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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Verkehrsverbund in Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist ein Verkehrsverbund und SPNV-Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen. Sein Gebiet umfasst den Großteil des Ruhrgebiets, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf.

Verkehrsverbund-Rhein Ruhr AöR

Logo
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 1980
Sitz Essen, Gelsenkirchen
Leitung Oliver Wittke (Sprecher)
Branche Verkehrsverbund, SPNV-Aufgabenträger
Website www.vrr.de
NiederlandeBelgienNiedersachsenRheinland-PfalzHessenEssenWuppertalSolingenRemscheidHagenEnnepe-Ruhr-KreisBochumDortmundHerneGelsenkirchenBottropOberhausenMülheim an der RuhrDuisburgKreis MettmannDüsseldorfRhein-Kreis NeussKreis HeinsbergMönchengladbachKrefeldKreis ViersenKreis WeselKreis KleveRhein-Erft-KreisKreis DürenRheinisch-Bergischer KreisOberbergischer KreisKreis RecklinghausenKreis BorkenKreis UnnaMärkischer KreisKreis OlpeHammKreis SoestKreis CoesfeldKreis SteinfurtKreis WarendorfLeverkusenKölnStädteregion AachenBonnRhein-Sieg-KreisStädteregion AachenKreis EuskirchenMünsterKreis Siegen-WittgensteinHochsauerlandkreisKreis PaderbornKreis GüterslohKreis HöxterKreis LippeKreis HerfordKreis Minden-LübbeckeBielefeld
Lage der „VRR AöR“ in Nordrhein-Westfalen, davon hellrot das Gebiet des „NVN“ und dunkelrot das Gebiet des „ZV VRR“
S-Bahn-Zug der Baureihe 422 im unternehmensneutralen VRR-Design in Dortmund Hbf

Der VRR grenzt im Norden und Osten an den Westfalentarif (WT), im Süden an den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und den Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Westen an die Niederlande. Der VRR ist nach eigenen Angaben der einwohnerstärkste Verkehrsverbund und größter Nahverkehrsballungsraum Europas.[1]

Im März 2023 stellte der Verbund ein ambitioniertes Zielnetz 2040 für den Schienenpersonennahverkehr in NRW vor.[2]

Organisation

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Die „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR“ (VRR AöR) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Essen. Träger sind zwei Gebietskörperschaften, nämlich der „Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein“ (NVN) und der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ (ZV VRR).[3] Diese Zweckverbände werden wiederum von den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten getragen. Die Verwaltung des VRR befindet sich in Gelsenkirchen.[4]

Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind:[5]

  • Aufgabenträger für den SPNV – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen
  • Sicherstellung eines integrierten ÖPNV (Tarif, Angebot, Qualität..) – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen
  • Finanzierung des ÖPNV – wurde dem VRR von den kommunalen Aufgabenträgern übertragen
  • Bewilligung von ÖPNV-Investitionsförderungen nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW

Beim VRR sind im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen die Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD)[6] und Kompetenzcenter Sicherheit (KCS) angesiedelt.

Die im Eigentum des VRR befindlichen Schienenfahrzeuge sind im sogenannten „ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur“ (ZV VRR FaIn-EB)" untergebracht.

Der VRR ist mit 14,68 % an der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG (Köln) beteiligt.

Geschichte

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Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wurde zum 1. Januar 1980 von den fünf Kreisen und 19 kreisfreien Städten sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen des Rhein-Ruhr-Gebiets und der Deutschen Bundesbahn in der Rechtsform der GmbH gegründet.[7]

In den 1980er Jahren galt ein Tarifsystem in fünf Preisstufen. Nur für Fahrten bis zu 50 Kilometer gab es einen gemeinsamen Fahrschein für die Deutsche Bundesbahn und die kommunalen Verkehrsmittel. Für längere Wege war es günstig, einen Verbundfahrschein und einen weiteren für die restliche Strecke zu erwerben. Um 1990 wurde dann in mehreren Schritten ein neues und vollständiges Verbund-Tarifsystem mit den Preisstufen A, B und C eingeführt, zuerst bei den Zeitkarten und später bei den übrigen Fahrkarten.

