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Der Gerichtsbezirk Haslach war ein dem Bezirksgericht Haslach unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Rohrbach (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde 1923 aufgelöst und das Gebiet des Gerichtsbezirks dem Gerichtsbezirk Rohrbach zugeteilt.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Haslach

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Haslach
 Landesgericht Linz
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Rohrbach
Sitz des Gerichts Haslach an der Mühl
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Linz
Aufgelöst 1. Juni 1923
Zugeteilt zu Rohrbach, Aigen


Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Haslach wurde gemeinsam mit 46 anderen Gerichtsbezirken in Oberösterreich durch einen Erlass des k. k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die zehn Steuergemeinden Afiesl, Ahorn, Haslach, Helfenberg, Lichtenau, Sankt Oswald, Schönegg, Spannfeld, Sankt Stephan und Unterriedl.[1]

Das mit 8. Juni 1850[2] seine Arbeit aufnehmende Bezirksgericht Haslach erstreckte seine Zuständigkeit somit über die nördlichen Teile der nun aufgelösten Landgerichte Haslach und Wachsenberg sowie über das Gebiet des Burgfried Tannbergschlag.[3]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Rohrbach, Aigen, Lembach und Neufelden den Bezirk Rohrbach.[5]

Der Gerichtsbezirk Haslach wurde bereits 1923 wieder aufgelöst, wobei von den ehemals zehn Gemeinden nach Gemeindezusammenlegungen noch acht existierten. Im Zuge der Auflösung des Gerichtsbezirks wurde die Gemeinde St. Oswald bei Haslach dem Gerichtsbezirk Aigen, die übrigen Gemeinden dem Gerichtsbezirk Rohrbach zugeschlagen.[6]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel umfasst zum Zeitpunkt der Auflösung 1923 die acht Gemeinden Afiesl, Ahorn, Haslach an der Mühl, Helfenberg, Lichtenau im Mühlkreis, Sankt Oswald bei Haslach, Schönegg und Sankt Stefan am Walde.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns. 1850, XV. Stück, Nr. 166: „Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 6. Mai 1850“
  3. vgl. Historischer Atlas der österreichischen Alpenländer. Die Landgerichtskarte
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1923. 42. Stück, Nr. 187: Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten