Stalking auf dem Schweizer Finanzplatz
Von Rudolf Elmer
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Über dieses E-Book
Dieses Buch ist für Opfer, Täter, Partei- u Justizmitglieder und Journalisten gedacht, um an praktischen Beispielen zu zeigen, wie Rudolf Elmer mit Behörden (FBI, CIA, IRS, deutsche, englische etc.- Behörden sowie Geheimdienst) trotz massiven Stalking und Ueberwachung durch Schweizer Nachrichtendienst und Behörden zusammenarbeitete. Die Julius Bär schliesslich CHF 700`000 Lösegeld Elmer`s Tochter bezahlte!
Der Fall von Iqual Khan wird juristisch beurteilt, da Rudolf Elmer aus der Revisionstätigkeit Iqual Khan gut kannte. Doch auch die Praktiken der Schweizer Banken und wie Privatdetektive, Lügendetektoren-Experten zu Handlagern der Schweizer Finanzindustrie wurden und heute integrierter Bestandteil des Schweizer Finanzsystems sind.
Die Offenlegungen dienen als Hilfe, um wahrheitsgetreu den Sachverhalt des Stalkings in der Schweiz und dessen Wirkung auf alle Beteiligten abzubilden, entsprechende Lehren daraus zu ziehen, wichtige Erkenntnisse zu dokumentieren, aber auch um sich proaktiv vor einer widerrechtlichen Observierung zu schützen.
Observierung mit Bezug auf strafrechtliche Sachverhalte sollte nur unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden, denn aus der Warte der Zielperson könnte sie von Stalking und Körperverletzung bis hin zu Selbstmord (z.B. Sicherheitsmann Credit Suisse/Iqual Khan), auch im Bekanntenkreis oder bei den Auftraggebern führen. Aus diesem Grund darf Observierung nicht inkompetenten Laien und dubiosen Privatdetekteien überlassen werden, wie in diesem "Leitfaden" demonstriert wird.
Observierung ist nicht gleich Observierung. Es ist eine Notwendigkeit mit Observierungen differenziert umzugehen. Strafrechtliche Tatbestände oder das vermutete Fremdgehen des Lebenspartners bedarf unterschiedlicher Herangehensweisen und Dokumentationen.
Rudolf Elmer
Meine Arbeitgeber waren die Crédit Suisse, KPMG, Julius Bär, die chinesische Noble Group und die afrikanische Standard Bank. Während meiner beruflichen Tätigkeiten durfte ich für die KPMG Produktions- und Handelsbetriebe sowie Banken prüfen. Schließlich habe ich mich auf das Privat Banking spezialisiert. Neben den Funktionen als Prüfer, Buchhalter, Devisen- und Wertschriftenhändler, Investment Manager von Hedge Funds und Private Equity war ich auch als Compliance Officer tätig.Als Whistleblower habe ich mit den Veröffentlichungen auf WikiLeaks 2008 internationales Aufsehen erregt, denn von nun an stand nicht mehr meine Person im Mittelpunkt, sondern die Offshore Praktiken. Die Angelegenheit eskalierte zu einem brisanten «Wirtschafts- und Justizkrimi“ und bedroht heute das Schweizer Bankgeheimnis. Das schweizerische Bundesgericht entschied anfangs 2018, ob das Schweizer Bankgeheimnis extra-territorial (in meinem Fall auf die Cayman Islands) angewendet werden kann. 2018 wurde ich diesbezüglich vom Schweizer Bundesgericht freigesprochen.
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Buchvorschau
Stalking auf dem Schweizer Finanzplatz - Rudolf Elmer
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
BEILAGENVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1. Warum ein Buch?
2. Elmer und seine Verfahren
3. Feigenblatt Schweizer Bankgeheimnis im globalen Umfeld
4. Auswirkungen auf die Familie
KAPITEL 1 – FINANZINDUSTRIE
1. Schweizer Finanzindustrie
2. Internationale Finanzindustrie
KAPITEL 2 – INSTRUMENTE DER EINSCHÜCHTERUNG UND ABSCHRECKUNG
1. Lügendetektorentest und Mobbing
2. Inländische und ausländische Privatdetektive
3. Weitere umstrittene Mittel der Stalker (Telefonanrufe, Drohbriefe, Emails) und Gegenmassnahmen des Opfers und seiner Unterstützer
4. Weitere Techniken der Gegenparteien
KAPITEL 3 – SCHIRMHERREN DES GOLIATH
1. Kantons- und Stadtpolizei Zürich
2. Staatsanwaltschaft Zürich
3. Oberstaatsanwaltschaft Zürich
4. Obergericht Zürich
5. Opferhilfe Zürich und Ombudsmann
6. Schweizer Medien
7. Schweizer Bundesgericht
8. Steuerrekurskommission II des Kantons Zürichs
KAPITEL 4 – POLIZEILICHE KONTROLLEN, BEFRAGUNGUNGEN, EINVERNAHMEN
1. Stadtpolizei Zürich
2. Staatsanwaltschaft Zürich
3. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
4. Konfrontationsverhandlung
KAPITEL 5 – VERGLEICHSVERHANDLUNGEN
1. Opfer
2. Anwälte
KAPITEL 6 – ZUM SCHLUSS
1. Opfer - Kläger
2. Beschuldigte
3. Privatdetektive
4. Polizei, Staats- und Bundesanwaltschaft, Richterschaft, Finanzmarktaufsicht FINMA, Ombudsmann, Opferhilfe, Politiker, Human Rights Watch Schweiz, Transparency International Schweiz usw.
FUSSNOTEN
--------------------------------
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AIA Automatischer Informationsaustausch
APA American Polygraph Association
Art. Artikel
BG Schweizerisches Bundesgericht
BV Schweizer Bundesverfassung
CEO Chief Executive Officer
COO Chief Operating Officer
CHF Schweizer Franken
CIA Central Intelligence Agency USA
DoJ Department of Justice USA
EUR EURO
FBI Federal Bureau of Investigation USA
FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
GRECO Group of States against Corruption des European Councils
IRS Internal Revenue Services USA
LSTA Leitender Staatsanwalt
NDB Nachrichtendienst des Bundes
NZZ Neue Zürcher Zeitung
StGB Schweizer Strafgesetzbuch
PTBS Posttraumatische Belastungsstörung
STA Staatsanwalt
StPO Schweizer Strafprozessordnung
SVP Schweizerische Volkspartei
TJN Tax Justice Network
UHNWI Ultra High Net Worth Individuals
USD United States Dollar
UK United Kingdom of England
--------------------------------
BEILAGENVERZEICHNIS
Die Beilagen, auf die hier im Buch Bezug genommen wird, können auf der Webseite des Autors (www.rudolfelmer.com) gegen einen Unkostenbeitrag heruntergeladen werden.
