Diskussion:Spielhalle
Jugendschutz
[Quelltext bearbeiten]Warum steht im Artikel Spielhalle nichts vom Jugendschutz? --84.61.40.216 17:09, 16. Mai 2006 (CEST)
Warum wird eine Firma = Löwen-Play genannt? Zulässige Werbung?
Hallo, bin zu doof um das mit den Referenz-Links zu kapieren... Wäre nett, wenn einer den Link (oder was da auch immer falsch ist) berichtigt. --LinuxFan 02:01, 8. Sep. 2010 (CEST)
Die Bezeichnung Spielhölle ist wohl eher als Beleidung, denn als Bezeichnung zu verstehen! (nicht signierter Beitrag von 91.0.183.248 (Diskussion) 12:25, 28. Feb. 2011 (CET))
- Außerdem bezeichnet auch der Sprachgebrauch mit "Spielhölle" in der Regel gerade nicht die genehmigten Spielhallen, sondern die sprichwörtlichen Hinterzimmer, in denen unerlaubtes Glücksspiel stattfindet.--2001:A62:3E7:A101:EC52:3EE:CF94:E5FE 21:30, 24. Aug. 2019 (CEST)
Spielsucht - Begrenzte Einsätze
[Quelltext bearbeiten]Wie genau kommen die 80 Euro Verlust pro Stunde zustande, die maximal gemacht werden sollen? Wenn 20 Eurocent in 5 Sekunden gesetzt werden, sind das doch in einer Stunde 144 Euro.
Ist das ein Fehler oder gibt es weitere Richtlinien? (nicht signierter Beitrag von 79.240.192.1 (Diskussion) 19:39, 24. Mär. 2011 (CET))
- Du "kaufst" quasi für Geld Punkte, die du dann verzockst, und er bucht dir maximal 80€/h in Punkte um.. das sind die 80€... --.love.is.war. 01:27, 6. Aug. 2011 (CEST)
- Nachdem du 80€ aufgebucht hast, kommt eine Buchungspause die bis zur vollen Stunde reicht. Danach kommt eine 5 minütige Spielpause, ab da an kannst du wieder 80€ reinballern--188.102.142.186 09:25, 25. Jan. 2013 (CET)
Geldwäsche
[Quelltext bearbeiten]Frontal21 berichtet darüber, dass Spielhallen angeblich teilweise nicht wegen steigender Spielerzahlen so aus dem Boden sprießen, sondern weil hier Geldwäsche betrieben wird.[1] --Klaus 12:01, 21. Aug. 2011 (CEST)
Zutritt ab 21 Jahren
[Quelltext bearbeiten]Ich habe neulich einen Hinweis an einer Spielhalle in D gesehen, mit dem Hinweis, dass der Zutritt nur "ab 21 Jahren" gestattet sei. Auch wenn natürlich jeder Betreiber selbst entscheiden kann, wen er in seinen Laden läßt, stellt sich mir die Frage, inwiefern dies gesetzlich geregelt ist. Soweit mir bekannt ist, liegt die höchste Einstufung der Jugendfreigabe bei 18 Jahren. Kennt sich jemand damit aus?--80.133.149.212 10:35, 30. Apr. 2012 (CEST)
- das ist so mit 18 Jahre gesetztlich geregelt, manche Betreiber entscheiden frei, auf ein höheres Alter zu gehen. (nicht signierter Beitrag von 88.243.220.229 (Diskussion) 02:10, 24. Jun. 2013 (CEST))
Anzahl
[Quelltext bearbeiten]Wieviele Spielhallen gibt es denn im deutschsprachigen Raum und wie haben sich diese über die Zeit entwickelt? 87.78.121.214 21:59, 1. Okt. 2012 (CEST)
Videospielautomaten vs. Glücksspielautomaten
[Quelltext bearbeiten]Dass der Gesetzgeber diese beiden Dinge (absurderweise) gleichgesetzt hat, ist mir schon klar, aber müsste die Abgrenzung im Artikel nicht etwas klarer erfolgen? Insbesondere da Videospiele in deutschen Spielhallen nahezu keine Rolle spielen.
Glücksspielautomaten sind beispielsweise auch in Japan mit einem extremen Stigma behaftet (Rentner und Arbeitslose verprassen ihre Bezüge etc.). Videospielautomaten dagegen nicht (Freizeit, Rendezvous, etc.). Daher findet hier auch eine starke Trennung statt. Die Art von Spielhalle, die im Artikel angesprochen wird, hat in der Regel keine Glücksspielautomaten. Das wird alles im Artikel etwas zu stark durcheinandergewürfelt.
