Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen. Dabei wird... more Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen. Dabei wird zunächst die Rechtslage in Italien, mit besonderem Bezug auf die Autonome Provinz Bozen-Südtirol, detailliert dargestellt und anschließend eine Rechtsvergleichung mit den korrespondierenden Rechtsinstituten in Österreich und Deutschland angestellt. Hierbei wird insbesondere Bezug auf das Bundesland Tirol und den Freistaat Bayern genommen.
Die eigentliche Problemstellung gliedert sich in zwei Unterbereiche, welche sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts der Unternehmenskrise ableiten lassen. Einerseits wird geprüft, welche Folgen die Unternehmenskrise auf bereits abgeschlossene öffentliche Aufträge hat. Andererseits wird auch die Frage beantwortet, ob ein Unternehmen in Krisenlage an einem Vergabeverfahren teilnehmen darf und ob die öffentliche Verwaltung Aufträge an solche Unternehmen vergeben darf.
Abschließend folgt ein kurzer Ausblick auf die in Italien im Jahr 2019 bevorstehende Insolvenzrechtsreform und die damit verbundenen Änderungen im Bereich der Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen. Dabei wird... more Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen. Dabei wird zunächst die Rechtslage in Italien, mit besonderem Bezug auf die Autonome Provinz Bozen-Südtirol, detailliert dargestellt und anschließend eine Rechtsvergleichung mit den korrespondierenden Rechtsinstituten in Österreich und Deutschland angestellt. Hierbei wird insbesondere Bezug auf das Bundesland Tirol und den Freistaat Bayern genommen.
Die eigentliche Problemstellung gliedert sich in zwei Unterbereiche, welche sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts der Unternehmenskrise ableiten lassen. Einerseits wird geprüft, welche Folgen die Unternehmenskrise auf bereits abgeschlossene öffentliche Aufträge hat. Andererseits wird auch die Frage beantwortet, ob ein Unternehmen in Krisenlage an einem Vergabeverfahren teilnehmen darf und ob die öffentliche Verwaltung Aufträge an solche Unternehmen vergeben darf.
Abschließend folgt ein kurzer Ausblick auf die in Italien im Jahr 2019 bevorstehende Insolvenzrechtsreform und die damit verbundenen Änderungen im Bereich der Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen.
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Die eigentliche Problemstellung gliedert sich in zwei Unterbereiche, welche sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts der Unternehmenskrise ableiten lassen. Einerseits wird geprüft, welche Folgen die Unternehmenskrise auf bereits abgeschlossene öffentliche Aufträge hat. Andererseits wird auch die Frage beantwortet, ob ein Unternehmen in Krisenlage an einem Vergabeverfahren teilnehmen darf und ob die öffentliche Verwaltung Aufträge an solche Unternehmen vergeben darf.
Abschließend folgt ein kurzer Ausblick auf die in Italien im Jahr 2019 bevorstehende Insolvenzrechtsreform und die damit verbundenen Änderungen im Bereich der Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen.
Die eigentliche Problemstellung gliedert sich in zwei Unterbereiche, welche sich aus dem Zeitpunkt des Eintritts der Unternehmenskrise ableiten lassen. Einerseits wird geprüft, welche Folgen die Unternehmenskrise auf bereits abgeschlossene öffentliche Aufträge hat. Andererseits wird auch die Frage beantwortet, ob ein Unternehmen in Krisenlage an einem Vergabeverfahren teilnehmen darf und ob die öffentliche Verwaltung Aufträge an solche Unternehmen vergeben darf.
Abschließend folgt ein kurzer Ausblick auf die in Italien im Jahr 2019 bevorstehende Insolvenzrechtsreform und die damit verbundenen Änderungen im Bereich der Unternehmenskrise im öffentlichen Auftragswesen.