Location via proxy:   [ UP ]  
[Report a bug]   [Manage cookies]                

Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung

Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind

Der Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die in der Schwimmausbildung aktiv sind. Hervorgegangen ist der BFS aus den so genannten befreundeten Verbänden, die seit 1977/78 zusammen mit der Kultusministerkonferenz die Prüfungsbedingungen (Deutsche Prüfungsordnung) für die Schwimmabzeichen (Seepferdchen, Deutsches Jugendschwimmabzeichen und Deutsches Schwimmabzeichen) festlegen. Die Geschäftsstelle des BFS ist in der Bundesgeschäftsstelle der DLRG in Bad Nenndorf beheimatet[1] und ihr Präsident ist der ehemalige Leiter Ausbildung der DLRG, Helmut Stöhr.

Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung
(BFS)
Logo
Gründung 24. August 1998 in Köln
Sitz Bad Nenndorf
Website bfs-schwimmausbildung.de

Gegründet wurde der rechtsfähige Verein Kraft staatlicher Verleihung gemäß § 22 BGB am 24. August 1998 durch die Bezirksregierung Hannover mit dem Zweck:

  • die Breitenausbildung im Schwimmen in Deutschland zu fördern
  • die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung im Schwimmen innerhalb der Mitgliedsverbände sicherzustellen
  • die Anerkennung und Befolgung der Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen anzuregen und zu fördern
  • zu gewährleisten, dass nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden verwendet werden

Mitgliedsverbände sind

Bearbeiten
  • ASB – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
  • BDS – Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V
  • DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
  • DRK – Deutsches Rotes Kreuz e.V. (inkl. der Wasserwacht)
  • DSV – Deutscher Schwimm-Verband e.V.
  • DTB – Deutscher Turner-Bund e.V.
  • VDST – Verband Deutscher Sporttaucher e.V.
Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS): Impressum. Abgerufen am 11. September 2024.