Brandenburger Freiheitspreis
Der Brandenburger Freiheitspreis „dient der Förderung des Freiheitsgedankens.“[1] Mit ihm werden zweijährlich „Persönlichkeiten oder Institutionen ausgezeichnet, die in herausragender Weise, vornehmlich durch ihre Tätigkeit auf den Gebieten von Kultur, Religion, Wirtschaft oder Politik, maßgeblich zur Verwirklichung des Freiheitsgedankens beigetragen haben.“[2] Verleiher ist das Domstift Brandenburg. Vorgeschlagen werden können natürliche Personen oder Institutionen. Der Freiheitspreis wird erstmals am 11. Oktober 2016, dem 850. Jahrestag der Grundsteinlegung des Doms St. Peter und Paul in Brandenburg an der Havel, vergeben und ist mit 25.000 Euro dotiert.[3]
Preisträger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 2016 Menschenrechtszentrum Cottbus e. V., Trägerin der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus[4]
- 2018 Wohnungsbaugenossenschaft Bremer Höhe e.G., Berlin[5]
- 2020 Pfarrerin Beatrix Spreng aus Joachimsthal[6]
- 2023 AlgorithmWatch[7]
Jury
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die ehrenamtliche Jury ist unabhängig und „an Weisungen und an die eingereichten Vorschläge nicht gebunden.“[8] Sie besteht aus bis zu fünf Personen und wird vom Kurator des Domstifts Brandenburg im Einvernehmen mit den Förderern berufen. Die Domdechantin oder der Domdechant des Domstifts Brandenburg ist satzungsgemäß Vorsitzender der Jury. Die anderen Mitglieder der Jury werden für drei Preisvergaben berufen, wobei eine Wiederberufung möglich ist.[8]
Die Jury besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Jutta Allmendinger, Präsidentin Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) gGmbH
- Jakob Hein, Schriftsteller und Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Wolfgang Huber (Vorsitzender), Landesbischof i. R., Domdechant, Domstift St. Peter und Paul zu Brandenburg
- Christoph Möllers, Professor für öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Schirmherrschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schirmherr des Brandenburger Freiheitspreises ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Förderer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Preis wird zu gleichen Teilen von der Deutsche Bank AG und der ZF Friedrichshafen AG gefördert.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Webpräsenz des Brandenburger Freiheitspreises
- Außenminister Steinmeier ruft zu Vorschlägen für Preisträger des „Brandenburger Freiheitspreises“ auf. Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes vom 6. Februar 2016, abgerufen am 29. Februar 2016.
- Flyer zum Freiheitspreis 2016. (PDF; 438 kB) In: brandenburger-freiheitspreis.de. 2. November 2015, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016 .
- Statut des Freiheitspreises (PDF; 55 kB)
- Webpräsenz des Domstifts Brandenburg
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Statut, Punkt 3.
- ↑ Der Brandenburger Freiheitspreis, abgerufen am 29. Februar 2016. „Da die Welt noch nie ‚eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden hat’ (Abraham Lincoln), wird das jeweils relevante Verständnis von ‚Freiheit’ und der sich daraus ergebende Schwerpunkt von Mal zu Mal der Preisverleihung neu formuliert werden.“ Statut, Punkt 3.
- ↑ Statut, Punkt 4.
- ↑ AKTUELLES – 09. August 2016: Erster Preisträger bekannt gegeben. In: brandenburger-freiheitspreis.de, abgerufen am 13. August 2016 (mit Presselinks). – Brandenburger Freiheitspreis des Domstifts Brandenburg: Erster Brandenburger Freiheitspreis geht an das Menschenrechtszentrum Cottbus. Pressemitteilung. In: brandenburger-freiheitspreis.de (PDF; 138 kB), abgerufen am 13. August 2016.
- ↑ Brandenburger Freiheitspreis 2018 geht an die Wohnungs-baugenossenschaft „Bremer Höhe“. Pressemitteilung. In: brandenburger-freiheitspreis.de. 18. Juni 2018, abgerufen am 12. Oktober 2018 (PDF; 340 kB).
- ↑ Rechts rockt nicht: Pfarrerin Beatrix Spreng erhält Brandenburger Freiheitspreis, Potsdamer Neueste Nachrichten
- ↑ https://www.dom-brandenburg.de/de/news/detail/algorithmwatch-mit-dem-brandenburger-freiheitspreis-2023-ausgezeichnet/ abgerufen am 19. April 2024
- ↑ a b Statut, Punkt 6.