1. Einstellungsverfügung STA Zürich-Sihl, Nötigung etc., 24.10.2011
2. Erklärung Privatkläger z.Hd. STA Verzicht auf Parteirechte, 24.10.2011
3. Vereinbarung Kläger/Beschuldigte zur Desinteressements-Erklärung, 24.10.2011
4. Bundesgerichtsurteil Willkürrüge
, 07.03.2011 (6B_791/2010, Auszug)
5. FINMA Antwortbrief Rudolf Elmer Talentpool
, 14.01.2014
6. Ermittlungsauftrag Kapitalverbrechen KAPO Zürich, 08.07.2005
7. Antwort Schweizer Nachrichtendienst NDB, Akte Rudolf Elmer, 31.03.2020
8. Zentrale Inkassostelle der Gerichte, Obergericht Zürich, Verfahrensrechnungen ca. CHF 320`000, 22.09.2017
9. Parlamentsdienst, Sekretariat Geschäftsprüfungskommission 22.10.2019 mit Aufsichtsbeschwer-de, 30.09.2019
10. Schweizer Bundesgericht, der Generalsekretär, 21.10.2019
11. Englische Zeitung GUARDIAN UK, Berichte zur Causa Elmer
, 05.02.2009
12. Strafanzeige/WikiLeaks/Elmer von Singer, Briggs Gericht San Francisco, 07.02.2008 (Auszug)
13. Fax von Royal Cayman Islands Police, FBI untersucht Terrorist Elmer
,12.04.2004
14. Zeichnung Elmers Tochter im Sarg, Vorahnung der Tochter was die Detektive wollen, 2006
15. Abschiedsbrief Tochter, Suizidversuch wegen Richterschaft und Gerichte, 30.05.2013
16. Brief Tochter an das Bundesgericht, Willkürrüge, 07.03.2011 (6B_791/2010)
17. Brief STA Schwyz Verfahren bei STAPO Zürich hängig, Zuständigkeit Kt. Zürich, 17.01.2007
18. Medaille Prof. Dr. iur. Ruth Wedgewood, US Secretary of State`s Advisory Committee, 2011.
19. Entscheid Bär Cayman, Steuerrekurskommission II des Kanton Zürichs, 28.09.2006
20. Frustrations-E-Mail der Mitarbeiter der Eidg. Steuerverwaltung an Elmer, 19.04.2007
21. Form Consent of Polygraph
, Anstellungsbedingung gestrichen, 21.11.2002
22. US-Expertenbericht Lügendetektorentest W. E. Kelly, NY, krimineller Test, 26.03.2003
23. Zwischenzeugnis Elmer Julius Baer Cayman, critical thinking person
, 20.05.1999
24. Management Clearance Test, freiwilliger Lügendetektorentest, 21.11.2002
25. Bestätigung Dr. med. Felix Häfner, Lügendetektorentest, 25.11.2002
26. Anwaltsbüro Campbells, Cayman, Bericht rechtlicher Vertreter von Elmer, 27.02.2003
27. STA Zürich-Sihl, Einvernahme Rudolf Elmer als Geschädigter, 24.08.2011
28. Beispiele erhaltener Droh-Emails u.a. von der Zürcher Goldküste und von Yahoo-Konten inkl. Strafanzeigen
29. STA Zürich-Sihl, Einvernahmen Ehefrau A. Elmer, 23.08.2011
30. Rundschreiben an Elmers Nachbarn, Stalking
, 14.02.2006
31. Ärztlicher Befund, PTBS, Prof. Dr. med. U. Schnyder an STA T. Moder, 17.10.2008
32. Bericht PSTB-Behandlung/Ursachen, Psychiater Dr. med. H.-P. Bucher z.H. STA
33. Bericht Psychologin B. Trotter, Therapierung Tochter
, 22.08.2006
34. Weitere Experten, Dr.med. a Porta, Dr. phil. Mathes Seidl bestätigen Stalking, 21.09.2011
35. Brief Dr. iur. Markus H.F. Mohler, vormals Kommandant KAPO Basel, 12.08.2014
36. Rudolf Elmers Beschwerde an den EGMR auf WikiLeaks, Mai 2008
37. Weisung Adj. Seglias an STA T. Moder Elmers Anzeigen nicht zu verfolgen, 27.03,2009
