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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Seth Cohen in Abschnitt Wer darf auf erster Ebene Registrierungen vornehmen?
Wer darf auf erster Ebene Registrierungen vornehmen?
Bearbeiten„Nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens haben das Recht, eine .br-Adresse zu registrieren. […] Früher durften Universitäten auch unter zweiter Ebene Adressen registrieren, weswegen es noch einige Adressen auf zweiter Ebene gibt.“
Das widerspricht sich gewissermaßen. Was gilt denn nun? --Seth Cohen 17:30, 14. Dez. 2011 (CET)
- Oder ist gemeint, dass grundsätzlich nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens das Recht haben, eine .br-Adresse zu registrieren, und zwar nur auf dritter Ebene? Dann wäre die Formulierung zumindest missverständlich. Wie wäre es mit Folgendem? „Nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens haben das Recht, eine .*.br-Adresse zu registrieren.“ --Seth Cohen 17:41, 14. Dez. 2011 (CET)
- Letzteres stimmt. -- Liliana • 17:44, 14. Dez. 2011 (CET)
- Danke für deine schnelle Antwort. Was hältst du von einer präziseren Formulierung? --Seth Cohen 19:08, 14. Dez. 2011 (CET)
- Gerne, schlag was vor! -- Liliana • 19:45, 14. Dez. 2011 (CET)
- Habe ich doch schon. Ein weiterer Vorschlag: „Nur Staatsbürger und Unternehmen Brasiliens haben das Recht, eine .br-Adresse zu registrieren, und zwar nur auf dritter Ebene.“ --Seth Cohen 17:05, 29. Dez. 2011 (CET)