Diskussion:Reichsprälat

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von HerrZog in Abschnitt Revision wäre sachgerecht
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Liste fehlerhaft

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Die angeführten Klöster/Stifte sind zum nicht geringen Teil irrtümlich aufgelistet ...

Zumindest für Liste zum Rheinischen Reichsprälatenkollegium gibt es tatsächlich Umstimmigkeiten. Es werden hier einige genannt, die bei Köbler aber auch anderen Quellen nicht erscheinen. Andererseits fehlen hier welche, die anderswo genannt werden. Den Listen fehlen im Übrigen auch Angaben über Quelle der Infos. Machahn 14:37, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Ich hab die alte unbelegte Liste erstmal entfernt (s.u. vielleicht kann man sie ja noch mal brauchen oder belegen) und durch andere ersetzt. Machahn 14:47, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Alte Liste der Mitglieder des rheinischen Reichsprälatenkollegiums

Zisterzienser:

Benediktiner:

Unstimmige, (aber richtige) Zuordnung

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Die Zuordnung von Abt von St. Ulrich und St. Afra zu Augsburg zum Rheinischen Reichsprälatenkollegium erschien mir unstimmig. Zumal das Hochstift Augsburg ein geistliches Fürstentum im Schwäbischen Reichskreis war. Laut Köbler hat das aber seine Richtigkeit und das Reichstift war in der Tat unabhängig vom Hochstift. Vielleicht ist das eine Anregung für jemanden diese Artikel weiter auszubauen, zumal bei Kloster Sankt Ulrich und Afra Augsburg ein Bearbeitenbaustein darauf hindeutet, dass dort nicht ausreichend zwischen Institution und Gebäude unterschieden wird. Die derzeitigen Artikel geben noch keine Antwort auf die Unstimmigkeit.--Wuselig 13:55, 20. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Weiterleitungen von Reichskloster und Reichsabte nach Reichsprälat

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Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum Reichskloster und Reichsabtei auf den Artikel über das Amt des Reichsprälaten weiterleiten. Wenn, dann doch wohl umgekehrt. Stullkowski 22:11, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Das passt schon. Die Gesamtheit hiess Reichsprälaten, welchen Dingen die nun vorstanden war halt ganz unterschiedlich, einem Kloster einer Abtei oder was auch immer. Und bei Reichskloster und Reichsabtei gibt es halt nichts anderes zu sagen, als dass das eben reichsunmittelbare Klöster und Abteien waren. Die rechtliche Stellung und den Stand hatte aber der Geistliche inne, der dem Kloster oder der Abtei vorstand, der Reichsprälat eben. Passt also schon. Gruß -- Finanzer 00:50, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Na, ich weiß nicht. Die Reichsunmittelbarkeit war doch wohl an das Kloster gebunden und nicht personifiziert. Die Position der Person eines Abtes war ja nur die einer Verkörperung der Institution. In den entsprechenden Urkunden war es ja auch das Kloster, dem Abgabenfreiheit, Eigengerichtbarkeit usw. zuerkannt wurde, nicht dem Abt und schon gar nicht einem bestimmten Abt, sie erfolgte auf ewige Zeiten. Es war der Grundbesitz des Klosters, der aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesherrn herausgenommen wurde, es war ein Immunitätsbezirk. Die Klöster dienten als Königspfalzen, nicht die Äbte. Auch gehörten Land und Einkünfte eines Reichsklosters nicht dem Abt persönlich, allenfalls verfügte er darüber, als ob es sein persönlicher Besitz wäre. Ohne die Etymologie jetzt nachgeschaut zu haben, kommt es mir auch komisch vor, wenn etwa von einem karolingisches Reichskloster auf "Reichsprälat" verlinkt wird. Das Wort wurde doch sicher nicht im Frühmittelater benutzt. Schließlich wird sehr häufig auf Reichsabtei bzw. Reichskloster verlinkt. In vielen anderen Artikeln wird umständlich Kloster xy war ein [[Reichsprälat|Reichskloster]] verlinkt. Zu dem anderen Punkt: Eine Abtei ist ja auch ein Kloster, da hätte ich nun wieder keinerlei Probleme mit einer Weiterleitung. Stullkowski 01:36, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Hm, jetzt sehe ich, daß auch noch Liste der Reichsabteien und -klöster eine Weiterleitung hierher ist. Ein Redirect von einem Kloster auf ein Amt, das nicht einmal zwingend mit einem Reichskloster verbuden war (da es ja auch Reichsprälaten an Domkapiteln gab), und hier wiederum eine Liste der Reichsprälaten, die auf Klöster verlinkt, finde ich wirklich nicht sehr logisch und stringent. Stullkowski 13:56, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Die Reichsstandschaft war an Personen gebunden. Das Reich war ein Personenverbandsstaat. Auch wenn wie hier die Reichsstandsschaft des Prälaten aus der Reichsunmittelbarkeit des Kloster resultierte, war jedoch nicht das Kloster, sondern eben der Abt Reichsstand und Mitglied des Reiches. Was auch an diversen Reichsmatrikeln erkennbar ist, wo es heisst: "Abt von soundso", "Äbtissin von soundso", aber nicht "Kloster soundso". Das frühmittelalterliche arolingische Reichskloster, hat aber tatsächlich nichts mit dem hier beschriebenen Reichsprälaten zu tun. Wenn man denn was sinnvolles und redundanzfreies zum Reichskloster (also zu Kloster und zu Reichsprälat) schreiben kann, könnte man den Redir ja wieder auflösen. Das war aber bis zur Zusammenlegung nicht der Fall, so dass die Zusammenführung beim Reichsprälaten am sinnvollsten war. Gruß -- Finanzer 14:01, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Vielleicht habe ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Ich möchte natürlich nicht von Reichsprälat nach Reichskloster redirecten. In dem Atikel Reichsstände ist es natürlich absolut sinnvoll zu verlinken: Zu den Geistlichen Reichsständen gehörten ... Reichsprälaten. Nur in einem anderen Kontext halte ich es für nicht sinnvoll in folgender Weise zu verlinken: Die Abtei xy war seit karolingischer Zeit [[Reichsprälat|Reichskloster]]. In einen Artikel Reichskloster würde ich z.B. die Liste der Reichsklöster auslagern. Allerdings bin ich gerade mit ganz anderen Dingen beschäftigt, das ganze fällt also in die Kategorie "man sollte mal..." ;-) Gruß, Stullkowski 15:18, 17. Jan. 2009 (CET)Beantworten
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Die Listenangabe zur Äbtissin von Lindau bezieht sich auf das Terziarinnen-Minoritenkloster. Reichsstand war aber offenbar die Äbtissin des dortigen Kanonissenstifts. So auch in der Quelle Reichsmatrikel von 1521 verlinkt. Olympian77 20:37, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Rang