38. Verfügung Schweizer Bundesanwaltschaft kein Bezug zur Schweiz
und eingeschränkte Antwort von Bundesanwaltschaft an Elmer, 20.02.2009
39. Dr. Raymond Bär / Human Rights Watch Dr. Thomas W. Bechtler, 13.05.2013
40. STAPO Zürich, erste Einvernahme General Counsel Julius Bär, C. Hiestand, 02.10.2009
41. KAPO Zürich, Rapport Vorfall Autobahn Rastplatz Herrlisberg, 21.06.2005
42. Bestätigung Attorney General of Isle of Man betreffend Elmer/no record, 18.03.2008
43. STAPO Zürich, Observation durch Privatdetektive, Polizist Roger Gillard, 22.06.2004
44. KAPO Zürich, Wahrnehmungsbericht Polizist Patrick Winter, 28.07.2004
45. KAPO Zürich, Bericht Polizist M. Glanzmann, 12.07.2005
46. KAPO Zürich, Ermittlungsauftrag Familie Elmer / Fluglotse Nielsen Peter, Kapitalverbrechen 1, Polizist P. Erb, 17.01.2006
47. Rundschreiben Nachbarn, gegengezeichnet Nachbar T. Bruhin, 14.02.2006
48. Beschwerde Bundesgericht Willkür und übermässige Verfahrenslänge, 03.03.2020
49. Strafanzeige STA Zürich-Sihl, LSTA Dr. U. Frauenfelder Nohl, 13.03.2007 (beschlagnahmt¹ anlässlich Hausdurchsuchungen 2005/2011)
50. Abweisung Strafanzeige LSTA Dr. U. Frauenfelder Nohl, 26.06.2007
51. Rekursantrag Nichteintretensverfügungen
Zürcher Obergericht, 26.12.2007
52. Beschluss Zürcher Obergericht „teilweise Gutheissung", 23.05.2008
53. Einstellungsverfügung STA Zürich-Sihl, STA T. Moder, 10.11.2009
54. Beschluss Zürcher Obergericht Abweisung Rekurs Stalking
, 10.10.2010
55. Laienbeschwerde Schweizer Bundesgericht, Stalking, 14.09.2010
56. Beschwerde Zürcher Oberstaatsanwaltschaft 02.07.2008 (beschlagnahmt 2005/2011)
57. Rekursentscheid Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, Bankgeheimnisverletzung und Stalking, 07.11.2008
58. Strafanzeige STA Zürich-Sihl gegen Bank Julius Bär & Co. AG, AHV-Betrug, 10.08.2007
59. Brief der Bank Julius Bär Auskunftsbegehren STA Zürich
, 30.01.2009
60. Einstellungsverfügung STA Zürich-Sihl, Vergehen Bundesgesetz AHV, 11.02.2009
61. Ermächtigungsgesuch GL des Kantonsrates Zürich, Präsident J. Trachsel (SVP), 10.11.2011
62. Beschluss Züricher Obergericht, Gerichtspräsident P. Marti (SVP), vom 17.11.2011
63. Schweizer Richterzeitung Plädoyer
vom 6/2016
64. Unterschlagener Arbeitsvertrag Rudolf Elmer / Julius Bär, Cayman 01.09.1999
65. Einvernahme Privatkläger STA Zürich-Sihl / Rudolf Elmer, 24.08.2011
66. Auszug Gerichts-Psychiatrisches-Gutachten Dr. med. M. Kiesewetter, 22.02.2010
67. Anfrage und Antwort Zürcher Opferhilfe, 03.10.2011
68. Züricher Ombudsmann, Thomas Faesi (SVP), 07.11.2011, 17.10.2012
69. Beispiele für Rufmord in der Schweizer Presse und Treuhandkammer
70. Cash-CD
Übergabe CASH via Dr. Matthias Schwaibold an Julius Bär, 08.08.2005
71. Beschwerde Bundesgericht Ch. Hiestand Falschaussage / -beurkundung, 24.10.2017
72. Bundesgerichtsurteil Ch. Hiestand / Gerichtspräsident Ch. Denys, 17.03.2017
73. STA Winterthur, Einvernahme General Counsel Christoph Hiestand, Elmer untersteht dem schweizerischen BaG Art. 47, 14.08.2008 (Auszug)
