Zusammenfassung
Die Datenschutzbehörden NRW und Berlin erklärten in ihren letzten Tätigkeitsberichten, dass (zeitversetzte) Video-Interviews zu Zwecken der Personalauswahl unzulässig sind. Im Rahmen der Personalauswahl von Unternehmen ist das Führen von Video-Interviews jedoch längst ebenso gewünschte wie alltägliche Praxis, weswegen diese Nachricht deutschlandweit erhebliche Unruhe in Personal- und Compliance-Abteilungen auslöste. Vor diesem Hintergrund setzt sich der Beitrag intensiv mit der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Personalauswahlverfahren auseinander und stellt dabei bewusst gängige Argumentationen von Datenschützern und Arbeitsrechtlern in Frage.
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RAin Nina Diercks M.Litt (University of Aberdeen) Beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte Sachverständige für IT-Produkte (rechtlich)
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Diercks, N. Video-Interviews in Personalauswahlverfahren. Datenschutz Datensich 41, 750–756 (2017). https://doi.org/10.1007/s11623-017-0872-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-017-0872-2