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HRH ist eine Abkürzung für His/Her Royal Highness (engl. für Seine/Ihre Königliche Hoheit) und wird als Anrede (dann „Your Royal Highness“) und Namenszusatz für einige Angehörige der britischen königlichen Familie benutzt. Königin Elisabeth II. verfügte 1996, dass Ehepartner von Mitgliedern der königlichen Familie den Namenszusatz bei einer Scheidung verlieren würden. Diese Entscheidung beruhte auf der Scheidung von Prinzessin Diana von HRH Prinz Charles und wurde auch auf Sarah Ferguson angewendet.

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  • HRH ist eine Abkürzung für His/Her Royal Highness (engl. für Seine/Ihre Königliche Hoheit) und wird als Anrede (dann „Your Royal Highness“) und Namenszusatz für einige Angehörige der britischen königlichen Familie benutzt. Georg V. verfügte 1917, dass der Titel Prinz/Prinzessin mit dem Zusatz Royal Highness allein den Kindern des Monarchen, den Kindern dieser Kinder und dem ältesten Sohn des Sohnes des Prince of Wales zusteht. Alle anderen Personen, die den Titel bis dahin führten, durften ihn nur nach besonderer Erlaubnis durch den Monarchen führen. Diese Regelung schränkte den bis dahin erstmals von Königin Victoria festgeschriebenen Gebrauch der Anrede Highness in unterschiedlichen Formen ein und wird seitdem so angewendet. Die Regelung wurde im Jahr 2012 von Elisabeth II. dahingehend ergänzt, dass zukünftig alle Kinder des ältesten Sohns des Prince of Wales den Titel Prinz/Prinzessin mit dem Zusatz Royal Highness führen dürfen. Zwar ist der Zusatz HRH einem Prinzen oder einer Prinzessin vorbehalten, aber trotzdem nicht zwingend an diesen gebunden. So wurde Prinz Philip 1947 der Zusatz HRH verliehen, doch erst 1957 wurde er zu einem Prinzen. In diesem Fall würde der Titel des Dukes sogar über den Prinzen gestellt. Ein weiteres Beispiel für dieses Verfahren ist Prinz Arthur, dem ebenfalls der Zusatz HRH zugestanden hätte. Königin Elisabeth II. verfügte 1996, dass Ehepartner von Mitgliedern der königlichen Familie den Namenszusatz bei einer Scheidung verlieren würden. Diese Entscheidung beruhte auf der Scheidung von Prinzessin Diana von HRH Prinz Charles und wurde auch auf Sarah Ferguson angewendet. Die französische Bezeichnung lautet Son Altesse royale, abgekürzt S.A.R. im Plural Leurs Altesses royales abgekürzt als LL. AA. RR. (de)
  • HRH ist eine Abkürzung für His/Her Royal Highness (engl. für Seine/Ihre Königliche Hoheit) und wird als Anrede (dann „Your Royal Highness“) und Namenszusatz für einige Angehörige der britischen königlichen Familie benutzt. Georg V. verfügte 1917, dass der Titel Prinz/Prinzessin mit dem Zusatz Royal Highness allein den Kindern des Monarchen, den Kindern dieser Kinder und dem ältesten Sohn des Sohnes des Prince of Wales zusteht. Alle anderen Personen, die den Titel bis dahin führten, durften ihn nur nach besonderer Erlaubnis durch den Monarchen führen. Diese Regelung schränkte den bis dahin erstmals von Königin Victoria festgeschriebenen Gebrauch der Anrede Highness in unterschiedlichen Formen ein und wird seitdem so angewendet. Die Regelung wurde im Jahr 2012 von Elisabeth II. dahingehend ergänzt, dass zukünftig alle Kinder des ältesten Sohns des Prince of Wales den Titel Prinz/Prinzessin mit dem Zusatz Royal Highness führen dürfen. Zwar ist der Zusatz HRH einem Prinzen oder einer Prinzessin vorbehalten, aber trotzdem nicht zwingend an diesen gebunden. So wurde Prinz Philip 1947 der Zusatz HRH verliehen, doch erst 1957 wurde er zu einem Prinzen. In diesem Fall würde der Titel des Dukes sogar über den Prinzen gestellt. Ein weiteres Beispiel für dieses Verfahren ist Prinz Arthur, dem ebenfalls der Zusatz HRH zugestanden hätte. Königin Elisabeth II. verfügte 1996, dass Ehepartner von Mitgliedern der königlichen Familie den Namenszusatz bei einer Scheidung verlieren würden. Diese Entscheidung beruhte auf der Scheidung von Prinzessin Diana von HRH Prinz Charles und wurde auch auf Sarah Ferguson angewendet. Die französische Bezeichnung lautet Son Altesse royale, abgekürzt S.A.R. im Plural Leurs Altesses royales abgekürzt als LL. AA. RR. (de)
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  • HRH (Anrede) (de)
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