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Die Liste im Artikel ist nach Rang der Abtei geordnet. Nach welchem Rang? Wie wird der Rang bestimmt? Wo steht der Rang einer Abtei? --MAY 03:03, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

St. Gallen

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St. Gallen hatte mit Neu-Ravensburg und Ebringen/Norsingen im Breisgau auch nach dem Ausscheiden der Eidgenossenschaft 1648 noch Territorien im HRRDN und die Fürstabten blieben daher auch Mitglied des Reichstages. Bevor ich das aber im Artikel ändere, müsste man das noch genauer Nachprüfen. --W-j-s 21:33, 19. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Fürstabt

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"Die meisten Reichsäbte führten auch ohne eigene Virilstimme den Titel eines Fürstabtes und übten in ihrem Herrschaftsgebiet die weltliche Landesherrschaft aus." Stimmt das wirklich? Hier in Oberschwaben liest man bei den vielen Reichsklöstern nie von irgendeinem Fürstabt, außer bei dem tatsächlich gefürsteten Abt des Fürststifts Kempten. Die weltliche Landesherrschaft ist natürlich unbestritten, hat mit dem Titel Fürstabt aber m. E. nichts zu tun. --AndreasPraefcke 13:19, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Priore als Reichsprälate?

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Kürzlich wurden durch diesen Edit Priore auch in den erlauchten Kreis der Reichsprälaten unbelegt aufgenommen. Das erscheint mir nicht ganz korrekt. Der Begriff des Prälats bei den Orden beschränkt sich, soweit ich das überblicke, auf solche, denen Pontifikalien zustehen. Dazu gehören Priore nicht. --AFBorchert 20:13, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zumindest heute sind regierende Prioren der Prämonstratenser auch Prälaten, aber ihnen stehen keine Pontifikalien zu. -- Siard 22:25, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Hm... gibt es einen Beleg dazu? Ebenso fragte ich mich, ob es reichsunmittelbare Kartausen gab bzw. Kartäuser als Reichsprälaten. Aber eine Antwort habe ich jetzt gerade gefunden. Das Kloster Buxheim hatte nach der Säkularisierung einen evangelischen Prior als Reichsprälaten. Aus dem entsprechenden Artikel:
Auf dem Reichstag in Augsburg 1548 erreichte der Prior des Klosters, Dietrich Loher, den Abzug der Memminger und den Rang eines reichsunmittelbaren Prälaten.
Das scheint aber der einzige solche ziemlich kuriose Fall zu sein. --AFBorchert 23:42, 11. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Revision wäre sachgerecht

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Dem Artikel fehlt der Fokus. Es gibt keine überzeugende Definition von "Reichsprälat", die Unterscheidung zu Abteien und Probsteien mit Virilstimme bleibt unklar. Viele Redundanzen und Überschneidungen mit bereits bestehenden Artikeln. Wie gesagt, eine klare Festlegung auf ein Thema wäre angemessen. --Saint-Simon (Diskussion) 14:38, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Ich sehe das nicht so eng wie du bzw. halte die Definition in der Einleitung für ausreichend - ansonsten kannst du gerne entsprechend sauber und nachvollziebar belegt Änderungen vornehmen. (Streichungen hingegen ohne belegte Begründung wie zuletzt sollten m.E. vermieden bzw. ggf. vorher hier auf der Disk nachvollziehbar(er) erläutert werden.) Im Übrigen, weil schon wiederholt korrigiert, ist die korrekte Schreibweise "Propsteien" (https://www.duden.de/rechtschreibung/Propstei). --HerrZog (Diskussion) 14:46, 23. Jun. 2024 (CEST)Beantworten