Erbkämmerer

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Erbkämmerer hieß im Heiligen Römischen Reich und seinen Territorien der Kämmerer, wenn er dieses Hofamt als Erbamt ausübte.[1]

Bei der Krönung eines Kaisers oder Römischen Königs stand es seit 1356 dem Markgrafen von Brandenburg als Erzamt zu (die Erbämter der Kurfürsten wurden Erzämter genannt). Er trug den Titel Erzkämmerer (Archicamerarius) und führte als Amtszeichen in seinem Wappen ein goldenes Reichszepter in blauem Feld. Im Laufe der Zeit ließ sich der Erzkämmerer in seinen zeremoniellen Aufgaben zunehmend von Gesandten bzw. einem hierzu eingesetzten Reichserbkämmerer vertreten, dessen Amt wiederum zu den erblichen Hofämtern zählte.

Wichtige Amtsinhaber in verschiedenen Reichsterritorien

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Einzelnachweise

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  1. Erbämter in Meyers Großes Konversations-Lexikon.
  2. Lutz Jansen: Schloß Frens – Beiträge zur Kulturgeschichte eines Adelssitzes an der Erft. Verein für Geschichte und Heimatkunde Quadrath-Ichendorf e. V., Bergheim 2008, S. 107 (mit weiteren Nachweisen).
  3. Landschaftsverband Rheinland – LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum: Die Urkunden des Archivs von Schloß Frens. Regesten, Band II: 1566–1649 (= Inventare nichtstaatlicher Archive, Bd. 51). Bonn 2011, Seiten 349 (mit weiteren Nachweisen).