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Der deutsche Landkreis Wagstadt bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 zwei Städte sowie 41 weitere Gemeinden.

Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

Das Gebiet des Landkreises Wagstadt hatte am 1. Dezember 1930 57.120 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 54.698 und am 22. Mai 1947 45.710 Einwohner.

Verwaltungsgeschichte

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Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

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Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Bílovec zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der politische Bezirk Bílovec trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Wagstadt. Der politische Bezirk Wagstadt umfasste die Gerichtsbezirke Königsberg und Wagstadt. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Wagstadt die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

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Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Wagstadt förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Wagstadt.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Wagstadt zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Wagstadt in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Vom Landkreis Neu Titschein erhielt er die Gemeinden Botenwald, Klantendorf und Schimmelsdorf.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Tschechoslowakei / Tschechische Republik

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Seit 1945 gehörte das Gebiet bis zu ihrer Auflösung zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

1939–1945: Hans Chmel (NSDAP)

Kommunalverfassung

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Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

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Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

Städte und Gemeinden

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  1. Königsberg
  2. Wagstadt

Gemeinden

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Literatur

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  • Josef Bartoš, Jindřich Schulz, Miloš Trapl: Historický místopis Moravy a Slezska v letech 1848–1960. Sv. 14: okresy: Opava, Bílovec, Nový Jičín. Vydavatelství Univerzity Palackého, Olomouc 1995, ISBN 80-7067-583-7.

Einzelnachweise

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  1. 1942 in die Stadt Königsberg i. Schlesien eingegliedert
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  • Landkreis Wagstadt Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 31. August 2013.
  • Michael Rademacher: Landkreis Wagstadt. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.