Männer, zwar mit Seidenmacherinnen verheiratet, kontrollierten den Absatz der Produktion.
An der politischen Vertretung der Städte, die sie durch Steuern finanzieren, sind sie aber nicht beteiligt.
Am ersten Kreuzzug nahmen etwa aus Frankreich bei einer Einwohnerzahl von 6 Millionen 60.000 Männer teil und das heißt, rund 60.000 Frauen lebten und wirtschafteten jahrelang eigenständig und verwalteten das gemeinsame Vermögen. Siehe ausführlicher zur Situation der Frauen im Mittelalter Ennen E. 1985.
Vgl. hierzu z. B. den von Knorr und Wehling herausgegebenen Band von Frauen im deutschen Südwesten, der u. a. auch verschiedene Beiträge zu einzelnen Unternehmerinnen-Persönlichkeiten enthält. Siehe zu den hier genannten Beispielen auch Hertz, L. 1988, S. 16 f., Hlawatschek, E. 1985, S. 127 ff. oder Hodenius, B. 1994, S. 32 ff.
Vgl. zu weiteren Unternehmerinnenbeispiele des Übergangs vom Mittelalter in die Neuzeit Sichtermann B. 1987, S. 115 f.
So waren auch in Folge des 2. Weltkriegs viele Frauen “gezwungen”, in das Unternehmen, das sie vom Bruder, Vater, Ehemann geerbt und überlassen bekommen hatten, einzusteigen. (Vgl. Iber-Schade, A.R. 1988, S. 97 ff.).
Auch die jährliche Auslobung einer Unternehmerin des Jahres, die angesichts des Vorbildcharakters und der Ermutigung für andere Frauen gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, belegt doch gleichzeitig das “Exotische” unternehmerischer Frauen.
Vgl. Treue, W. 1989(a), S. 389 f.
Vgl. Sichtermann, B. 1987, S. 101 ff.
Vgl. z. B. Hartmann, H., Hornung, U. 1965, Hartmann, H., Eberlein, G., Unterfichter, S. 1968, die teilweise geschlechtsspezifisch angelegten Projektkommissionen “Existenzgründungen” 1977 und 1978 oder Schlemper-Kubista, A., Wollrab 1980, die allerdings noch ein sehr starkes Gewicht auf die mithelfenden Ehefrauen legen.
Vgl. hierzu die Studien von Assig, D., Gather, C., Hübner, S. 1985 in Berlin sowie von Wloch, E., Ambos, I. 1986 und Wloch, E., Siegel, I. 1988 im Raum Hannover.
Vgl. Ambos, I. 1989.
Vgl. Kirsch, C., Lühder K. 1991.
CEDEFOP — Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Hrsg.) 1988.
Vgl. Kirsch, C., Lühder, K. 1991, S. 25 f.
Vgl. Assig, D., Lammar, F. 1991.
Vgl. hierzu die gründerinnenbezogenen Veröffentlichungen von Jungbauer-Gans, M. 1993, JungbauerGans, M., Preisendörfer, P. 1992, Jungbauer-Gans, M., Ziegler, R. 1991.
Vgl. Rehkugler, H., Voigt, M. 1990 und 1992, Voigt, M. 1994.
Die folgend genannten Veröffentlichungen dürften die in den 80er Jahren relevanten theoretischen und empirischen Bearbeitungen zu diesem Themenkomplex in Nordamerika und Großbritannien darstellen: Birley, S. 1989, Bowen, D., Hisrich, R. D. 1986, Brush, C. G., Hisrich, R. D. 1988, Chaganti, R. 1986, Cuba, R., Decenzo, D., Anish, A. 1983, Goffee, R., Scase, R. 1983 und 1985 sowie Goffee, R., Scase, R., Pollack, M. 1982, Gould, M. 1980, Gregg, G. 1985, Hisrich, R. D. 1986, Hisrich, R. D., Brush, C. G. 1983, 1984 und 1986, Hisrich, R. D., O’Brien, M. 1981, Mescon, T., Stevens, G. 1982, Scott, C. F. 1986, Watkins, J., Watkins, D. 1984.
Das Gutachten ist nach eigener Einschätzung eingebettet in eine Gesamtkonzeption zur Förderung von Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen (vgl. Assig, D., Lammar, F. 1991, S. 4).
Vgl. Voigt, M. 1994, S. 61 ff.
Vgl. Verband deutscher Unternehmerinnen 1992, S. 31.
Vgl. Jungbauer-Gans, M. 1993, S. 12.
Vgl. hierzu schon Schein, V. E. 1975 oder Marshall, J. 1984.
Vgl. zum Networking z. B. Aldrich, H. 1989, eher geschlechtsunspezifisch sind die Arbeiten von Aldrich, H., Zimmer, C. 1986(a) und 1986(b) Birely, S. 1985 angelegt.
Vgl. zu stark auf psychologische Kriterien rekurrierende Studien u. a. Brown, S. A., Segal, P. 1989, Cromie, S. 1987, Dumas, C. 1992, Fagenson, E. A., Marcus, E. C. 1991, Hertz, L. 1988, Welsch, H., Young, E. 1984 sowie eher geschlechtsunspezifisch Johnson, B. R. 1990 und McClelland, D. C. 1987.
Sichtermann (1987) begründet diese Nichtbeachtung etwas polemisch mit der prosaischen Existenz der Geschäftsfrau, die weder Bewunderung noch Mitleid hervorruft, so daß sie der sich überwiegend aus der mittelständischen Intelligenz rekrutierenden Frauenbewegung einfach nicht auffiel. Sicher liegt ein Grund im ideologischen Hintergrund der Frauenbewegung, die stark von der Studentenbewegung der späten 60er und frühen 70er Jahre beeinflußt und voller Abwehr gegen die Klasse der Selbständigen war. Siehe zu einer Relativierung dieser Perspektive die Ausführungen von Krell 1984, S. 16 ff. sowie die dort von ihr genannten Quellen.
Vgl. Beck-Gernsheim, E., Ostner, I. 1977, 26 ff.
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Döbler, T. (1998). Die selbständigen Unternehmer. In: Frauen als Unternehmerinnen. Betriebliche Personalpolitik. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-08133-3_2
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