Amt Engers

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Das Amt Engers war ein vom 14. Jahrhundert bis 1794 bestehender Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Kurfürstentum Trier mit Sitz in Engers.

1362 eroberte Kurfürst Kuno II. von Falkenstein die Stadt Engers. 1371 erhielt das Hochstift auch die formelle Zustimmung des Erwerbs als Reichslehen durch den Kaiser. Das Amt Engers wurde vermutlich im 14. Jahrhundert unter dem Trierer Kurfürsten Balduin (1307–1354) eingerichtet. Dem Amt stand ein Amtmann vor. In der einer Aufstellung, die Kurfürst Johann II. von Baden 1498 beauftragt hatte, ist das Amt Engers als eines von 59 Ämter erwähnt.[1] Später wurde das (rechtsrheinische) Amt Engers und das (linksrheinische) Amt Bergpflege zusammen verwaltet.

1788 wurde das Amt Engers vom Amt Bergpflege getrennt und mit dem (rechtsrheinischen) Amt Hammerstein zusammengelegt. Mit der Einnahme des Linken Rheinufers durch französischen Revolutionstruppen wurde das Amt Bergpflege nach 1794 aufgelöst. Das Amt Engers und Hammerstein blieb noch bis zum Ende der Kurstaates 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss Teil des Rest-Kurstaates.

Sitz des Amtes war die Burg Kunostein in Engers. Im 18. Jahrhundert wurde diese abgerissen und Schloss Engers errichtet.

  • Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs : Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 1, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 19–30.

Einzelnachweise

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  1. Richard Laufner: Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg; in: Johannes Mötsch, Franz-Josef Heyen (Hrsg.): Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtsjahres. (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte. Bd. 53). Verlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1985 S. 289 ff., Digitalisat