Die erfolgreichsten Gastgeber:innen auf Airbnb heißen Superhosts. Zusätzlich zu Vorteilen wie erhöhter Sichtbarkeit und Zugang zu exklusiven Belohnungen verfügen ihre Inserate und ihr Profil über ein besonderes Abzeichen, das Nutzer:innen über ihre außergewöhnlichen Erfolge beim Gastgeben informiert.
Um Superhost zu sein, müssen Gastgeber:innen Eigentümer:in eines Inserats für eine Unterkunft sein, es darf keinerlei Probleme mit ihrem Airbnb-Konto geben und sie müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Hinweis: Diese Kriterien werden nur für Inserate berücksichtigt, bei denen der/die Gastgeber:in Eigentümer:in des Inserats ist. Alle Inserate, bei denen der/die Gastgeber:in Co‑Gastgeber:in ist, haben keine Auswirkungen auf den Anspruch auf den Superhost-Status.
Alle drei Monate werten wir deine Performance als Gastgeber:in in den vergangenen zwölf Monaten für alle Inserate in deinem Airbnb-Konto aus. (Du musst jedoch nicht in den gesamten zwölf Monaten Gastgeber:in sein, um dich zu qualifizieren.) Jede vierteljährliche Evaluierung dauert sieben Tage und beginnt jeweils am:
Wenn du die Anforderungen des Programms bis zum Datum der Evaluierung erfüllst, wirst du automatisch Superhost – du musst dich also nicht dafür bewerben. Wir werden dich am Ende jedes Evaluierungszeitraums über deinen Status informieren. Es kann bis zu eine Woche dauern, bis dein Superhost-Abzeichen in deinem Inserat angezeigt wird.
Hast du zwischen zwei Evaluierungsterminen alle Anforderungen für Superhosts erfüllt? Der Superhost-Status wird nur viermal im Jahr vergeben. Er wird also erst beim nächsten Evaluierungsdatum vergeben, sofern du zu diesem Zeitpunkt noch anspruchsberechtigt bist.
Um für den Superhost-Status infrage zu kommen, müssen Gastgeber:innen die Eigentümer:innen eines oder mehrerer Inserate sein. Co‑Gastgeber:innen und Gastgeber:innen von Entdeckungen werden bei dieser Evaluierung nicht berücksichtigt.
Selbst wenn Co‑Gastgeber:innen ein Inserat für eine Unterkunft als Haupt-Gastgeber:in verwalten, kommen sie aufgrund dieser Rolle als Co‑Gastgeber:in nicht für den Superhost-Status infrage. Wenn Co‑Gastgeber:innen jedoch zeitgleich Eigentümer:innen eines anderen Inserats sind, können sie auf der Grundlage der Performance dieses Inserats für den Superhost-Status evaluiert werden. Die Performance von Inseraten, bei denen sie Co‑Gastgeber:in sind, hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf den Superhost-Status.
Ebenso kommen Gastgeber:innen von Entdeckungen nicht für den Superhost-Status infrage. Wenn Gastgeber:innen von Entdeckungen gleichzeitig Eigentümer:innen eines Inserats für eine Unterkunft sind, können sie sich basierend auf der Performance dieses Inserats für den Superhost-Status qualifizieren. Die Performance von Inseraten für Entdeckungen hat keine Auswirkungen auf den Anspruch auf den Superhost-Status.