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So funktioniert es
Gastgeber:in

Wie kann ich meine Gäste über Sicherheitseinrichtungen informieren?

Transparenz hilft, Vertrauen zu schaffen und klare Erwartungen zwischen Gastgeber:innen und Gästen zu formulieren. Durch die Offenlegung von Überwachungskameras, Aufnahmegeräten und Lärmüberwachungsgeräten können Gastgeber:innen dazu beitragen, dass ihre Gäste wissen, was sie während ihres Aufenthalts erwartet.

Diese Regeln treten am 30. April 2024 in Kraft.

Das solltest du über die Offenlegungspflichten wissen

  • Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras und Aufnahmegeräte verwenden, die den Innenbereich einer Unterkunft überwachen – wie den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus. Dies gilt auch, wenn diese Geräte ausgeschaltet oder nicht verbunden sind. Versteckte Überwachungskameras sind strengstens verboten. Diese Regelung gilt auch für Gemeinschaftsbereiche und gemeinsam genutzte Räume (z. B. Wohnzimmer) von Unterkünften mit Privatzimmern.
    • Bei bestimmten Unterkünften in Japan mit einer Geschäftslizenz für Hotels sind Gastgeber:innen möglicherweise nach geltendem Recht verpflichtet, eine Kamera zu installieren, die ausschließlich den inneren Eingangsbereich der Unterkunft überwacht. Diese Kameras müssen den Gästen offengelegt werden, und sie dürfen keine Räume außerhalb des Eingangsbereichs überwachen und keine Tonaufnahmen machen.
  • Gastgeber:innen dürfen Überwachungskameras und Aufnahmegeräte im Außenbereich installieren, solange dies keine Bereiche betrifft, in denen Gäste ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten – wie im Inneren einer abgetrennten Außendusche oder in einer Sauna.
  • Gastgeber:innen müssen den Standort von Überwachungskameras im Außenbereich offenlegen (zum Beispiel: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse“, „Ich habe eine Kamera über meinem Pool“ oder „Ich habe eine Video-Türklingel, die meine Haustür und den Eingangsbereich meines Gebäudes überwacht“).
  • Gastgeber:innen dürfen Lärmüberwachungsgeräte im Innenbereich ihrer Unterkünfte installieren, wenn sie deren Existenz offenlegen. Diese Geräte dürfen nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen installiert werden. Gastgeber:innen müssen nicht angeben, wo genau sich die Lärmüberwachungsgeräte befinden.

Lege Informationen zu deiner Überwachungskamera oder deinem Aufnahmegerät offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras im Außenbereich vorhanden.
  5. Klicke auf Beschreibung hinzufügen und beschreibe jedes Gerät und wo es sich befindet (z. B. „Ich habe eine Video-Türklingel, die meine Haustür und den Eingangsbereich meines Gebäudes überwacht“, „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“).
  6. Klicke auf Weiter und dann auf Speichern.

Lege Informationen zu deinen Lärmüberwachungsgeräten offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Lärmüberwachungsgerät vorhanden.
  5. Klicke auf Lärmüberwachungsgeräte und dann auf Speichern.
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