Erstvollzug
Strafgefangener, der vor seiner aktuellen Inhaftierung noch keine oder nur einmal weniger als drei Monate Freiheitsstrafe verbüßt hat
Ein Strafgefangener, der vor seiner aktuellen Inhaftierung noch keine oder nur einmal weniger als drei Monate Freiheitsstrafe verbüßt hat, befindet sich im sogenannten Erstvollzug; alle anderen Gefangenen im Regelvollzug.
Differenzierung
BearbeitenUm Erstverbüßer vor den schädlichen Einflüssen bereits mehrmals straffällig gewordener Gefangener zu schützen, gibt es gemäß den Strafvollstreckungsplänen einiger Bundesländer Justizvollzugsanstalten für den Erst- und für den Regelvollzug.