74. STAPO Zürich, Einvernahme Dr. iur. Raymond J. Bär, 15.10.2009
75. STAPO Zürich, Einvernahme Rudolf E. Bär, 15.10.2009
76. STAPO Zürich, Einvernahme Michael P. Bär, 12.10.2009
77. STAPO Zürich, Einvernahme Walter Knabenhans, 16.10.2009
78. STAPO Zürich, Einvernahme George Schmid, 02.10.2009
79. STAPO Zürich, Einvernahme Peter Stelzer, 01.10.2009
80. STAPO Zürich, Schlussbericht der Einvernahmen, 29.10.2009
81. Bankgeheimnisverletzung Ehefrau A. Elmer, 30.06.2014
82. Beschwerden FINMA betreffend Ch. Hiestand, 20.01.2017, 04.02.2017, 04.03.2017
83. Antwort FINMA betreffend General Counsel der Julius Bär, C. Hiestand, 28.02.2017
84. Falschbeurkundete Arbeitsbestätigung General Counsel Ch. Hiestand, 06.06.2006
85. STA Zürich-Sihl, Konfrontationseinvernahme Privatkläger/Beschuldigte, 25.08.2011
86. Anwaltsbüro Roesle Frick & Partner Offerte an meine Anwältin, 27.10.2005
87. Persönliches Schreiben vom Heiligen Vater Papst Franziskus, Feb 2014
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EINLEITUNG
1. Warum ein Buch?
Dieses Buch ist für Opfer, Täter, Partei- und Staatsanwälte, Richter, Opferhilfe-Beauftragte und auch Journalisten gedacht, um an praktischen Beispielen mit der Causa Elmer aufzuzeigen, wie aus deren Position anzuklagen, sich zu verteidigen und zu berichten ist. Das Buch gibt Hinweise und Verhaltensratschläge an Privatpersonen, die eine Observierung durch ihren Arbeitgeber oder Dritte erleben müssen.
Die Offenlegungen dienen als Hilfe, um wahrheitsgetreu den Sachverhalt des Stalkings und dessen Wirkung auf alle Beteiligten abzubilden, entsprechende Lehren daraus zu ziehen, wichtige Erkenntnisse zu dokumentieren, aber auch um sich proaktiv vor einer widerrechtlichen Observierung zu schützen.
Observierung mit Bezug auf strafrechtliche Sachverhalte sollte nur unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden, denn aus der Warte der Zielperson könnte sie von Stalking und Körperverletzung bis hin zu Selbstmord, auch im Bekanntenkreis oder bei den Auftraggebern², führen. Aus diesem Grund darf Observierung nicht inkompetenten Laien und dubiosen Privatdetekteien überlassen werden, wie in diesem Leitfaden
demonstriert wird.
Observierung ist nicht gleich Observierung. Es ist eine Notwendigkeit mit Observierungen differenziert umzugehen. Strafrechtliche Tatbestände oder das vermutete Fremdgehen des Lebenspartners bedarf unterschiedlicher Herangehensweisen und Dokumentationen.
Es ist in Betracht zu ziehen, dass der Einsatz von Privatdetektiven durch Unternehmen betreffend kriminelle Sachverhalte dazu führen würde, dass Schweizer Grossbanken oder internationale Konzerne innerhalb des Unternehmens eine private Überwachungsarmee aufbauen. Diese unternehmensinterne Einheit könnte das geltende Landesrecht ignorieren und aushebeln, eventuell inkompetente und strafrechtlich relevante Aktionen (z.B. Ausspionieren von Geschäftsgeheimnissen, Management, Projekte, Kundeninformationen³ etc.) ausgeführt und das Top-Management als Täter kaum zur Verantwortung gezogen werden kann. In der Regel wird später einem einzelnen Privatdetektiv, der zum Bauernopfer wird, eine misslungene Observierung angelastet. Das Management wird häufig nicht belangt werden, denn dieses geht umgehend zur Tagesordnung über und stellt sich auf den Standpunkt, dass es über die Details der Observierung nichts wusste, und nur ein allgemeiner Auftrag erteilt worden war. Häufig geht es beim Auftrag darum, Arbeitsort, Wohnort, Lebensrhythmus der Zielperson etc. herauszufinden.
