Ausgleichszulage

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Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der österreichischen Sozialversicherung, die zusätzlich zur errechneten Pension gewährt wird, damit ein Mindesteinkommen erreicht wird. Sie wird umgangssprachlich oft als „Mindestpension“ bezeichnet. Die Ausgleichszulage selbst ist die Differenz zwischen der gebührenden Pension, weiteren anrechenbaren Nettoeinkommen und dem Ausgleichszulagenrichtsatz, der jedes Jahr per Verordnung durch das Sozialministerium angepasst wird (2024: Alleinstehende Pensionsbezieher € 1.217,96, Ehepaare im gemeinsamen Haushalt € 1.921,46).[1]

Um eine Ausgleichszulage zu erhalten, muss der gewöhnliche Aufenthaltsort im Inland liegen. Empfänger von Ausgleichszulage ab 65 Jahren erhalten die Vorteilscard der Österreichischen Bundesbahnen gratis.[2] Mit dieser erhält man nicht nur ÖBB-Tickets zum halben Preis, sondern in einigen Bundesländern, z. B. in der Steiermark, auch vergünstigte Fahrscheine für den Nahverkehr.[3] In Kärnten gibt es auch eine landesweit gültige vergünstigte Jahreskarte für Empfänger von Ausgleichszulage, das Kärnten Ticket Spezial (Preis 2024 199 Euro).[4] Die Stadt Salzburg bietet für Bezieher von Ausgleichszulage eine bundeslandweit gültige Jahreskarte für 50 Euro an.[5]

Die Ausgleichszulage entfällt, wenn der Bezieher in einem Kalenderjahr insgesamt länger als 8 Wochen im Ausland ist.

In der Bundesrepublik Deutschland wird eine ähnliche Zielsetzung mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezweckt, die aber beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen ist.

Einzelnachweise

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  1. Mindestpension (=Ausgleichszulage). Portal der Arbeiterkammern, abgerufen am 27. Dezember 2023.
  2. Alle Vorteilscards. Österreichische Bundesbahnen, abgerufen am 20. April 2022.
  3. Wer fährt ermäßigt? Verbund Linie, abgerufen am 25. August 2024.
  4. Kärnten Ticket. Kärntner Linien, abgerufen am 24. April 2022.
  5. Christine Schrattenecker: Aktiv:Karte: 50 Euro-Klimaticket Salzburg bald auch für Mindestpensionist:innen. Stadt Salzburg, 29. Februar 2024, abgerufen am 2. März 2024.