Bundesstrafgericht
Bundesstrafgericht BStGer | |
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Hauptsitz | Bellinzona, Kanton Tessin |
Webpräsenz | www.bstger.ch |
Das Bundesstrafgericht (BStGer; französisch Tribunal pénal fédéral (TPF), italienisch Tribunale penale federale (TPF), rätoromanisch Tribunal federal penala (TFP)) ist ein eidgenössisches Gericht mit Sitz in Bellinzona, das seine Tätigkeit im Jahr 2004 aufgenommen hat.
Rechtliche Grundlage
Artikel 191a Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft[1] vom 18. April 1999 (BV, SR 101) bestimmt: Der Bund bestellt ein Strafgericht; dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist. Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen.
Das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes[2] vom 19. März 2010 (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG; SR 173.71) regelt Stellung, Organisation und Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts sowie das anwendbare Verfahrensrecht.
Das Bundesstrafgericht hat in seinem Organisationsreglement[3] vom 31. August 2010 (Organisationsreglement BStGer, BStGerOR; SR 173.713.161) zudem die Gerichtsorganisation und -verwaltung geregelt.
Zuständigkeit
Das Bundesstrafgericht beurteilt erstinstanzlich (durch dessen Strafkammer) jene Strafsachen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit der Eidgenossenschaft unterstellt; primär die in Artikel 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung[4] vom 5. Oktober 2007 (StPO; SR 312.0) aufgelisteten Delikte. Hinzu kommt die Beurteilung von weiteren Straf- sowie Verwaltungsstraftatbeständen, für die sich die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts aus weiteren Bundesgesetzen ergibt.
Das Bundesstrafgericht beurteilt in Bundesstrafverfahren zudem (durch dessen Beschwerdekammer) Beschwerden gegen Verfahrenshandlungen der Polizei, der Bundesanwaltschaft[5], gegen Entscheide der eigenen Strafkammer und des Zwangsmassnahmengerichts. Darüber hinaus weist das Gesetz der Beschwerdekammer diverse weitere Zuständigkeiten zu. Darunter stechen, sowohl von Anzahl als auch von der materiellen Bedeutung her, die Beschwerden im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (inkl. Auslieferungsgesuche) hervor.
Organisation und Grösse
Gemäss Artikel 32 ff. StBOG setzt sich das Bundesstrafgericht aus den beiden bereits genannten Kammern (denen je ein Präsident vorsteht) sowie dem Generalsekretariat und seinen Diensten zusammen. Das Gericht verfügt zudem über folgende gesetzlich vorgesehene Leitungsorgane: das Präsidium, das Gesamtgericht und die Verwaltungskommission.
Am Bundesstrafgericht sind (Stand: Januar 2013) rund 65 Personen tätig, davon 18 Richterinnen und Richter.
Einzelnachweise
Weblinks
Koordinaten: 46° 11′ 23″ N, 9° 1′ 14″ O; CH1903: 722124 / 116593