1996 wurde im Zuge der Bahnreform auf dem Gebiet des VRR mit dem Kooperationsraum 1 (Rhein-Ruhr) ein Zweckverband gegründet. Die wesentliche Aufgabe des „Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ war, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu planen, zu organisieren und auszugestalten.[8] Der Zweckverband bestellt den SPNV (Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrolliert deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab und sorgt für ein verbundweites einheitliches Tarifsystem.

Am 28. September 2004 errichtete der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ die „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR“[3] und übertrug ihr seine wesentlichen Aufgaben.

Zum 1. Januar 2008 übertrug auch der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein seine SPNV-Aufgabenträgerschaft auf die VRR AöR. Auf diesem Gebiet galt allerdings noch bis zum 31. Dezember 2011 der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN). Seit dem 1. Januar 2012 findet nun auch dort der VRR-Tarif Anwendung.

Betriebsdaten und Beförderungszahlen

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Netzschema der höherwertigen Linien im VRR 2014
 
Entwicklung der Fahrgastzahlen im VRR seit 1996

Der VRR hat werktäglich ca. 4 Mio. Fahrgäste.

  • 1.034,4 Mio. Euro Einnahmen (Stand 2021)
  • Abonnements: 1,254 Mio. (Stand 2012)

Kreisfreie Städte

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Tarifsystem

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Preisstufen

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Das Verbundgebiet gliedert sich in Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet umfasst meist eine Gemeinde. Kleinere Gemeinden werden häufig zu einem Tarifgebiet zusammengefasst. Die sehr großen Städte Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal bestehen aus jeweils zwei Tarifgebieten. Die Tarifgebiete sind wiederum in Waben untergliedert.

Die Preisstufe „Kurzstrecke“ (K) umfasst drei Haltestellen ohne Umstieg bei einer Maximalstrecke von etwa 1½ km[9]. Ausnahmen gelten bei Schienenverkehrsmitteln und Schnellbussen.

Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes, innerhalb der Städte, die aus zwei Tarifgebieten bestehen, sowie zwischen zwei benachbarten Waben benachbarter Tarifgebiete (sogenannter „Zwei-Waben-Tarif“). Anhand der Qualität des ÖPNV-Angebots, beispielsweise Vorhandensein von Nachtverkehren, wird die Preisstufe in die Unterstufen A1, A2 und A3 eingeteilt.

Die Preisstufe B umfasst ein Tarifgebiet und meist alle Nachbartarifgebiete.

Die Preisstufe C umfasst zwei aneinandergrenzende Tarifgebiete und zumeist alle Nachbartarifgebiete.

Die Preisstufe D gilt für verbundweite Fahrten.

Darüber hinaus gab es bis Juli 2023 noch die Preisstufe KR, die für das Gebiet eines Kreises galt. Allerdings war diese Preisstufe nur beim Sozialticket erhältlich, das nur Bezieher von Sozialleistungen erhalten können. Seit dem 1. August 2023 ist das Sozialticket jedoch im gesamten VRR-Raum gültig, so dass die Preisstufe entfiel.[10]

Neben Fahrkarten für eine Fahrt werden auch solche für vier Fahrten und Tageskarten ausgegeben. Dazu kommen ausschließlich als Handy- oder Internet-Ticket Fahrkarten für zehn Fahrten. Die Tagestickets gelten für beliebig viele Fahrten innerhalb des Gültigkeitsbereichs und sind in Varianten für ein, zwei, drei, vier oder fünf Reisende erhältlich. 2018 wurden die klassischen Tagestickets mit Gültigkeit an einem Kalendertag durch flexiblere 24-Stunden-Tickets und 48-Stunden-Tickets ersetzt. Wochentickets werden seit 2006 nicht mehr angeboten,[11] seit 2022 werden 7-Tage-Ticket nicht mehr angeboten.[12] Durch Erwerb eines Zusatz-Tickets kann die Gültigkeit von Fahrscheinen erweitert werden, so ist damit unter anderem die Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zeitkarte (z. B. Monatsticket) auf das gesamte VRR-Gebiet möglich oder die Nutzung der 1. Klasse in Zügen, wobei für letzteres Einschränkungen gelten. Auch ist für die Fahrradmitnahme ein Fahrradticket erhältlich.

Die Gültigkeitsdauer für Einzel-, 4er und 10er Tickets beträgt (jeweils ab Entwertung)

  • für Kurzstrecke: 20 Minuten
  • für A: 90 Minuten
  • für B: 120 Minuten
  • für C: 180 Minuten
  • für D: 300 Minuten

Die Tickets gelten für jeweils eine Fahrt, die innerhalb der vorgegebenen Zeit abgeschlossen sein muss. Sie gelten nicht für Hin- und Rückfahrt oder Rundfahrten.

Die Monatstickets des VRR heißen Ticket1000 bzw. Ticket2000 und YoungTicket. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Übertragbarkeit, Geltungsbereich am Wochenende, Beförderungsgarantie etc. Das YoungTicket ist ein Azubiticket.

Das SchokoTicket ist ein Ticket des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr für alle Schüler unter 25 Jahren. Es gilt im gesamten VRR-Gebiet, und zwar ganzjährig für alle Verkehrsmittel des VRR (in den Zügen des SPNV nur für die 2. Klasse). Ab August 2023 gibt es zusätzlich ein günstigeres NRW-spezifisches Deutschlandticket für Schüler. Voraussetzung für den Bezug beider Ticketformen ist, dass der Schulträger, also z. B. die Kommune, einen Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.[13] Ist dies nicht der Fall, können Schüler ein YoungTicket beziehen.

Für Studenten an teilnehmenden Hochschulen gibt es ein Semesterticket, das automatisch durch die Zahlung des Sozialbeitrages zu Beginn eines Semesters erworben wird. Wie das SchokoTicket gilt auch dieses nur in der 2. Wagenklasse und kann ebenso wie dieses nicht durch Kauf eines ZusatzTickets temporär zu einem 1.-Klasse-Fahrschein aufgewertet werden. Für Zeitkarteninhaber vorgesehene Ermäßigungen werden Inhabern eines Semestertickets grundsätzlich nur im AST-Verkehr gewährt. Auch der räumliche Geltungsbereich weicht von dem eines herkömmlichen Fahrscheins ab: So gilt es zusätzlich in Teilen des VGM-Gebiets uneingeschränkt, zusätzlich in Teilen der VGN-, VRL- und VRS-Gebiete – aber nur, wenn sich der Wohnsitz des Studenten dort befindet – diese Einschränkung gilt auch für den Bereich, der VRR-Zeitkarteninhabern normalerweise zugänglich ist. Inwieweit das SemesterTicket auf Linien der VRR-Tarifpartner außerhalb des Verbundraums gültig ist, ist nicht eindeutig geregelt. Das Semesterticket hat einen Preis von aktuell (Stand Juli 2023) 160,62 € pro Semester mit dem Gültigkeitsbereich VRR, für ganz NRW werden 220,02 € pro Semester berechnet.[14]

Senioren ab 60 Jahren können das sogenannte BärenTicket erwerben, das in der Preisstufe D erhältlich ist und in Nahverkehrszügen zur Benutzung der 1. Klasse berechtigt. Das Bärenticket soll zum 1. März 2025 abgeschafft werden.[15]

Empfänger von Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) können das SozialTicket erwerben. Hierzu wird den berechtigten Personen vom Sozialleistungsträger ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Mit diesem kann dann beim jeweiligen Verkehrsunternehmen das Sozialticket erworben werden. Das Sozialticket kostet 45,10 €, im Abonnement 39,60 €.[16]

Für seine Abonnement-Kunden setzt der VRR seit 2003 ausschließlich elektronische Tickets (E-Tickets) auf Chipkarten ein. Von 2007 bis 2010 hat der VRR diese E-Tickets auf den deutschlandweiten Standard VDV-Kernapplikation umgestellt. In diesem Zuge hat sich der VRR eTicket Deutschland angeschlossen.

Auszug aus der Preistabelle (2024): Preise in Euro; gültig ab 1. April 2024, Stand 26. März 2024[17]

Name des Tickets Kurzstrecke Preisstufe A Preisstufe B Preisstufe C Preisstufe D
EinzelTicket Erwachsene 2,10 3,30 (A1/A2)

3,40 (A3)*

7,00 14,80 17,90
EinzelTicket Kinder (bis einschl. 14 J.) 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90
4erTicket Erwachsene 7,20 12,50 26,30 54,50 65,00
4erTicket Kinder (bis einschl. 14 J.) 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
10erTicket (Erwachsene und Kinder) 16,50 26,60 53,40 108,20 119,60
24-StundenTicket (Erwachsene und Kinder) - 8,30 17,00 29,20 34,60
24-StundenTicket Preis je zusätzlich mitgenommener Person - + 4,20 + 4,80 + 5,60 + 6,20
48-StundenTicket (Erwachsene und Kinder) - 15,80 32,30 55,50 65,70
48-StundenTicket Preis je zusätzlich mitgenommener Person - + 8,00 + 9,10 + 10,60 + 11,90
*= Der Preis der Preisstufe A richtet sich nach Größe der Stadt. In kleineren Städten gilt die Preisstufe A1, in größeren Städten die Preisstufe A2 und in Bochum, Dortmund, Essen, Düsseldorf und Wuppertal die Preisstufe A3.

Am 1. April 2024 wurden die Preisänderungen durchgeführt. eezy VRR ist ein elektronischer Tarif (eTarif), den man mit einer App auf dem Smartphone nutzt. Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis und einem km-Preis zusammen und wird auf Basis der Luftlinie zwischen dem Start und Ziel berechnet.

Nicht-VRR-Gebiete mit Anwendung des VRR-Tarifs

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Aachener Verkehrsverbund:
  • Kreis Heinsberg
    • Wegberg (ausschließlich SchokoTicket; übrige VRR-Tickets nur Linie 017)
    • Erkelenz (ausschließlich SchokoTicket)
    • Hückelhoven (ausschließlich SchokoTicket)
    • Wassenberg (ausschließlich SchokoTicket)
  • Kreis Düren
    • Linnich (ausschließlich SchokoTicket)
Verkehrsgemeinschaft Münsterland: Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe: Niederlande:

  1. a b c d e f g nur im Übergang aus dem VRR
  2. a b c d e f soweit Westfalentarif nicht anwendbar

Seit dem 1. Februar 2012 gilt der VRR-Tarif nicht mehr für Fahrten vom VRR in die niederländischen Gemeinden Groesbeek und Mook und umgekehrt, da die Bedienung durch die Buslinie 55 aufgegeben wurde.[19]

Seit dem 1. August 2022 haben sich VRR und AVV auf eine neue Tarifkragen-Regelung ihrer Schüler-Tickets verständigt. Fortan gilt das SchokoTicket erstmals auch uneingeschränkt in den AVV-Kommunen Erkelenz, Hückelhoven, Linnich, Wassenberg und Wegberg. Im Gegenzug ist das School&Fun-Ticket auch in den VRR-Tarifgebieten Mönchengladbach (50), Nettetal/Brüggen (20) und Schwalmtal/Niederkrüchten (30) gültig. Auf die bisher gültigen Tarifbestimmungen des sonstigen Ticketsortiments der Verbünde hat diese Änderung jedoch keine Auswirkung. Darüber hinaus können Schüler nun optional zusätzlich zu ihrem Ticket des Heimatverbundes auch noch das jeweils andere Schüler-Ticket beziehen, um somit das gesamte AVV- und VRR-Tarifgebiet befahren zu können.[20]

Geschichte

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Bis zum 1. August 2008 gab es nur die Preisstufen A, B und C, wobei C verbundweit gültig war. Bei Monatstickets der bisherigen Stufe A wird seit dem 1. August 2008 zwischen größeren (Preisniveau A2 genannt) und kleineren Städten (Preisniveau A1) unterschieden. Die Preisstufe C gilt jetzt nicht mehr verbundweit, sondern nur noch für zwei Tarifgebiete inklusive angrenzender Bereiche. Hinzu kommt die neue Stufe D, die anstelle der bisherigen Stufe C verbundweit gilt. Der Preisstufe A2 zugeordnet sind Dortmund, Hagen, Herne, Bochum, Wuppertal, Remscheid, Solingen, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf, Neuss/Kaarst, Krefeld und Mönchengladbach. Alle anderen Städte und Gemeinden im VRR sind der Preisstufe A1 zugeordnet. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Wuppertal die gesonderte Zeitkarten-Preisstufe A3.[21]

