Diskussion:D-Jugend

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Bernd Glasstetter in Abschnitt Mädchenfußball
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Mädchenfußball

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Im Artikel steht: "Mädchen dürfen beim Fußball bis einschließlich zur D-Jugend, mit Sondergenehmigung bis einschließlich zur C-Jugend in Jungenmannschaften mitspielen."

Mindestens beim Südbadischen Fußballverband stimmt dies nicht. Laut der Jugendordnung http://www.sbfv.de/sites/default/files/downloads/Jugendordnung.pdf ist keine Sondergenehmigung erforderlich. Es reicht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Und es kann bis zur B-Jugend hoch gehen: "Es sind auch gemischte Mannschaften (Junioren und Juniorinnen) zulässig. B- und C- Juniorinnen dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Junioren-Mannschaften spielen. Im Bereich der B-Junioren/B-Juniorinnen und jünger sind gemischte Staffeln (Jungen- und Mädchenmannschaften zulässig."

Es sollte also nachgeprüft werden, wie dies bei den einzelnen Landesverbänden ist und ob es inzwischen überall möglich ist bis hoch zur B-Jugend gemischt zu spielen. Nach der B-Jugend wechseln die Mädchen dann direkt in die Aktivmannschaften. --Bernd Glasstetter (Diskussion) 10:01, 8. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

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Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --SpBot 19:42, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Erledigt. --enomil 14:34, 6. Mär. 2009 (CET)Beantworten

http://www.dfb.de/uploads/media/08_Jugendordnung_03.pdf (nicht signierter Beitrag von 88.73.38.161 (Diskussion) 08:09, 29. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten