Diskussion:Regionalflughafen
Ausbauen
[Quelltext bearbeiten]Ist der Artikel nicht in der jetzigen Form ein unbedingt ausbaubedürftiger Stub? Wo in Deutschland, Österreich, der Schweiz gibt es denn Regionalflughäfen, wo sind welche in Planung oder in Bau? Wo ist die politsche Kontroverse über ihre Sinnhaftigkeit und Zukunftsfähigkeit angesichts von Erdölverknappung und Klimawandel? --Wolfgang Pohl 16:08, 7. Jun. 2007 (CEST)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]"Regionalflughafen (auch "regionaler Verkehrsflughafen") ist rechtlich nicht eindeutig definiert." ist keine Definition. Man sollte im ersten Satz (wenn schon eine Definition nicht eindeutig möglich ist), eine Abgrenzung vornehmen, statt gleich auf die juristischen Feinheiten einzugehen. Beispielsweise: "Regionalflughafen (auch "regionaler Verkehrsflughafen") ist ein Flughafen oder Flugplatz, von dem aus keine internationalen Linienflüge Starten." Das soll nur ein Beispiel sein; da ich nicht weiß, ob diese Aussage fachlich korrekt ist, habe ich am Artikel nichts geändert. --Carbenium 13:03, 26. Jan. 2010 (CET)
- Hallo Carbenium, von einem Regionlaflughafen können durchaus internationale Flüge stattfinden. Die einzige Definition die ich kenne ist folgende: kontrollierte Flugplätze (egal ob Flughafen oder Verkehrslandeplatz), die nicht vom BMVBS gemäß LuftVG 27d als internationale Flugplätze (die 16 Plätze der DFS) definiert worden sind, gelten als Regionalflugplatz! Gruß--Frankygth 13:25, 26. Jan. 2010 (CET)
- Hallo Frankygth, danke für Deine schnelle Antwort!
- Uff, die Definition ist auch nicht hilfreich im Sinne der Allgemeinverständlichkeit... Internationale Flüge habe ich ja auch nicht generell ausgeschlossen, aber wie sieht es mit den regelmäßigen Linienflügen aus? Ein Regionalflughafen hat doch bestimmt nicht so große und umfangreich ausgebaute Bahnen wie ein großer internationaler, oder? Kann man das vielleicht anhand der Flugzeuggröße festmachen, auf die ein Flughafen maximal ausgelegt ist? --Carbenium 13:35, 26. Jan. 2010 (CET)
- Nein, kann man auch nicht! Es hat nichts mit der Bahnlänge oder der Größe der dort betriebenen Flugzeuge zu tun. Regionlaflugplätze sind wie ich oben schon geschrieben habe nur die Plätze, die vom Bundesverkehrsministerium nicht als internationale Flugplätze definiert worden sind, trotzdem aber über IFR-Verkehr verfügen. Sei es jetzt Kassel, Augsburg, Lübeck, Dortmund, Friedrichshafen oder auch kleinere Plätze wie Siegerland. Alles sogenannte Regionalflugplätze, aber keine int. Flugplätze im Sinner der Genehmigung des BMVBS. Gruß--Frankygth 14:09, 26. Jan. 2010 (CET)
- Ok. Ich hoffe, ich habe das jetzt verstanden und versucht den Artikel entsprechend zu verbessern. Da Du ja offensichtlich Ahnung davon hast, schau bitte nochmal drüber und baue ggf. Fehlendes noch ein. Beispielsweise konnte ich mit "IFR" nicht wirklich was anfangen. Daher habe ich das erstmal außen vor gelassen. Hat das was mit Instrumentenflug zu tun? Wenn Du eine adäquate Quelle hast, wäre eine Verlinkung des zugrunde liegenden Gesetzestextes im ersten Satz auch ganz sinnvoll. Grüße, Carbenium 14:36, 26. Jan. 2010 (CET)
- IFR ist Instrumentenflug. Die adäquate Quelle ist das Luftverkehrsgesetz LuftVG. Verlinkungen dazu gibt es im Netz massenweise. Ich schaue dann mal drüber, aber zu mehr fehlt mir einfach die Zeit. Viele Grüße.--Frankygth 15:20, 26. Jan. 2010 (CET)
Ich halte die derzeitigen Formulierungen immer noch für verbesserungswürdig: $27d LuftVG regelt nur die Flugsicherungsdienste an Flugplätzen, auf internationale oder Regionalflughäfen wird dort nicht Bezug genommen. Der erste Satz klingt z.Zt so, als wären alle, bis auf die internationalen Flugplätze, in D Regionalflughäfen, was definitiv nicht stimmt. Da es mW keine juristische Definition gibt, halte ich es für sinnvoll, die des ADV als Grundlage zu nutzen. Falls keine Einwände kommen, werde ich es demnächst dementsprechend ändern. --Holmhansen 11:23, 2. Dez. 2018 (CET)
- Huhu mein Freund, was ist verbesserungswürdig? Der 27d regelt, an welchen Flugplätzen der Bund den Bedarf anerkennt! Das sind genehmigungsrechtlich "internationale" Flughäfen (nachzulesen in der Genehmigung oder in der AIP VFR). Nur an diesen Plätzen muss die DFS die flugsicherungs- und technischen Dienste vorhalten. Bei allen anderen Flugplätzen muss der Flugplatzbetreiber die Dienste vorhalten. Und genau diese Plätze gelten als "Regionalflugplätze". Und genau dieser Begriff ist juristisch nicht definiert. Die ADV kocht ihr eigenes Süppchen und bedarf hier keiner weiteren Erklärung. Viele Grüße nach EDAZ--Frankygth (Diskussion) 19:33, 2. Dez. 2018 (CET)
- Huhu aus EDAZ ;-) Formaljuristisch hast Du natürlich vollkommen Recht. Für den mit der Materie gar nicht vertrauten liest sich der erste Satz/kann so gelesen werden, als wären, bis auf die internationalen, alle Plätze Regionalflughäfen "alle Flugplätze ... die ... nicht ... als internationale Flugplätze definiert worden sind" Vielleicht hilft eine Ergänzung "alle Flugplätze mit Kontrollzone"? Im Übrigen finde ich die ADV Definition gar nicht sooo schlecht:
- "Die ADV und deutsche Luftfahrtbehörden wenden die Bezeichnung Regionalflughafen auf Flugplätze mit planmäßigem öffentlichen Verkehr an, soweit sie nicht zu den internationalen Verkehrsflughäfen gehören. Die Regionalflughäfen können der Genehmigung nach Flughäfen oder Landeplätze sein und sie betreiben die Flugsicherung in eigener personeller und technischer Verantwortung, während an den internationalen Verkehrsflughäfen die Flugsicherungsdienste direkt von der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) geleistet werden..." Viele Grüße nach Langen --Holmhansen 09:05, 3. Dez. 2018 (CET)
- Das BMVI wendet den Begriff bei Flugplätzen mit IFR Verkehr (also auch RMZ) an, bei denen der Paragraph 27d nicht zieht....! Im Prinzip ist es aber egal, da gebe ich dir recht. Ob es nur LR D (CTR) oder auch RMZ-Plätze sind, sei dahingestellt.....have a nice week--Frankygth (Diskussion) 09:15, 3. Dez. 2018 (CET)
Karte
[Quelltext bearbeiten]Die Karte müsste mal aktualisiert werden. Berlin-Tegel gibt es nicht mehr. Rita2008 (Diskussion) 10:25, 24. Jul. 2021 (CEST)