Im Zuge der Anwendung der VRR-Tarifs in den Kreisen Kleve und Wesel gingen am 1. Januar 2012 die Preisstufen 1–4 der VGN in den Preisstufen A–D des VRR auf. Seitdem wird im VRR-Tarif zwischen den Tarifbereichen „D Nord“ (Alt-VGN plus angrenzende Tarifgebiete) und „D Süd“ (Alt-VRR plus angrenzende Tarifgebiete) unterschieden. Für Fahrten darüber hinaus wurde eine neue Preisstufe E für den VRR-Gesamtraum eingeführt.[22] 2016 wurde die Preisstufe E wieder abgeschafft und die Preisstufe D auf den gesamten Verbundraum ausgeweitet.[23][24]

Seit Januar 2019 testet der VRR ein Jobticket, bei dem der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. So ist es für die Arbeitnehmer günstiger als das herkömmliche Ticket2000. Es gibt für die Arbeitgeber zwei unterschiedliche Sparvarianten und für Unternehmen ab 30 Abonnenten einen Mengenrabatt.[25]

Acht Verkehrsunternehmen bieten dieses Ticket an und suchen Unternehmen, die sich beteiligen. In NRW hat die STOAG Oberhausen bereits erreicht, ein Unternehmen für das Jobticket zu finden.[25]

Zum 1. März 2025 ist eine Umstellung des Tarifsystems geplant, wobei vorgesehen ist, die Preisstufen Kurzstrecke sowie A1, A2 und A3 in eine neue Preisstufe A sowie die Preisstufen C und D in eine neue Preisstufe C zusammenzufassen. Zudem ist eine Verschlankung des Ticketsortiments geplant.[26][27]

Verkehrsunternehmen

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Viele Verkehrsunternehmen sind oder waren im VRR aktiv. Auf einzelnen Linien von außerhalb des Verbundgebietes einbrechende Unternehmen, sowie Subunternehmen der genannten Unternehmen, sind hier nicht aufgelistet.

Aktive Verkehrsunternehmen

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Aktive Eisenbahnunternehmen:

Aktive ÖPNV-Unternehmen (Stadt- und Straßenbahnen, Schwebebahnen, Busverkehre):

Ehemalige Verkehrsunternehmen

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Eisenbahnunternehmen, die nicht mehr im VRR aktiv sind:

Nicht mehr im VRR aktive ÖPNV-Unternehmen:

Fahrzeuge

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Der VRR ist Eigentümer zahlreicher Schienenfahrzeuge, die im sogenannten „ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur“ (ZV VRR FaIn-EB) untergebracht sind. Die Fahrzeuge wurden im Rahmen des RRX-Modells beschafft oder im Rahmen von Insolvenzen von Eisenbahnverkehrsunternehmen übernommen.[28]

Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Fahrzeugart Einsatz auf Linien Bemerkung
82 + 2 Siemens Desiro HC Doppelstock-EMU 4teilig RE 1 RE 4 RE 5 RE 6 RE 11
48 Bombardier, Alstom BR 422 EMU S 1 S 4 von DB Regio übernommen
17 Stadler FLIRT 3XL EMU 3teilig S 2 RE 41 RE 34 Abgabe von RE 34 und RE 41 an S 28 für 2026 geplant.
24 EMU 5teilig S 3 S 9 RB 40 RE 49RB 32
20 Stadler FLIRT 3 EMU 5teilig RE 19 RB 35 13 Ein- und 7 Mehrsystemzüge (15 kV, 16,7 Hz / 25 kV, 50 Hz / 1,5 kV Gleichspannung)
20 Stadler FLIRT 3XL[29][30] EMU 4teilig RE 13[31] in Beschaffung
35 Bombardier TALENT 2 EMU 3teilig RE 7 RB 48
EMU 5teilig
15 CAF Civity BEMU 2teilig 45m RE 10 RE 14 RE 44 RB 31 RB 36 RB 37 RB 43 in Beschaffung; Lieferung vsl. ab 2026
45 BEMU 2teilig 55m
10 RB 68 RB 76
3 RB 46
Alstom LINT DMU S 7 RB 34 RB 39
EMU RE 2 RE 3 RE 7 RE 42 Beschaffung RRX-B geplant

