Zusammenfassung
Nachdem als letzter Mitgliedstaat der Europäischen Union auch Tschechien im November 2009 den Lissaboner Vertrag ratifiziert hatte, konnte das Vertragswerk1 zum 01. Dezember 2009 in Kraft treten. Seither sind allerdings die mit der neuen Rechtsgrundlage der Europäischen Union verbundenen vielfältigen Wirkungen kaum ins Bewusstsein der europäischen Öffentlichkeit gelangt. Sie werden von den globalen Banken- und Wirtschaftsproblemen sowie von der aktuellen Krise der europäischen Währungsunion überlagert, die die nationalen Politiken der EU-Mitgliedstaaten und die gemeinschaftliche europ:aische Politik vor große Herausforderungen stellen und deren Aufmerksamkeit in hohem Maße in Anspruch nehmen. Es mag also noch dauern, bis Europa in absehbarer Zeit und hoffentlich ohne an seinen politischkonstitutiven Fundamenten Schaden zu nehmen die aktuellen Krisen überwunden haben wird. Erst dann dürfte den Bürgerinnen und Bürgern Europas deutlicher werden, dass mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon eine unter mehreren Gesichtspunkten neue Epoche des Europäischen Integrationsprozesses begonnen hat. Das gilt nicht nur, aber vor allem für die Innen- und Rechtspolitik — für jene Bereiche europäischer Politik also, die die Herstellung des seit 1999 im Amsterdamer Vertrag avisierten „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zum Ziel haben. Innerhalb dieser im hohen Maße grundrechtssensiblen Politikfelder wird die neue Epoche vor allem von erheblichen Veränderungen sowohl im materiellen, rechtlichen als auch im institutionellen, gerichtlichen Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger geprägt sein.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB Bundesministerin der Justiz
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Leutheusser-Schnarrenberger, S. Grundrechtsschutz im Europa des Lissaboner Vertrags. DuD 34, 519–522 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0182-4
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