John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt
Ein Münchner Gericht hat den 91-Jährigen John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord in zigtausenden Fällen verurteilt. Sein Verteidiger hatte Freispruch gefordert.
Der aus der Ukraine stammende Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II verurteilte den 91-Jährigen wegen Beihilfe zum Massenmord an Juden im deutschen Vernichtungslager Sobibór.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Demjanjuk als „fremdvölkischer Hilfswilliger“ vom 27. März bis Mitte September 1943 Wachmann in Sobibór gewesen und damit Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Menschen geleistet hat. Demjanjuk nahm das Urteil in seinem Rollstuhl sitzend entgegen.
Alle der Trawniki genannten Hilfswachmänner seien am routinemäßigen Vernichtungsprozess in Sobibór beteiligt gewesen. Sie hätten eine wesentliche Rolle gespielt, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt.
Die Trawniki hätten die im Vernichtungslager ankommenden Juden in Empfang genommen, bewacht und in die Gaskammern getrieben sowie dafür gesorgt, dass die Juden taten, was ihnen die SS-Leute befohlen hätten.
Ohne die „Hilfswilligen“ wäre die Judenvernichtung nicht durchführbar gewesen, sagte Alt. So seien in Sobibór auf etwa 20 SS- und Polizeikräfte rund 150 Trawniki gekommen.
Das Urteil fiel am 93. Verhandlungstag
Alt betonte, das Gericht habe sich vom Gesetz und nicht von moralischen oder politischen Überlegungen leiten lassen. Nicht ein Volk habe auf der Anklagebank gesessen, sondern ein Mann.
Der Prozess zog sich seit 2009 hin. Das Urteil fiel am 93. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre gefordert, einzelne Nebenkläger die Höchststrafe von 15 Jahren. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Für den Fall einer Verurteilung hat sie bereits im Prozessverlauf angekündigt, in Revision zu gehen.