Sonstiges

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Anmerkung zum Verkehrsvertrag

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Mitte Juni 2008 kündigte der VRR vorzeitig den Vertrag mit DB Regio über Leistungen in Höhe von 300 Millionen Euro. Die Zugleistungen, die im Rahmen dieses großen Verkehrsvertrages erbracht wurden, werden von der DB Regio NRW GmbH seitdem auf Basis einer hoheitlichen Auferlegung betrieben, zu der der VRR in seiner Eigenschaft als Anstalt des öffentlichen Rechts berechtigt ist.[32] Die DB Regio NRW GmbH allerdings hielt diese Kündigung und die Auferlegung für rechtswidrig und vertrat den Standpunkt, die Zugleistungen seien im Rahmen des ihrer Meinung nach gültigen großen Verkehrsvertrages durchzuführen. Am 19. Dezember stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest, dass die Kündigung des großen Verkehrsvertrages durch den VRR unwirksam ist und verurteilte den VRR dazu, die einbehaltene Summe zu bezahlen. Unter Vermittlung des früheren nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) einigte man sich 2009 auf einen neuen großen Verkehrsvertrag. Die RE-Linien sollen bis 2016, die S-Bahnen 2023 in die Ausschreibung gehen. Dieser wurde aber wegen Rechtswidrigkeit von der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster gekippt. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf folgt dieser Rechtsauffassung, legte den Fall aber dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor, da das Oberlandesgericht Brandenburg im Jahr 2003 ein anderslautendes Urteil gefällt hatte.[33]

Dieser hat den Vertrag am 8. Februar 2011 vollumfänglich für nichtig erklärt.[34] Trotz der in der Schwebe hängenden vertraglichen Einigung haben VRR und DB Regio das neue Fahrplankonzept im Dezember 2010 eingeführt.[35] Sowohl DB Regio NRW als auch der VRR suchen nun nach einer neuen Einigung, die im Rahmen dessen liegt, was der Bundesgerichtshof für zulässig hält. Dabei bestehen nach Angaben von VRR-Chef Martin Husmann „vier bis sechs Stellschrauben“. Auch Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD) strebt eine schnelle Neuregelung an.[36][37][38]

Fahrplanbereiche und Liniennummern

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Das Gebiet des VRR wurde zu seiner Gründung in insgesamt zehn Fahrplanbereiche unterteilt, was bei der Vergabe von Liniennummern Berücksichtigung fand. Dieses System wird zwar heute zu großen Teilen noch angewendet,[39] ist durch zahlreiche Sonderlösungen (z. B. Ortsbus-Linien) aber verwässert:

Bereich Gebiet bzw. Verkehrsgesellschaft
0 Krefeld, Mönchengladbach, Stadt Viersen; Kreis Viersen (NEW MöBus, SWK, NEW VIE, BVR)
1 Essen, Mülheim an der Ruhr (Ruhrbahn)
2 Bottrop, Kreis Recklinghausen (Vestische Straßenbahnen)
3 Bochum, Herne / Castrop-Rauxel (Behringhausen, Deininghausen, Dingen, Merklinde), Gelsenkirchen, Hattingen, Witten (BOGESTRA, HCR, VER)
4 Dortmund, Castrop-Rauxel (Frohlinde, Habinghorst, Henrichenburg, Ickern) (DSW21)
5 Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis (in Hattingen und Witten nur Einsatzwagen) (HST, VER)
6 Wuppertal, Solingen, Remscheid (WSW, SWS, SR)
7 Düsseldorf (Stadtbahn, Straßenbahn, „normale“ rechtsrheinische Buslinien), Kreis Mettmann (Sonderregelung insbesondere für Velbert s. u.) (Rheinbahn, BSM)
8 Düsseldorf (linksrheinische, rheinüberquerende und „besondere“ rechtsrheinische (Flughafen-Messe, Rennbahn, Strandbad) Buslinien sowie Nachtbusse), Kreis Neuss (SDG, Rheinbahn, SWN)
9 Duisburg, Oberhausen (DVG, StOAG)
ohne Kennziffer Kreis Kleve, Kreis Wesel (NIAG)

Im Normalfall sind Linien anhand ihrer Nummer zu unterscheiden. (Dabei steht # für die Nummer des Fahrplanbereiches und Y eine vom Verkehrsunternehmen vergebene Linienkennung.)

  • Stadtbahnlinien, auch wenn sie größtenteils an der Oberfläche verkehren, tragen Liniennummern mit vorangestelltem 'U' im Schema U#Y (wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu Straßenbahnen ist meist das Vorhandensein von Hochbahnsteigen). Die Wuppertaler Schwebebahn trägt – hauptsächlich für betriebsinterne Zwecke – die Liniennummer 60 ohne vorangestelltes U.
  • Straßenbahnlinien lauten #0Y und #1Y, ehemals auch #2Y. In Dortmund und Düsseldorf werden die Straßenbahnlinien, die Streckenteile im Tunnel haben, wie Stadtbahnen mit U#Y bezeichnet. Die Linien in Krefeld tragen die Nummern #4Y, da der niedrigere Teil des 0er Fahrplanbereich für das straßenbahnlose Mönchengladbach reserviert ist.
  • Die verbleibenden Linien im Format #YY sind Buslinien, wobei manchmal auch für diese Liniennummern nach dem Straßenbahnnummerierungsschema vergeben wurden. Bei den Kreisen Wesel und Kleve fehlt die Ziffer „#“ einfach; dort haben die Linien also das Format Y oder YY bzw. SLY oder SLYY für Fahrten, die im Wesentlichen innerhalb einer Gemeinde verkehren.
  • Bei der Rheinbahn gibt es zudem Linien nach dem Schema OY bzw. OYY, in Velbert nach dem Schema OVY. Dabei sind „O“ oder „OV“ der ein- bzw. zweistelligen Liniennummer vorangestellte Buchstaben mit der Bedeutung „Ortsbus“.
  • Von der BVR betriebene Busse verkehren im gesamten Verbundraum mit bereichsabhängiger erster Ziffer. Die ursprünglich bevorzugte Vergabe der 8 oder 9 als zweite Ziffer bei Linien dieses Unternehmens wird mittlerweile nicht mehr konsequent praktiziert.
  • beschleunigte Busverkehre werden je nach Unternehmen bzw. Gemeinde unterschiedlich bezeichnet:
    • weit verbreitet sind „SB“ („SchnellBus“, anfangs „StädteSchnellBus“). Ursprünglich eine Linienkategorie für schnelle städteverbindende Schnellbusse, die teilweise besser ausgestattete Busse nutzten; mittlerweile auch für innerstädtische Schnellbusse genutzt.
    • „CE“ („CityExpress“) für städtische Schnellbusse, meist im Innenstadtbereich mit weniger Halten, in den Außenbezirken einer Stadt mit Halt überall; wird mittlerweile nur noch von der WSW mobil in Wuppertal (seit 1991) mit vier Linien, den Stadtwerken Remscheid (seit 2021) mit einer Linie sowie der Hagener Straßenbahn (seit 2023) mit zwei Linien genutzt.
    • „M“ („Metrobus“) für städtische Schnellbusse in Düsseldorf (Rheinbahn).
    • „X“ („XBus“) für die 2022 neu eingeführten städteverbindende Schnellbuslinien, verbundweit einheitliche vergebene Nummern nach dem Schema XYY.[40]
  • E-Wagen oder sonstige vom regulären Linienweg abweichende Kurse waren früher bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft, der Essener Verkehrs-AG und der Rheinbahn mit einem sogenannten gestrichenem Liniensignal in Form eines roten Querbalkens gekennzeichnet, der die reguläre Liniennummer überlagerte. Dieser wurde 1980 vom VRR eingeführt.

Fahrplanbücher werden für Bochum, Gelsenkirchen und Hattingen/Sprockhövel seit 2012 nicht mehr herausgegeben. Stattdessen sind kostenlos Linienfahrpläne bei der Bogestra erhältlich. Nach erheblichen Protesten seitens der Fahrgäste und auf Weisung der örtlichen Politik wurde der Einstellungsbeschluss revidiert: Ab 2013 wird es wieder gedruckte Fahrplanbücher geben. Ähnlich verhielt es sich in Wuppertal.

