Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das im objektiven Sinn die juristische Grundlage für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen bildet. Es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz. Der Begriff Erbrecht bezeichnet in diesem Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens befassen. Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht des Erben, die Verlassenschaft oder einen Teil davon zu erwerben, also in die (vererblichen) Rechtspositionen des Erblassers einzutreten.[1] Wer Erbe wird, kann sich aus einem Testament oder einem Erbvertrag (gewillkürte Erbfolge) oder aus dem Gesetz ergeben. Das Rechtsgebiet umfasst eine Vielzahl von Themen wie die Erbfolge, die Erstellung von Testamenten, die Pflichtteilsansprüche von Erben, Vermächtnisse sowie die Nachlassverwaltung und -abwicklung.
Rechtslage in einzelnen Ländern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschsprachige Länder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Erbrecht aller deutschsprachigen Länder ist in folgenden Punkten einheitlich:[2]
- Gesetzliche Erbfolge, falls kein Testament oder ein Erbvertrag aufgesetzt wurde
- Gesetzliche Erbfolge nach Verwandtschaftsgrad: näher Verwandte sind vor den entfernten Verwandten erbberechtigt, Kinder vor den Eltern, Eltern vor den Geschwistern
- Ehepartner und Kinder (und falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern) erhalten jeweils einen Pflichtteil, der nicht bzw. nur erschwert durch ein Testament aufgehoben werden kann
- Personen in der gesetzlichen Erbfolge können aus schwerwiegenden Gründen enterbt werden
Zum Erbrecht der einzelnen Länder:
Andere Länder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Erbrecht (Bulgarien)
- Erbrecht (Tschechische Republik)
- Der Uniform Probate Code regelt das Erbrecht in 16 US-Bundesstaaten
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Marius J. de Waal: Comparative Succession Law. In: Mathias Reimann, Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2008, ISBN 978-0-19-953545-3, S. 1071–1098.
- Karl H. Neumayer (Hrsg.): International Encyclopedia of Comparative Law. Volume V. Succession. Mohr Siebeck, Tübingen 2007.
- Murad Ferid u. a. (Hrsg.): Internationales Erbrecht. 88. Auflage. Loseblattkommentar in mehreren Bänden. C.H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-37932-1.
- Gunter Wesener: Succession: Medieval and Post-Medieval Roman Law. In: Stanley N. Katz (Hrsg.): The Oxford International Encyclopedia of Legal History. Band 5. New York 2009, S. 384–396.
- Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 4. Auflage, Würzburg 2020, ISBN 978-3-95661-090-5
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Erbrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Erbrecht in Europa – Website des europäischen Dachverbandes der Notariate (CNUE) und der EU-Kommission (verfügbar in allen EU-Sprachen)
- Lorenz Rollhäuser: Erbschaft: Feudales Relikt und gehütetes Privileg. Deutschlandradio, 15. Juni 2015.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Peter Apathy, Thomas Aigner, Thomas Wolkerstorfer: Zivilrecht VII Erbrecht. 7. Auflage. LexisNexis, Wien 2022, ISBN 978-3-7007-8408-1, S. 2.
- ↑ Vivien Gertsch, Das liechtensteinische Erbrecht