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Bonitätsindex

Maßstab zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person

Ein Bonitätsindex ist ein Maßstab zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person und entspricht einem Kapitalmarktrating. Der Bonitätsindex dient als Prognosewert zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit einer Person und basiert auf einer Vielzahl von Kennwerten (z. B. Eigenkapital, Liquidität, Erlös, Zahlungsverhalten). Ein Vertragspartner kann dadurch besser ein Zahlungs- oder Insolvenzrisiko bei einem Vertragsschluss abschätzen.

In der Regel bedeutet ein kleiner Wert eine gute und ein großer Wert eine schlechte Bonität.

Beispiel einer Einteilung des Bonitätsindexes

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Creditreform erstellt einen Score von 100–600 Punkten mit den folgenden Bedeutungen:[1]

Bonitätsindex Bedeutung Ausfallwahrscheinlichkeit
100–149 ausgezeichnete Bonität 0,20 %
150–199 sehr gute Bonität 0,35 %
200–249 gute Bonität 0,84 %
250–299 mittlere Bonität 1,99 %
300–349 schwache Bonität 6,97 %
350–499 sehr schwache Bonität 15,05 %
500 mangelhafte Bonität
600 ungenügende Bonität

Die Bonität von grenzüberschreitend agierenden Unternehmen ist schwieriger zu beurteilen, da sie möglicherweise bei ausländischen Banken verschuldet sind. Aus diesem Grund wurde zwischen den Ländern Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien ein gemeinsames Kreditregister bei der EZB eingerichtet. Aufgeführt sind dort Unternehmenskredite ab 25.000 Euro.[2]

Einzelnachweise

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  1. Bonitätsindex der Creditreform (archived PDF)
  2. EZB richtet für die Banken ein gläsernes Kreditregister ein, welt.de, 11. März 2003