Diskussion:Lediger

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Verfahrensmechaniker in Abschnitt Neues Lemma?
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Erweiterung

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Ähnlich dem Artikel Witwe könnte der Artikel erweitert werden um:

Demografie

Soziale Stellung.

Rechtslage in Deutschland

Rechtslage in Österreich

Rechtslage in der Schweiz

Rezeption

Literatur

Weblinks

--01:46, 20. Jan. 2024 (CET) (Artikelersteller) --Verfahrensmechaniker (Diskussion) 01:46, 20. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Lediges Kind

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Der Begriff lediges Kind wiederspricht nun der Einleitung und ist durch das Bayrische Wörterbuch nicht belegt. Würde vorschlagen diesen Satzteil zu löschen und ebenso die Weiterleitung. --Mirkur (Diskussion) 18:11, 20. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Lediges Kind ist das Kind einer Ledigen, wie auch das wiktionary erklärt. Insofern besteht ein Bezug zum Lemma. Das Bayrische Wörterbuch habe ich durch einen aussagekräftigen Einzelnachweis ersetzt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:13, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Danke dir, durch deinen link zu "Unehelichkeit" habe ich jetzt eine Quelle gefunden, in der der Begriff im Titel vorkommt. Den Wechselbalg habe ich herausgenommen, weil das kein uneheliches Kind ist, sondern ein untergeschobenes, s. Artikel dazu. Was meinst du, ist das so wichtig, dass wir die Weiterleitung Lediges Kind lassen sollten? Ich tendiere dazu, das nicht so zu lassen. Herzliche Grüße --Mirkur (Diskussion) 13:02, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Die WL ist unglücklich, da es bei dem ledigen Kind ja um das Kind selbst und nicht die unverheirateten Eltern (Ledige) geht. Vielleicht kann sich der Ersteller Verfahrensmechaniker mal dazu äußern. Ich halte die WL für überflüssig. R2Dine (Diskussion) 08:35, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ein lediges Kind. als Kind einer Ledigen, ist eigentlich auch ledig/unvereiratet, obwohl es das Mindestheiratsalter nicht erreicht hat. Zur Begriffsklärung muss das ledige Kind drinstehen und dann passen die Fettung (und die Weiterleitung) durchaus dazu? --Verfahrensmechaniker (Diskussion) 21:08, 24. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Gibt es dazu eine Quelle? R2Dine (Diskussion) 08:15, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Zu deiner "Ehemündigkeit" gibt es auch keine Quelle, drum stand vorher drin, "noch nie verheiratet", das passte auch zum ledigen Kind. Auch 14jährige sind ledig, aber noch nicht ehemündig. --Verfahrensmechaniker (Diskussion) 13:51, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Neues Lemma?

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Der Begriff Lediges Kind ist (wegen Weiterleitung hierher) gefettet im Artikel Ledige.

Unehelichkeit, Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit bezeichnet rechtlich die Geburtssituation eines Kindes außerhalb einer bestehenden Ehe.

Ein „lediges Kind“ ist aber dasselbe wie ein „uneheliches Kind“, darum könnten/sollten die beiden Artikel zusammengeführt werden. In der Wikipedia ist es üblich, dass der in der Sprache häufigere Begriff als Lemma gewählt wird (unabhängig vom Rechtsbegriff).

Ergebnisse bei der Suche mit Google:

  • | Unehelichkeit | Ungefähr 17.100 Ergebnisse
  • | „uneheliches Kind“ | Ungefähr 182.000 Ergebnisse
  • | „außereheliches Kind“ | Ungefähr 9.950 Ergebnisse
  • | „nichteheliches Kind“ | Ungefähr 16.000 Ergebnisse
  • | „lediges Kind“ | Ungefähr 25.400 Ergebnisse

d.h. der Artikel Unehelichkeit wird umbenannt in Uneheliches Kind .

Der Begriff „lediges Kind“ sollte gefettet im Artikel „Uneheliches Kind“ aufscheinen

Im Artikel Ledige soll der Begriff nur zur Begriffsklärung einfach erklärt werden.

Diskussion bitte nur hier:

--Verfahrensmechaniker (Diskussion) 00:42, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten

@R2Dine: und @Mirkur: bitte auch meine Änderungen im Artikel Unehelichkeit überprüfen!--Verfahrensmechaniker (Diskussion) 02:03, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten