Wahlkollegium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. November 2024 um 03:07 Uhr durch ProloSozz (Diskussion | Beiträge) (der LA gilt so nicht mehr: "Wahlkollegium" läßt sich nicht bisherigen WL-Zielartikel unterbringen (da keine Untermenge davon, sondern andersrum); somit geht's nicht ohne eigenen Artikel).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Wahlkollegium wird eine Versammlung oder ein Gremium bezeichnet, das zum Zweck der Wahl eines oder mehrerer Amtsträger oder Funktionären gebildet wird. Eine solche Wahl wird als indirekte Wahl bezeichnet. Dies ist in jedem Parlament bei der Wahl einer Regierung oder bei einem Verein oder einer Partei bei der Wahl des Vorstands durch Delegierte (die auch weitere Entscheide treffen) ein alltäglicher Vorgang.

Wird ein Wahlkollegium ausschließlich zur Wahl von Amtspersonen gebildet, und hat es ansonsten keine weitere Funktion oder Entscheidungsbefugnis, wird es auch als Elektorenkollegium oder Wahlmännerkollegium bezeichnet (letzteres nicht nur bei ausschließlicher Männerbesetzung).

In Belgien bildet die Gesamtheit der Wähler in einem oder mehreren Wahlkreisen ein Wahlkollegium. Bei der Wahl ins Europäische Parlament werden die Wahlkollegien anders gebildet als bei der Abgeordnetenwahlen.[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Wahlkreis oder Wahlkollegium? Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres (Amtliche Informationen, Belgien), abgerufen am 12. November 2024.