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Als Waise (ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der Kindheit oder des Jugendalters liegt. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise.

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  • Als Waise (ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der Kindheit oder des Jugendalters liegt. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise. Im umgekehrten Fall bezeichnet man Eltern, die ein Kind verloren haben, als verwaiste Eltern. Im Sprachgebrauch gibt es weitere Abwandlungen des Begriffs, beispielsweise die „Sozialwaise“ (gemeint ist eine Kindheit ohne elterliche Fürsorge) oder die „AIDS-Waise“ (benannt nach der Krankheit als Ursache für Verwaisung). Weitere Gründe, die zum Verwaisen von Kindern führen können, sind Krieg (Kriegswaise), Natur- und Industriekatastrophen oder Epidemien. Wenn sich bei Vollwaisen keine Verwandten um die Erziehung der Kinder kümmern (können), gibt es in Deutschland verschiedene andere Betreuungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Jugendamt werden die Kinder entweder bei einer Pflegefamilie, in einem Kinderheim (früher: Waisenhaus oder Säuglingsheim) und – bei Jugendlichen – im betreuten Jugendwohnen (manchmal Jugendheim genannt) untergebracht.Die Eltern können im Testament bestimmen, zu wem im Falle ihres frühen Todes ein Kind kommen soll. Dafür benennen sie einen Vormund, der die Aufgaben der elterlichen Sorge übernehmen soll. Das Vormundschaftsgericht ist an die Entscheidung der Eltern gebunden, solange sie dem Wohl des Kindes dient. Einige der in den deutschsprachigen Ländern bekanntesten Träger von Kinderheimen sind die Organisation SOS-Kinderdorf, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, Pro Juventute und viele weitere freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine verlässliche Gesamtzahl aller Waisenkinder weltweit gibt es nicht. UNICEF nennt als ungefähren Richtwert 163 Millionen Kinder, die als Waisen gelten. Humanium (NGO) beziffert die Zahl der Waisenkinder weltweit auf 153 Millionen, davon 71 Millionen in Asien, 59 Millionen in Afrika sowie rund 9 Millionen in Lateinamerika und der Karibik. Im Alltag erfährt der Begriff Waise zahlreiche sprachliche Adaptionen: Euro-Waisen, EU-Waisen, Waisenkinder der Medizin (siehe Orphan-Arzneimittel, Seltene Krankheit oder Orphanet), Waisen-Planet, Therapeutische Waisen, Waisenkinder der Forschung, Sehwaisen oder Scheidungswaise. (de)
  • Als Waise (ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der Kindheit oder des Jugendalters liegt. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise. Im umgekehrten Fall bezeichnet man Eltern, die ein Kind verloren haben, als verwaiste Eltern. Im Sprachgebrauch gibt es weitere Abwandlungen des Begriffs, beispielsweise die „Sozialwaise“ (gemeint ist eine Kindheit ohne elterliche Fürsorge) oder die „AIDS-Waise“ (benannt nach der Krankheit als Ursache für Verwaisung). Weitere Gründe, die zum Verwaisen von Kindern führen können, sind Krieg (Kriegswaise), Natur- und Industriekatastrophen oder Epidemien. Wenn sich bei Vollwaisen keine Verwandten um die Erziehung der Kinder kümmern (können), gibt es in Deutschland verschiedene andere Betreuungsmöglichkeiten. In Absprache mit dem Jugendamt werden die Kinder entweder bei einer Pflegefamilie, in einem Kinderheim (früher: Waisenhaus oder Säuglingsheim) und – bei Jugendlichen – im betreuten Jugendwohnen (manchmal Jugendheim genannt) untergebracht.Die Eltern können im Testament bestimmen, zu wem im Falle ihres frühen Todes ein Kind kommen soll. Dafür benennen sie einen Vormund, der die Aufgaben der elterlichen Sorge übernehmen soll. Das Vormundschaftsgericht ist an die Entscheidung der Eltern gebunden, solange sie dem Wohl des Kindes dient. Einige der in den deutschsprachigen Ländern bekanntesten Träger von Kinderheimen sind die Organisation SOS-Kinderdorf, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, Pro Juventute und viele weitere freie Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Eine verlässliche Gesamtzahl aller Waisenkinder weltweit gibt es nicht. UNICEF nennt als ungefähren Richtwert 163 Millionen Kinder, die als Waisen gelten. Humanium (NGO) beziffert die Zahl der Waisenkinder weltweit auf 153 Millionen, davon 71 Millionen in Asien, 59 Millionen in Afrika sowie rund 9 Millionen in Lateinamerika und der Karibik. Im Alltag erfährt der Begriff Waise zahlreiche sprachliche Adaptionen: Euro-Waisen, EU-Waisen, Waisenkinder der Medizin (siehe Orphan-Arzneimittel, Seltene Krankheit oder Orphanet), Waisen-Planet, Therapeutische Waisen, Waisenkinder der Forschung, Sehwaisen oder Scheidungswaise. (de)
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  • Als Waise (ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der Kindheit oder des Jugendalters liegt. Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise. (de)
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