Vorsitzender des Staatsrats

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Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates

Der Vorsitzende des Staatsrats der Deutschen Demokratischen Republik wurde auch als Staatsratsvorsitzender bezeichnet. Dieses Amt wurde im Jahre 1960 anstelle des bisherigen Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen, das seit 1949 bis dahin von Wilhelm Pieck bekleidet worden war. Verfassungsrechtlich galt zwar der Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt der DDR, in der Praxis wurde jedoch der Staatsratsvorsitzende als faktisches Staatsoberhaupt angesehen.

Andere sozialistische Staaten, wie etwa Jugoslawien (dort „Staatspräsidium“), hatten ebenfalls kollektive Staatsoberhäupter, teilweise mit rollierendem Vorsitzwechsel.

Staatsratsvorsitzende waren:

Nach den ersten freien Wahlen in die Volkskammer 1990 übernahm durch eine Verfassungsänderung die neugewählte Präsidentin der Volkskammer (vgl. Bundestagspräsident), Sabine Bergmann-Pohl, die Aufgaben des Staatsratsvorsitzenden.