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Wer darf auf erster Ebene Registrierungen vornehmen?

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„Nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens haben das Recht, eine .br-Adresse zu registrieren. […] Früher durften Universitäten auch unter zweiter Ebene Adressen registrieren, weswegen es noch einige Adressen auf zweiter Ebene gibt.“

Das widerspricht sich gewissermaßen. Was gilt denn nun? --Seth Cohen 17:30, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Oder ist gemeint, dass grundsätzlich nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens das Recht haben, eine .br-Adresse zu registrieren, und zwar nur auf dritter Ebene? Dann wäre die Formulierung zumindest missverständlich. Wie wäre es mit Folgendem? „Nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens haben das Recht, eine .*.br-Adresse zu registrieren.“ --Seth Cohen 17:41, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Letzteres stimmt. -- Liliana 17:44, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Danke für deine schnelle Antwort. Was hältst du von einer präziseren Formulierung? --Seth Cohen 19:08, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Gerne, schlag was vor! -- Liliana 19:45, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Habe ich doch schon. Ein weiterer Vorschlag: „Nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens haben das Recht, eine .br-Adresse zu registrieren, und zwar nur auf dritter Ebene.“ --Seth Cohen 17:05, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten