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Übungsmunition ist ein Sammelbegriff für Munition, die zu Übungen des Schusswaffengebrauchs verwendet wird. Bekannt ist der Begriff vornehmlich aus militärischen Quellen, allerdings wird auch von Privatpersonen auf Schießständen genutzte Munition teilweise als Übungsmunition bezeichnet.

Bereits verwendete FX-Patronen, welche ähnlich wie Paintball-Geschoße das getroffene Ziel farbig markieren.

Übungsmunition auf Schießständen

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Im 21. Jahrhundert wurde für Schießstände mit Videoprojektionen spezielle Munition entwickelt, die auf die geringen Abstände und für die Nutzung mit den Projektionsleinwänden optimiert ist. Eine bekannte Sorte dieser Munition ist die sogenannte „Cineshot“ für Schießkinos. Weil Jäger im 21. Jahrhundert verpflichtet wurden, jährliche Schießnachweise zu erbringen, ist die Verwendung solcher Munition bekannt geworden.[1][2]

Übungsmunition in der Geschichte

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Übungsmunition der Reichswehr

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Bereits im 19. Jahrhundert wurde bei der damaligen Reichswehr Übungsmunition etatmäßig geführt. In den Verordnungen werden unterschieden: Übungsmunition als „scharfe Patrone“ und Übungsmunition als „blinde Patrone“. Ältere Bestände der scharfen Munition sollten zur Erneuerung der Vorräte vorzugsweise als Übungsmunition verwendet werden. Die sogenannte „blinde Patrone“ diente zur sicheren Handhabung für Übungen, bei denen kein Schuss abgegeben werden sollte.[3][4]

Übungsmunition International

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Übungsmunition ist international bei Streitkräften üblich. In privaten Bereichen ist die Verbreitung von Übungsmunition stark von der jeweiligen Gesetzgebung in den Ländern abhängig.

Übungsmunition der Bundeswehr

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Als Übungsmunition, auch Munition mit verkürztem Gefahrenbereich oder PT-Munition (von Plastik Training abgeleitet), wird in der Bundeswehr die Sorte von Munition bezeichnet, welche zu Übungszwecken verwendet wird. Übungsmunition ist im Gegensatz zur Platzpatrone wirkungsvolle Munition, welche lediglich in ihrer Wirkungsenergie erheblich abgeschwächt ist.

Kennzeichnung

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Übungsmunition ist blau eingefärbt, um sie von normaler Munition unterscheiden zu können, welche in der Regel messingfarben ist. Übungsmunition bei Landminen ist in der Regel olivfarben.[5][6]

Einrichtung der Waffen

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Übungsmunition verfälscht unter Umständen die Schusseigenschaften der Waffe, in welcher sie verwendet wird. Das Gewehr G36, das Gewehr G3 und das MG 3 müssen für die Verwendung von Übungsmunition umgerüstet werden.[7][8] Das liegt darin begründet, dass der Rückstoß, bzw. der Gasdruck, der Übungsmunition erheblich schwächer ausfällt als der normaler Munition, und die Waffen in ihrer Mechanik auf den schwächeren Rückstoß nicht eingerichtet bzw. hergestellt wurden. Dieser Umstand hat zur Folge, dass Übungsmunition manchmal in der Gewehrmechanik verklemmt und somit Störungen verursacht, die manuell behoben werden müssen.[9] Um diesem entgegenzuwirken, gibt es für einige Waffen (z. B. G36, G3, MG3) Modifikationen in Form von speziellen Verschlüssen, die extra für diese Munition ausgelegt sind, jedoch nicht mit Gefechtsmunition funktionieren. Für die Verwendung von Übungsmunition mit dem HK MG5 wurde ein spezieller Übungsverschluss eingeführt, für dessen Entwicklung die Bundesregierung Haushaltsmittel in Höhe von 7,3 Millionen Euro bereitgestellt hat.[10]

Arten von Übungsmunition

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Abschuss eines Übungstorpedos

Übungsmunition wird bei fast allen Arten von Munition alternativ hergestellt, beispielsweise Patronen für Handfeuerwaffen über Handgranaten bis hin zu Patronen, welche von Flugabwehrpanzern verschossen werden.

Eigenschaften

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Übungsmunition verhält sich im Gebrauch wie normale Munition. Lediglich die Wirkungsenergie ist eingeschränkt. Die Sicherheitsrichtlinien sind die gleichen, lediglich wird der Gebrauch von Übungsmunition auf Testgebieten erlaubt, für welche scharfe Munition nicht zugelassen ist (beispielsweise in Kasernen mit eigenen Schießständen, die jedoch aufgrund der begrenzten Länge an Wohngebiete grenzen).

Einzelnachweise

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  1. Werner Reh: Kino-Kracher (Memento vom 20. März 2018 im Internet Archive), Pirsch, Ausgabe 16, 2008, (online-PDF 426 KB) abgerufen am 20. März 2018
  2. Hans-Jürgen Thies: Schießnachweis - und was nun? (Memento vom 13. November 2016 im Internet Archive), Rheinisch-Westfälischer Jäger, Ausgabe 9, 2015, abgerufen am 20. März 2018
  3. Etat für die jährliche Uebungs-Munition: Mai 1873, Verlag F. S. Hübschmann, 1873, abgerufen am 20. März 2018
  4. Reichswehrministerium. Reichswehr-Befehlsstelle Preussen: Heeres-Verordnungsblatt, 1920, abgerufen am 20. März 2018
  5. Identifizierungskatalog für Munition und Kampfmittel beider Weltkriege und Neuzeit (Memento vom 20. März 2018 im Internet Archive) (online-PDF 1,84 MB), abgerufen am 20. März 2018
  6. A2-2090/0-0-1 Zentralrichtlinie Schießsicherheit. (PDF) Bundeswehr, 1. Januar 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. März 2018; abgerufen am 20. März 2018.
  7. Bundeswehr: Gewehr G3 (Memento vom 8. August 2017 im Internet Archive), abgerufen am 20. März 2018
  8. Bundeswehr: Maschinengewehr MG 3 (Memento vom 20. März 2018 im Internet Archive), abgerufen am 20. März 2018
  9. Taschenbuch für Wehrausbildung, Ausgabe Heer, Stand Oktober 1988. WALHALLA U. PRAETORIA VERLAG, 1988, S. F13–15.
  10. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6491 (Memento vom 20. März 2018 im Internet Archive), Beschaffung der Gewehre MG5 und G27, (online-PDF 829 KB) abgerufen am 20. März 2018