Fahrgastinformation

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Der VRR bietet den Verbundmitgliedern die Infrastruktur zur Einbindung von Fahrgastinformationen in die eigenen Internetauftritte. Seit 2006 werden diese Auskunftsinformationen um Echtzeitinformationen angereichert[41], so dass im Internet Echtzeit-Fahrplanauskünfte für den Fahrgast zur Verfügung gestellt werden. Neben den Echtzeitdaten der Deutschen Bahn werden auch Echtzeitdaten der beteiligten Verkehrsunternehmen des Verbundes und der Märkischen Verkehrsgesellschaft mittels des vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen spezifizierten VDV454-Protokolls, eines Protokolls zum Austausch von Sollfahrplänen und Ist-Daten zur Dynamisierung von Fahrplanauskünften, an den sogenannten Istdatenserver des VRR angebunden und auch angrenzenden Verbünden übermittelt.

 
Ehemaliges Logo von 1980 bis 2010

Anlässlich des dreißigjährigen Jubiläums im Jahr 2010 hat sich der VRR ein neues Logo gegeben. Dieses wurde am 25. März 2010 eingeführt und hat nach und nach das Zeichen ersetzt, das ab 1980 verwendet wurde.

Im Mai 2012 ließ sich der VRR zudem von einer Werbeagentur eine Trickfilmanimation erstellen, die den eigenen Mitarbeitern die Social Media Guidelines des Unternehmens, also den richtigen Umgang in und mit sozialen Netzwerken im Internet näherbringen soll.[42]

Seit 2015 und verbundweit 2016 werden die Stadtliniennetzpläne des VRR auf Basis von OpenStreetMap-Karten gestaltet.

2017 schaltete der VRR ein Open-Data-Portal frei.[43]

Die längste Fahrt in Deutschland mit Straßen- oder Stadtbahnen (mit Umstiegen) führt von Witten-Heven nach Tönisvorst bei Krefeld.

Siehe auch

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Commons: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Im Überblick. Abgerufen am 30. März 2023.
  2. Der Schiene gehört die Zukunft: VRR stellt Zielnetz 2040 vor. Abgerufen am 30. März 2023.
  3. a b Satzung der „Gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts“ Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 26. Juni 2015, abgerufen am 8. Februar 2017.
  4. Impressum. Abgerufen am 30. Juni 2021.
  5. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr – Seit 30 Jahren aktiv für den ÖPNV. Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG, abgerufen am 8. Februar 2017.
  6. Kompetenzcenter Digitalisierung. VRR, abgerufen am 24. September 2019.
  7. 40 Jahre VRR: Geschichte(n) aus vier Jahrzehnten ÖPNV. Abgerufen am 30. Juni 2021.
  8. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Verkehrsverbünde aus Gelsenkirchen in der Firmendatenbank wer-zu-wem.de. Abgerufen am 30. Juni 2021.
  9. Die Preisstufen im VRR. In: vrr.de. VRR, abgerufen am 8. Februar 2017.
  10. VRR erweitert räumliche Gültigkeit des SozialTickets. VRR, 26. Juni 2023, abgerufen am 29. Juni 2023.
  11. Drastische Preiserhöhung beim VRR. taz, 29. Dezember 2005, abgerufen am 8. Februar 2017.
  12. VRR: Preisanstieg! Auch DAS wird sich zum 1. Januar ändern. FUNKE Mediengruppe, 27. Dezember 2021, abgerufen am 4. Dezember 2022.
  13. DeutschlandTicket für Schüler*innen. Ruhrbahn, abgerufen am 5. August 2023.
  14. SemesterTicket. Abgerufen am 4. Dezember 2022.
  15. Reinhard Kowalewsky: Aufräumen im Tarifdschungel: Bärenticket ist Geschichte – VRR schafft zahlreiche Ticketoptionen ab. Rheinische Post, 2. September 2024, abgerufen am 8. September 2024.
  16. SozialTicket. VRR, abgerufen am 12. Juli 2023.
  17. Preistabelle ab 01.04.2024. Abgerufen am 20. September 2024.
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