Bei der Analyse einer Observierungstätigkeit muss ähnlich wie beim Malen eines Bildes mit verschiedenen Farben und Formen ein Gesamtbild gezeichnet und „erkennbar gemacht werden, welches die kriminellen Handlungen und Absichten der Täterschaft erfasst und strafbare Aktion sichtbar macht. Aus diesem Grund habe ich in den verschiedenen Kapiteln im Buch eine Liste mit Hinweisen, Ratschlägen und praktischen Beispielen aus der
Causa Elmer" und mir bekannten Fällen hinzugefügt, die bei der Untersuchung eines Stalkings aus der Perspektive der einzelnen Personengruppen zu bedenken sind.
Der Begriff des Stalkings wird in der Schweiz strafrechtlich als Nötigung (Schweizer Strafgesetzbuch Art. 181) qualifiziert und verursacht auch meistens eine Körperverletzung des Opfers im Sinne des Schweizer Strafgesetzbuches Art. 123. Stalkingopfer erleiden weniger physische Gewalt, doch viel psychische Gewalt, die häufig zu einer Posttraumatischen Belastungsstörung eskaliert oder in der höchsten Stufe der Bedrohung zum Suizid der Opfer oder involvierten Personen führen kann. Posttraumatische Belastungsstörungen sind heute aus medizinischer Sicht anerkannte Beeinträchtigungen und können nachweislich ein ganzes Leben nachwirken. Diese Langzeitschädigung des Menschen kann bis zur Arbeitsunfähigkeit aus psychischen Gründen führen (z.B. können plötzlich wiederkehrende Flash Backs wie bei mir „schwarzes Auto⁴" schwere Schlafstörungen auslösen). Chronische Angstzustände können eine Person lebenslang unglaublich schwer treffen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber Julius Bär setzte Privatdetektive zur Observierung ein. Diese artete in Stalking aus und wurde aufgrund Intervention des Schweizer Bundesgerichtes von den untersuchenden Behörden (Zürcher Polizei, Zürcher Staatsanwaltschaft, Zürcher Richterschaft) erst sehr spät ernst genommen und untersucht.
Aufgrund der Schwere der Schädigung und der Auswirkungen auf meine gesamte Familie und weil nun wieder eine gewisse Ruhe eingekehrt ist, habe ich mich entschlossen mit den Hintergründen in der Causa Elmer
in Form dieses praktischen Leitfadens
mit Geboten und Verboten an die Öffentlichkeit zu treten.
Nach gut 15 Jahren hatten alle Familienmitglieder, Bekannte und auch ich selbst genügend Zeit und Raum, die schändlichen Geschehnisse und dadurch entfachten Auswirkungen zu verdauen und mit professioneller Hilfe zu verarbeiten. Ich meine, so zu verarbeiten, dass die Vorkommnisse nun zwar zur Geschichte jeder involvierten Person gehören, doch kaum mehr Albträume auslösen.
Nichtsdestotrotz ist es auch in Hinblick auf die momentan aktuelle Geschichte des UBS-Bankmanagers Iqual Khan und seiner Familie wichtig, heute nicht nur die Methodik des Stalkings, sondern auch die Grenzen der Strafverfolgungsbehörden, sowie deren Doppelspiel, aufzudecken. Mein Interesse gilt im Besonderen der Rolle der Schweizer Justiz, der Opferhilfe und den Medien, die ich der Bevölkerung und auch den Arbeitnehmern/innen mit diesem Buch näherbringen möchte.
Häufig werden solche Auseinandersetzungen mit einem finanziellen Vergleich und einer Schweigevereinbarung mit dem Ziel beendet, dass die Öffentlichkeit die Wahrheit nie erfährt. Damit kann z.B. der Konzern weiterhin so verfahren, weil die Verbrechen, juristisch gesehen, ungesühnt bleiben. Verurteilte Wiederholungstäter im Top-Management der