Man sollte vielleicht die Situation in Deutschland darstellen (fast ausschließlich Glücksspielautomaten), und dann mit Verweis auf das Ausland ("Arcade") die Videospielautomaten aufgreifen. --92.224.212.176 21:09, 28. Jan. 2014 (CET)
"Das Ende der Zockerbuden"
[Quelltext bearbeiten]laut SZ-Bericht von Mitte Juli 2016 verfolgt die deutsche Politik die Absicht, die Zahl der Spielhallenbetriebe erheblich zu reduzieren, siehe http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/automatenspiel-das-ende-der-zockerbuden-1.3069516 - der WP-Artikel über den Glücksspielstaatsvertrag gibt das nicht her (wenn man nur die Einleitung und die Info-Box liest, ist das bestenfalls verwirrend). --Cholo Aleman (Diskussion) 06:05, 12. Sep. 2016 (CEST)
- Völlig richtig. Da dieesr Sachverhalt bereits im Artikel Spielautomat dargestellt wurde, habe ich mich im Abschnitt Spielsucht auf einen Satz und einen Verweis beschränkt.--Lefschetz (Diskussion) 07:12, 12. Sep. 2016 (CEST)
- ah, da steht es, danke für den Hinweis! Das habe ich nicht gesehen (und den Rest nicht gründlich genug gelesen). --Cholo Aleman (Diskussion) 09:18, 12. Sep. 2016 (CEST)
Deutschland lastig
[Quelltext bearbeiten]Das Template "Deutschland-lastig" wurde mit der letzten Änderung nun über dem Gesamtartikel positioniert. Sicherlich berechtigt, allerdings wurde gleichzeitig der (wenig fundierte) Abschnitt über Japan herausgestrichen. --Lefschetz (Diskussion) 10:00, 27. Mär. 2017 (CEST)
Geldwäsche wird nicht erwähnt... Warum?
[Quelltext bearbeiten]Nach deutschen Steuerrecht ist legales Glückspiel und Gewinne daraus steuerfrei und nicht meldepflichtig. Daher dienen diese Spielbuden häufig der Geldwäsche, in der große Summen Bargeld gewaschen werden können, ohne dass man dem Betreiber Mittäterschaft nachweisen könnte, obwohl er selbst natürlich mindestens eingeweiht, wenn nicht der beabsichtigte Geldkanal ist. Ein Typ füttert einfach ein Dutzend Automaten mit Scheinchen, und lässt sie rennen. Die laufen ja automatisch. Geld, was der Automat behält: Einnahmen des Betreibers = Legales Geld. Gewinne = Legales Geld. Vorher Schwarzgeld aus Drogenhandel und Co. Es würde mich nicht wundern, wenn das sogar der Haupt-Umsatzkanal dieser Etablissements ist... 5,5Mrd Umsatz bedeutet, dass JEDER Bürger im Jahr 70€ in so nen Laden trägt. Das kann man nun glauben, oder eben nicht. Deshalb gehören sie auch abgeschafft, aber das ist ein anderes Thema. --79.202.238.77 20:54, 10. Feb. 2022 (CET)
- Hierzu ein leider bereits siebeneinhalb Jahre altes Dokument:
- [Frage] 10. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen das Automatenspiel zum Zwecke der Geldwäsche benutzt wurde?
- [Antwort] Der Bundesregierung sind keine Ermittlungsverfahren bekannt, die aus Anlass eines eventuellen Missbrauchs des Automatenspiels zum Zwecke der Geldwäsche eingeleitet wurden.
- Deutscher Bundestag. Drucksache 18/2761, 08.10.2014
- LG --2003:E0:4722:B49A:210F:689:799B:390C 23:05, 10. Feb. 2022 (CET)
- Ehrlicherweise widerspricht sich das nicht.
- Wenn in keinem Teilschritt der Kette für sich genommen etwas Illegales passiert und es auch keine Punkte gibt, an denen Verdachtsmomente aufkommen können, dann gibt es logischerweise auch keine Ermittlungsverfahren. Etwas wie bei den Cum-Ex-Geschäften. Anonyme Kunden füttern die Automaten mit Bargeld und gehen wieder. Das ist der normale Betriebsablauf. Hier passiert nichts außergewöhnliches. Kriminell wird es eben erst im Gesamtbild, wenn so auf narrensicherem Weg Schwarzgeld zu legalem Geld wird. Jetzt kann man sehr naiv annehmen, dass die bösen Buben auf diese Idee noch nicht gekommen sind, aber das wäre tatsächlich außerordentlich naiv. Der Umsatz ist schon enorm auffällig. Die machen mehr Umsatz als Apple in D! Ich kenne niemanden, der in solche Läden geht. --62.153.102.178 10:04, 11. Feb. 2022 (CET)