In Bezug auf die Thematik latènezeitlicher Kultpraktiken wird wohl kaum auf das Thema des Mensche... more In Bezug auf die Thematik latènezeitlicher Kultpraktiken wird wohl kaum auf das Thema des Menschenopfers verzichtet werden können – zum einen, weil antike Autoren seine Praxis bei keltischen Stämmen beschreiben, und zum anderen, weil menschliche Skelettreste in sogenannten Heiligtümern der Latènezeit eine nicht gerade selten anzutreffende Fundkategorie darstellen. Allerdings lassen sowohl der topische Charakter der literarischen Überlieferung als auch die Mehrdeutigkeit archäologischer Zeugnisse eine Diskrepanz konstatieren, die eine quellen- und diskurskritische Betrachtungsweise erforderlich macht. Der analytische Nachweis von Handlungen, die als Menschenopfer bezeichnet werden können, setzt zunächst eine methodologisch sinnvolle Definition des Terminus voraus. Diese soll es ermöglichen, archäologische und anthropologische Nachweiskriterien zu formulieren, die andere thanatologische Zusammenhänge menschlicher Überreste (z. B. Relikte sepulkraler Handlungen) ausschließen lassen. Allein die geläufige Definition des Menschenopfers als Gabe bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich, da ethnologische Quellen die weitaus größere Komplexität des Opferphänomens aufzeigen. Ebenso verdeutlichen archäologische Hinterlassenschaften und Eigenüberlieferungen, wie sie insbesondere für frühe Staaten vorliegen, dass sich Menschenopfer oft nur schwer von anderen Formen ritualisierter Gewalt (z. B. Hinrichtungen) abgrenzen lassen.
In Bezug auf die Thematik latènezeitlicher Kultpraktiken wird wohl kaum auf das Thema des Mensche... more In Bezug auf die Thematik latènezeitlicher Kultpraktiken wird wohl kaum auf das Thema des Menschenopfers verzichtet werden können – zum einen, weil antike Autoren seine Praxis bei keltischen Stämmen beschreiben, und zum anderen, weil menschliche Skelettreste in sogenannten Heiligtümern der Latènezeit eine nicht gerade selten anzutreffende Fundkategorie darstellen. Allerdings lassen sowohl der topische Charakter der literarischen Überlieferung als auch die Mehrdeutigkeit archäologischer Zeugnisse eine Diskrepanz konstatieren, die eine quellen- und diskurskritische Betrachtungsweise erforderlich macht. Der analytische Nachweis von Handlungen, die als Menschenopfer bezeichnet werden können, setzt zunächst eine methodologisch sinnvolle Definition des Terminus voraus. Diese soll es ermöglichen, archäologische und anthropologische Nachweiskriterien zu formulieren, die andere thanatologische Zusammenhänge menschlicher Überreste (z. B. Relikte sepulkraler Handlungen) ausschließen lassen. Allein die geläufige Definition des Menschenopfers als Gabe bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich, da ethnologische Quellen die weitaus größere Komplexität des Opferphänomens aufzeigen. Ebenso verdeutlichen archäologische Hinterlassenschaften und Eigenüberlieferungen, wie sie insbesondere für frühe Staaten vorliegen, dass sich Menschenopfer oft nur schwer von anderen Formen ritualisierter Gewalt (z. B. Hinrichtungen) abgrenzen lassen.
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Der analytische Nachweis von Handlungen, die als Menschenopfer bezeichnet werden können, setzt zunächst eine methodologisch sinnvolle Definition des Terminus voraus. Diese soll es ermöglichen, archäologische und anthropologische Nachweiskriterien zu formulieren, die andere thanatologische Zusammenhänge menschlicher Überreste (z. B. Relikte sepulkraler Handlungen) ausschließen lassen. Allein die geläufige Definition des Menschenopfers als Gabe bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich, da ethnologische Quellen die weitaus größere Komplexität des Opferphänomens aufzeigen. Ebenso verdeutlichen archäologische Hinterlassenschaften und Eigenüberlieferungen, wie sie insbesondere für frühe Staaten vorliegen, dass sich Menschenopfer oft nur schwer von anderen Formen ritualisierter Gewalt (z. B. Hinrichtungen) abgrenzen lassen.
Der analytische Nachweis von Handlungen, die als Menschenopfer bezeichnet werden können, setzt zunächst eine methodologisch sinnvolle Definition des Terminus voraus. Diese soll es ermöglichen, archäologische und anthropologische Nachweiskriterien zu formulieren, die andere thanatologische Zusammenhänge menschlicher Überreste (z. B. Relikte sepulkraler Handlungen) ausschließen lassen. Allein die geläufige Definition des Menschenopfers als Gabe bringt eine Vielzahl von Problemen mit sich, da ethnologische Quellen die weitaus größere Komplexität des Opferphänomens aufzeigen. Ebenso verdeutlichen archäologische Hinterlassenschaften und Eigenüberlieferungen, wie sie insbesondere für frühe Staaten vorliegen, dass sich Menschenopfer oft nur schwer von anderen Formen ritualisierter Gewalt (z. B. Hinrichtungen) abgrenzen lassen.